Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
Essen Motor Show 2006
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01.06.2010, 22:00
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: Luedenscheid
Fahrzeug: 730d F01 Individual
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Deutsches Auto in der Schweiz, welches aber geliehen ist.
So meine Schwester hat mich eben angerufen und mich folgendes gefragt:
Muss ich das Auto ummelden, was ja eigentlich nicht mier gehört.
Vorher ein paar Daten dazu: Meine Schwester ist ein genehmigter Ausländer in der Schweiz (Ausländerausweiß B).
Nun hat sie ihren Führerschein abgegeben um ihn in einen Schweizer Führerschein umzutauschen.
Nun haben die ihr gesagt sie müsste ihr auto ummelden.
Dies ist ein Smart , der aber auf meine Mutter angemedet ist und auch von Ihr geleast wird. Das Auto gehört also nicht ihr. Die Ummeldung würde ja einen mega Aufwand auf sich ziehen bei der Mercedes Bank, bzw. weiß ich gar nicht wie das gehen sollte, weil dann sicher meine Schwester auch Leasingnehmer sein muss oder?
Was für Strafen kann es nach sich ziehen, falls meine Schwester mit nem deutschen Auto angehalten wird.
Danke schon mal
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01.06.2010, 22:11
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: CLK 230 Compressor LPG powered by Erich M.
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Deine Schwester hat also einen Schweizer Führerschein.
Damit sollte sie alle Autos fahren dürfen.
Ein Fahrzeug, welches Ihr nicht gehört kann sie überhaupt nicht ummelden.
Deine Schwester sollte das in der Schweiz bei der Behörde noch einmal erklären. Die Schweizer sind nämlich etwas langsam im kapieren.
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Es ist eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid.
Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs.
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02.06.2010, 07:48
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Ahemm... so einfach wird es in der Schweiz, wie auch hier bei uns, nicht sein denke ich.
Wenn mich nicht alles täuscht muss sie das Fahrzeug in der Schweiz zulassen, weil es ja dort dauerhaft seinen Standort hat... aber ich denke mal da kommen noch Antworten die fachkundiger sind als meine.
Abgesehen davon können ja der Halter auf den das Fahrzeug zugelassen ist, der Versicherungsnehmer sowie der wirtschaftliche Besitzer des Fahrzeuges vom Prinzip her 3 verschiedene Personen sein.
Ist halt nur die Frage ob die Leasinggesellschaft damit einverstanden ist, dass ein Fahrzeug von denen dauerhaft im Ausland eingesetzt ist. Könnte sein, dass da entsprechende Klauseln im Leasingvertrag stehen.
Versicherung muss bei Zulassung in der Schweiz auf jeden Fall auch ne andere her und zum ummelden muss der Brief wohl von der Leasingbank an die Zulassungsstelle in der Schweiz geschickt werden.... alles sicher recht umständlich.
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02.06.2010, 08:57
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#4
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Mitglied
Registriert seit: 25.02.2010
Ort:
Fahrzeug: F01 750i
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Ich frag mich aber jetzt wirklich ob das nicht ein rechtliches Schlupfloch ist, wenn Sie den Wagen ja nur ausgeliehen hat, RE der Halter in Deutschland wohnt . Aber ich denke wohl kaum das die Schweizer sich das gefallen lassen , da Sie ja auch in der CH arbeitet.
Ich würde vielleicht die 100 Euronen locken machen und mal ein Schweizer Anwalt fragen oder hast du die Advocard ? .
Wenn Sie Monate mit DE Kennzeichen in der Schweiz rumfährt fällt das auf.
Entweder es petzt mal jemand ( und es wird häufig gepetzt) oder Sie wird mehrfach kontrolliert.Grundsätzlich muss ein Wohnsitzwechsel dem Schweizer Strassenverkehrsamt innert 14 Tagen gemeldet werden.
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Jammern auf hohem Niveau.
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02.06.2010, 09:00
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#5
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endlich peugeotlos
Registriert seit: 11.08.2007
Ort: Amberg
Fahrzeug: VW Phaeton V6TDi, BMW 735i E32, Dacia Duster 1,6 Prestige, Alfa 159SW
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Woher weiß die Schweizer Führerscheinbehörde überhaupt davon, dass Deine Schwester ein Auto hat? Der Besitz eines Führerscheins, den man umschreiben will, bedeutet doch nicht zwingend auch den Besitz eines Autos. Solang die Behörden das nicht mitbekommen (oder böswillige Nachbarn einen Tipp geben), wäre doch "Isch habe garkeine Auto" die beste Version, und wenn sie mal angehalten wird, hat die den Wagen leihweise für 2 Wochen von der Mutter bekommen .
Edit: @Flamboyant war schneller... Aber ich denke bei der ersten Kontrolle gibts noch keine Probleme, sondern eine freundliche Erklärung (zumindest habe ich die Schweizer Polizei bisher bei allen zwei Kontakten die ich zu ihnen hatte (einmal Verkehrskontrolle, einmal das "zugeben eines Unfalls", weil ich beim Ausparken ein anderes Auto geschrammt habe) als äusserst freundlich und hilfsbereit erlebt.
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02.06.2010, 09:05
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#6
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Mitglied
Registriert seit: 25.02.2010
Ort:
Fahrzeug: F01 750i
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Und die Zoll & MWST gebühren für den Import habt ihr noch ausser Acht gelassen.
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02.06.2010, 09:16
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Also ich hatte auf jeden Fall mal den Fall einer Kollegin die hier in Hessen seit Jahren lebt und arbeitet und wo das Auto auf die Eltern (irgendwo in Norddeutschland) zugelassen war.
Die bekam irgendwann dann mal ein freundliches Schreiben der Zulassungsstelle dass sie doch das Fahrzeug mit dem Kennzeichen blablubb hier dauerhaft nutze und dies doch bitteschön innerhalb 14 Tagen ordnungsgemäß ummelden soll, da es ansonsten ggf. zwangsweise stillgelegt würde.
Letztlich kann das sogar Versicherungsbetrug sein, wenn das Fahrzeug nicht umgemeldet ist und dadurch in einer günstigeren Regionalklasse eingestuft ist.
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02.06.2010, 09:37
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#8
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*V8-Verächter*
Registriert seit: 30.11.2009
Ort: Miesbach
Fahrzeug: e34 535i Islandgrün
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man kann das auto doch gar nicht einfach so ummelden, da der brief bei leasingautos ja nicht beim leasingnehmer sondern bei der bank ist.
würde man deine schwester in den brief eintragen, käme das einem 2.besitz gleich.
was den leasingvertrag ja nichtig machen würde, da der wagen ja normalerweise nach ablauf des vertrages aus erster hand wäre und nicht aus zweiter.
halter und versicherungsnehmer könnte deine schwester wohl sein, aber nicht der besitzer.
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Biete Pulverbeschichtung und galvanische Beschichtung für Einzelteile
Anfragen jederzeit unter 0152 01865131
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02.06.2010, 12:09
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: Luedenscheid
Fahrzeug: 730d F01 Individual
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Sie wohnt auch schon 2 Jahre da und wurde noch nie angehalten.
Ich denke auch dass man abwarte sollte bis man einen Rüffel bekommt.
Der Smart ist eh nur übergangsweise.
Bin aber noch für weitere Tipps dankbar.
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02.06.2010, 12:24
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#10
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Zitat:
Zitat von SuitMan
Sie wohnt auch schon 2 Jahre da und wurde noch nie angehalten.
Ich denke auch dass man abwarte sollte bis man einen Rüffel bekommt.
Der Smart ist eh nur übergangsweise.
Bin aber noch für weitere Tipps dankbar.
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Hallo,
also wenn das so ist, wie es vor dem EU Beitritt von Österreich war, dann muss Sie das Auto nicht ummelden.
Was sie aber tun muss, ist das Auto zollrechtlich behandeln lassen.
Das heißt, dass der Wagen, da sie ja ihren Wohnsitz in der Schweiz hat, zollrechtlich "eingeführt" werden muss. Dann darf sie den Wagen auch in der Schweiz benutzen.
Im Normalfall passiert dies bereits beim Umzug in die Schweiz, wenn sie z.B. Möbel, Geschirr, Fernseher u.s.w. in die Schweiz einführt. Da kann sie auch das Auto eingeführt haben, wenn sie es da schon hatte.
Wenn nicht, dann muss für den Wagen nun eben der Einfuhrzoll entrichtet werden.
Bin auch jahrelang mit Wohnsitz in Österreich und in Deutschland auf meine Firma zugelassenen Autos gefahren, das war gar kein Problem.
Ob das aber mit der Schweiz heute genau so ist kann ich nicht sagen, wäre aber vorstellbar, da es z.B. damals die gleich Vorschrift auch in Deutschland und anderen Staaten gab.
Schöne Grüße
Horst
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