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08.03.2012, 16:36
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.11.2009
Ort: Arnsberg
Fahrzeug: Alpina XD4 & Daimler
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Kauf Fahrzeug mit div. Mängeln, Nachlackierung
Guten Tag zusammen.
Ende November 2011 habe ich einen gebrauchten SLK (EZ04,114tkm) bei einem MB-Händler als Privatkunde gekauft, und Mitte Dezember abgeholt. Die Entfernung Wohnort zu Autohaus beträgt etwas über 500KM. Kaufpreis war 16.000€ inkl. TÜV und Garantie.
Bereits auf der Rückfahrt Richtung Heimat wurde festgestellt, dass die Sitzheizung der Fahrerseite und der Blinkerhebel nicht funktionierten bzw. eine teilweise Störung aufwiesen. Die Kosten von 2000€ wurden nicht von der Garantie anerkannt und vom AH anstandslos übernommen über Gewährleistung. Reparatur im heimischen Autohaus.
Mitte Januar wurde dann festgestellt, dass der Kofferraum undicht war und der Kofferraum feucht ist. Reparaturkosten 1000€. Man wollte sich mit mir auf halbe halbe einigen, was ich in der Gewährleistung nicht eingesehen habe, da ich aber Urlaub hatte, bin ich die 500km hoch gefahren und habe es beim AH machen lassen, wo ich den Wagen gekauft hatte.
Nun habe ich festgestellt, dass der Kofferraum immernoch feucht ist, nachdem er getrocknet wurde. Desweiteren habe ich an der Heckklappe Rost vernommen. Da ich besonderen Wert auf ein MB-scheckheftgepflegtes Fahrzeug gelegt habe, da in solchen Fällen MB sehr kulant ist. Leider jedoch wurde mir in meinem örtlichen AH die Kulanz abgelehnt, da dort festgestellt wurde, dass die Heckklappe nachlackiert worden ist (ü300mü). Desweiteren wurde dort auch festgestellt, dass der komplette Wagen nachlackiert worden ist (ü200mü). Bei der Lackdicke handelt es sich nicht um eine werksseitige Nachlackierung. Darüber habe ich keine Info bekommen bei Kaufvertrag, mir wurde nur gesagt, dass der Wagen im Sinne des SmartRepair nachlackiert worden ist (habe auch einen Zeugen dafür).
Ich differenziere allerdings zwischen Nachlackierung und Komplettlackierung. Das Fahrzeug wurde mir als unfallfrei verkauft.
Desweiteren wird sich auch das Heizungsgebläse demnächst verabschieden, da es laut ist, aber nur wenig Leistung bietet.
Wie ist da die Rechtslage? Ich befinde mich bis Mitte Mai ja noch in der Gewährleistung ohne Beweisumkehrlast. Insgesamt bin ich 2.500KM mit dem Wagen gefahren + 1500KM (Abholung + Kofferraum abdichten).
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08.03.2012, 16:55
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
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Steht was von der Nachlackierung im Kaufvertrag oder nicht?
Mündliche Nebenabreden gelten ja wie immer nicht
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08.03.2012, 17:46
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.11.2009
Ort: Arnsberg
Fahrzeug: Alpina XD4 & Daimler
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Natürlich gelten Nebenabreden unter Zeugen. Man kann ja nicht einfach was behaupten was nicht so stimmt.
Im Kaufvertrag steht "unfallfrei, Lackierarbeiten".
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08.03.2012, 17:54
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#4
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Wär mir neu das Nachlackierungen die der Optik wegen ausgeführt wurden ein Mangel sind
Und selbst wenn er 13x komplett lackiert wurde. Mit welche Begründung willst dagegen angehen?
Auch wenn da nix im Vertrag steht hast meiner Meinung nach schlechte Karten.
Für Mercedes natürlich n gefundenes Fressen die Kulanz abzulehnen.
Bei der Kofferraumgeschichte musst dem Händler die Chance geben nachzubessern. Allerdings muss er die Transportkosten tragen.
mfg Benni
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08.03.2012, 20:18
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.11.2009
Ort: Arnsberg
Fahrzeug: Alpina XD4 & Daimler
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Ich habe noch eine Mail gefunden mit "Nachlackierungen im Rahmen der Aufbereitung", damit kann keinesfalls eine Komplettlackierung gemeint sein.
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08.03.2012, 20:23
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#6
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Ja aber selbst wenn er komplett lackiert worden wäre. Ist das schlimm?
Ich denk da könnte man nur was machen wenn damit versucht wurde ein Unfall zu vertuschen.
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08.03.2012, 20:26
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.11.2009
Ort: Arnsberg
Fahrzeug: Alpina XD4 & Daimler
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Zitat:
Zitat von warp735
Ja aber selbst wenn er komplett lackiert worden wäre. Ist das schlimm?
Ich denk da könnte man nur was machen wenn damit versucht wurde ein Unfall zu vertuschen.
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Ja ist es, wenn die Kiste überall anfangen würde zu rosten, könnte ich alles selbst bezahlen, keinerlei Möglichkeit der Kulanz, das ist für mich ein erheblicher Mangel, und dann hätte ich den Wagen nicht gekauft, definitiv nicht. Durch meinen Beruf weiss ich wie WICHTIG das ist.
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08.03.2012, 20:33
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#8
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Zitat:
Zitat von ChevChelios
ist für mich
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Ich versteh dich schon... mich würde sowas nicht stören. Aber BMW rostet ja auch nicht so wie Mercedes
Keine Ahnung wie da die Rechtslage ist, aber kann mir kaum vorstellen das du da was machen kannst.
Bei einem 8 Jahre alten Wagen muss man schon damit rechnen das der mal nachlackiert wurde.
Wie ist denn das Verhältnis zu dem Händler inzwischen? Festgefahren?
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12.03.2012, 19:46
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#9
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kilometer fressendes
Premium Mitglied
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
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Wie die Rechtslage ist weiß ich auch nicht. Aber in einem Jahr verkaufe ich meinen SLK, den habe ich mit 17tkm in neuwertigen Zustand übernommen, nächstes Jahr wird der etwa 35tkm auf der Uhr haben, alle 2 Jahre Ölservice bei MB, die km sind also nachweisbar. Bisher ist der Lack noch nicht nachlackiert worden....
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