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06.08.2013, 15:09
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.06.2009
Ort: Kloster Lehnin
Fahrzeug: BWM 530e EZ 02/2022
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Definition Lager- oder Vorführwagen
moin,
ich beabsichtige in den nächsten Monaten ein für mich neues Auto zu kaufen, einen Gebrauchten vermutlich.
Nun hat mein Unternehmen ein Rahmenabkommen mit BMW. Was darin geregelt ist weiss ich allerdings nicht.
nun gilt dieses abkommen für Neuwagen, Lager- und Vorführwagen. kann mir mal jemad sagen was ein Lagerwagen ist?
Wenn ich beim Händler einen z.b. 2 Jahreswagen sehe, kann ich den dann über dieses abkommen kaufen? oder gilt das dann wirklich nur für tageszulassungen bzw neuwagen?!
danke
casper
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06.08.2013, 16:15
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#2
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auffällig unauffällig
Registriert seit: 16.06.2002
Ort: östliches Ostsachsen
Fahrzeug: ...Bj 89 mit Boxermotor im Heck :)
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Hallo,
einen Legerwagen ist ein Auto, dass beim Hersteller i.d.R. ohne Kundenbestellung produziert-, und dann erst einmal auf Halde gestellt wurde. Solche Modelle werden den Händlern auch gern aufs Auge gedrückt.
Sie unterscheiden sich vom Vorführwagen eigentlich nur darin, dass sie noch keine Erstzulassung haben.
greetz
der art
__________________
...Angebote über original BMW NEUTEILE, INDIVIDUAL-TEILE , sowie Teile von AC-SCHNITZER und ALPINA bitte per U2U erfragen... (gute Preise, gute Besserung)
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06.08.2013, 17:24
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.06.2009
Ort: Kloster Lehnin
Fahrzeug: BWM 530e EZ 02/2022
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also betrifft das den gebrauchtwagen nicht, richtig?
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06.08.2013, 19:50
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#4
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Mitglied
Registriert seit: 04.01.2007
Ort: Lübbecke
Fahrzeug: E38 735i FL 11/99
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Zitat:
Zitat von derCasper
also betrifft das den gebrauchtwagen nicht, richtig?
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Nein,Gebrauchtwagen sind im Regelfall eine andere Geschichte.
Lagerwagen oder Lagerfahrzeuge sind im Grunde Neufahrzeuge,die eine gewisse Zeit irgendwo rumgestanden haben.
Da Scheibenwischergummis,Reifen,Batterien etc. auch altern,wenn sie nicht genutzt werden,kann man halt nach einer vorgegebenen Zeit nicht mehr von einem neuen Fahrzeug sprechen....
Ähnlich wie beim Bäcker "gutes vom Vortag".
Im Preis reduziert --- aber abgebissen hat noch keiner --- aber ofenfrisch ist halt anders
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06.08.2013, 21:20
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#5
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
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Lagerwagen sind erst interessant, wenn das Nachfolgemodel bald auf dem Markt kommt (oder ein Facelift erschienen ist), da kann man dann schon einen deutlich besseren Kurs bekommen.
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06.08.2013, 21:46
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#6
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Mitglied
Registriert seit: 04.01.2007
Ort: Lübbecke
Fahrzeug: E38 735i FL 11/99
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Zitat:
Zitat von derCasper
Wenn ich beim Händler einen z.b. 2 Jahreswagen sehe, kann ich den dann über dieses abkommen kaufen? oder gilt das dann wirklich nur für tageszulassungen bzw neuwagen?!
danke
casper
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Sorry,hatte den letzten Satz irgendwie überlesen:
Ein Vorführwagen muss nicht zwingend nur eine Tageszulassung haben.
Ein Vorführwagen ist im Regelfall mehrere Monate alt,da viele Hersteller eine bestimmte "Haltedauer" des Fahrzeugs durch den Händler fordern,um ihm seinen Sonderrabatt zu gewähren.
Ein 2-Jahreswagen oder auch ein Jahreswagen ist im Regelfall ein Gebrauchtwagen im eigentlichen Sinne --- der,Deiner Beschreibung nach nicht unter die Bedingungen des Abkommens fällt,da dieses nur Neuwagen,Vorführer und Lagerfahrzeuge umfasst.
Das Einfachste wäre aber mit dem Händler direkt zu schnacken,was er bereit ist zu machen.Vielleicht hat er ja sogar Dein Wunschfahrzeug als Neuwagen auf dem Hof stehen und erklärt sich bereit daraus einen Vorführer zu machen und gewährt Dir dann den entsprechenden Rabatt....
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