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Alt 20.05.2008, 22:40   #1
tezlav
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 26.05.2003
Ort: Kirchheim/Teck
Fahrzeug: 530d Touring, 316i
Standard US-Import als Firmenwagen und 1% Regelung

Hallo,
mache mir Gedanken zu einem Firmenwagen. Es soll einer mit privater Nutzung und der 1% Regelung werden. Bei den 7ern wird das ja eine recht kostspielige Angelegenheit ;-)

Wie schaut es aus, bei Import eines US-Fahrzeuges? Von was wird hier das 1% besteuert? Vom Wechselkurs des Kaufdatums? Oder gibt es hier andere Ansätze? Wäre ja jetzt eine gute Gelegenheit...


Viele Grüße,
Jens
tezlav ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2008, 08:58   #2
Donar
Autonarr
 
Benutzerbild von Donar
 
Registriert seit: 21.03.2006
Ort: Torgelow
Fahrzeug: Audi A8 4H V8T
Standard

Zitat:
Zitat von tezlav Beitrag anzeigen
Hallo,
mache mir Gedanken zu einem Firmenwagen. Es soll einer mit privater Nutzung und der 1% Regelung werden. Bei den 7ern wird das ja eine recht kostspielige Angelegenheit ;-)

Wie schaut es aus, bei Import eines US-Fahrzeuges? Von was wird hier das 1% besteuert? Vom Wechselkurs des Kaufdatums? Oder gibt es hier andere Ansätze? Wäre ja jetzt eine gute Gelegenheit...


Viele Grüße,
Jens
...ich bin begeistert! das täte mich in der tat auch interessieren!

Viele Grüße
__________________
fortuna coa est...

Donar ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2008, 09:06   #3
Clemens
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Clemens
 
Registriert seit: 31.01.2003
Ort: bei Aschaffenburg
Fahrzeug: Audi A8 Quattro
Standard

Guter Gedanke!
Ich weiss zwar nicht bescheid aber interessieren würde mich das auch!
Clemens ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2008, 09:23   #4
Marlok
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Marlok
 
Registriert seit: 25.12.2005
Ort: Rhein-Neckar
Fahrzeug: 525iA e34 PD:10/93
Standard

a) 1 Prozent des Listenpreises pro Monat
Bitte beachten Sie hierzu die aktuelle Gesetzgebung (siehe Vorbemerkung dieser Information zur geplanten Beschränkung der 1-Prozent-Methode auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens). Der private Nutzungswert wird pauschal mit monatlich 1 Prozent des inländischen Listenpreises des Kraftfahrzeugs angesetzt. Der Listenpreis ist zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich der Umsatzsteuer zu ermitteln. Zum Listenpreis und zur Sonderausstattung ist die Umsatzsteuer auch dann hinzuzurechnen, wenn beim tatsächlichen Erwerb keine Umsatzsteuer angefallen ist. Maßgebend ist der Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung. Dies gilt auch bei Gebrauchtwagen! Der Listenpreis muss auf volle 100 Euro abgerundet werden. Geleaste oder gemietete Pkw fallen ebenfalls unter die Pauschale (vergleiche BMF-Schreiben vom 21.01.2002, IV A6-S2177/ 02, Bundessteuerblatt (BStBl), Teil I 2002, S. 148, Rz. 1).
Marlok ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2008, 09:29   #5
tezlav
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 26.05.2003
Ort: Kirchheim/Teck
Fahrzeug: 530d Touring, 316i
Standard

Ok danke, das ist schon mal sehr aufschlussreich.
Und was ist, wenn ich mir einen gebrauchten Ami importiere? Wonach richtet sich dann der Preis der Erstzulassung?
tezlav ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2008, 09:59   #6
Marlok
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Marlok
 
Registriert seit: 25.12.2005
Ort: Rhein-Neckar
Fahrzeug: 525iA e34 PD:10/93
Standard

a) 1 Prozent des Listenpreises pro Monat
Bitte beachten Sie hierzu die aktuelle Gesetzgebung (siehe Vorbemerkung dieser Information zur geplanten Beschränkung der 1-Prozent-Methode auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens). Der private Nutzungswert wird pauschal mit monatlich 1 Prozent des inländischen Listenpreises des Kraftfahrzeugs angesetzt. Der Listenpreis ist zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich der Umsatzsteuer zu ermitteln. Zum Listenpreis und zur Sonderausstattung ist die Umsatzsteuer auch dann hinzuzurechnen, wenn beim tatsächlichen Erwerb keine Umsatzsteuer angefallen ist. Maßgebend ist der Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung. Dies gilt auch bei Gebrauchtwagen! Der Listenpreis muss auf volle 100 Euro abgerundet werden. Geleaste oder gemietete Pkw fallen ebenfalls unter die Pauschale (vergleiche BMF-Schreiben vom 21.01.2002, IV A6-S2177/ 02, Bundessteuerblatt (BStBl), Teil I 2002, S. 148, Rz. 1).

Augen auf beim Fahrzeugkauf
Marlok ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2008, 10:22   #7
ralfstuttgart
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von ralfstuttgart
 
Registriert seit: 23.01.2005
Ort:
Fahrzeug: Fahrrad
Standard

Seit Anfang des Jahres gibt es eine interessante Neuregelung bei H-Fahrzeugen als Firmenwagen. Die Steuerbehörden haben davor immer Ärger gemacht.

"Und noch ein Plus gibt es: Bei privater Nutzung des Firmenoldies versteuern die Finanzämter 1% des historischen Listenpreises als geldwerten Vorteil. Ein Jaguar E-Type, der aktuell einen Marktwert von weit über 60 000 Euro haben kann, wird auf Basis des historischen Listenpreises von ca. 11–15 000 Euro bewertet. Statt eines monatlichen geldwerten Vorteiles von über 600 Euro für einen gleichteuren Neuwagen, wird also nur ein Betrag von 110-150 Euro versteuert!
ralfstuttgart ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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