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18.03.2019, 13:52
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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Versicherung / Scheckheft
Hallo zusammen,
ich habe einmal eine Versicherungsfrage, da ich etwas verunsichert bin.
Jemand anderes hat (ich war nicht dabei) - einen Anhänger an mein Auto ankoppeln wollen. Das ist misslungen und die Anhängerkupplung steckte in der Stoßstange meines BMWs. Schaden laut BMW sind über 2000 Euro.
Die Haftpflichversicherung des anderen ist auch bereit den Schaden zu regulieren. Möchte aber nun ein Scheckheft sehen - bzw. alternativ einen Nachweis von BMW (die Einträge sind ja heute nicht mehr im Heft). Sollte der Service in einer anderen Werkstatt gemacht worden sein - so würde man nicht nach dem Gutachten (von BMW) abrechnen - sondern mit ortsüblichen Sätzen - was auch immer das heissen mag. Der Kostenvoranschlag von BMW wurde mit dem Audatex??? System erstellt.
Meine Frage - was hat der Defekt an der Stoßstange mit dem Scheckheft zu tun. (Ölwechsel habe ich u.a. bei MrWah gemacht).
Ich würde den Schadensbetrag mir gerne auszahlen lassen … weiß das die MwSt dann wegfällt.
Muss ich das mit dem Scheckheft über mich ergehen lassen? Der Wagen steht wie ein jahreswagen hier - trotz Bj. 2015.
Gibt es noch Tipps
Viele Grüße
Frank
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