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06.02.2011, 01:23
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#61
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
PS: ich kann mich nicht erinnern, wann ich zuletzt eine auf 2m beschränkte Fahrbahn gesehen habe......war immer mindestens 2,5m.
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Dann komme nach NRW und ich zeige Dir alleine auf der A1 von hier bis zum Kamener Kreuz mindestens 20 km Baustellen, wo die linke Fahrspur mit Zeichen 264 auf 2 m begrenzt ist!
Es tut nichts zur Sache, ob ich etwas weiß oder nicht. Auch Rechtsanwälte verteidigen ihre Mandanten und plädieren auf Unschuld, obwohl sie genau wissen, dass ihr Klient schuldig ist. Im Übrigen muss man sich in unserem Lande immer noch nicht selbst belasten.
Rechtsschutzversicherung interessiert mich nicht besonders, ich komme auch ganz gut ohne zurecht. Obwohl ich natürliche eine habe, aber in über 20 Jahren erst einziges Mal in Anspruch genommen habe - das als Antwort zu der Unterstellung, ich sei ein "Querulant".
PS: Komm nicht immer mit dem Pseudo-Vergleich "Gewicht", auch das zulässige Gesamtgewicht ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt, genau wie die Fahrzeugbreite (bei mir 1.862 mm)!
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06.02.2011, 01:27
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#62
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Zitat:
Zitat von Claus
Es tut nichts zur Sache, ob ich etwas weiß oder nicht.
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Doch, das tut es. Stichwort "Bösgläubigkeit".
Zitat:
Zitat von Claus
Komm nicht immer mit dem Pseudo-Vergleich "Gewicht", auch das zulässige Gesamtgewicht ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt, genau wie die Fahrzeugbreite
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Es ist kein "Pseudo-Vergleich". Es geht um um tatsächliche Abmessungen deines Fahrzeuges, für deren Einhaltung du als Fahrer zuständig bist.
Und es ist also undenkbar, dass dein Wagen schwerer sein könnte, als dort steht?
Und wenn doch, kannst du nicht dafür und darfst nicht zur Rechenschaft gezogen werden?
Gruß,
Kai
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06.02.2011, 01:37
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#63
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von dansker
Die 7er sind nicht zu Breit, sondern die Fahrstreifen zu Schmal
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Im Gegensatz zu Kai gebe ich eine etwas erschöpfendere Antwort (ich sehe hier nämlich keinen Versuch der Schuldverschiebung bei Dir):
Das gegenwärtige Verkehrszeichen 264 - auf Autobahnen meist (zumindest hier in NRW) mit der Angabe 2,00 - stammt wohl noch aus den Fünfzigerjahren*, wahrscheinlich sogar noch von vor dem 2. Weltkrieg**. Die gegenwärtige Fassung ist auch schon 19 Jahre alt, wie man hier in den Vergleichen alt und neu sehen kann:
RSA-95
*zumindest war das Verkehrszeichen "2 m" schon in den Fünfzigerjahren bekannt, also stammt aus der Zeit von Goggomobil, Lloyd 600, Käfer & Co.:
http://www.epoche-3.de/verkehrszeichen.php
**Und auch mit dieser Vermutung hatte ich recht und jetzt weiß ich auch, wann Zeichen 264 in Deutschland eingeführt wurde, es stammt von 1934:
http://www.hs-merseburg.de/~nosske/E...k/e2v_vs2.html
--------------------------------
Du musst wissen, dass die Exekutive hierzulande meistens ein paar Jahre (eher Jahrzehnte) hinter der aktuellen Entwicklung herläuft, denn es hat sich bei den Herren Juristen und beim Verkehrsministerium noch nicht herumgesprochen, dass die Autos heute etwas größer sind als zu Käfers Zeiten und dass die meisten Autos heute auch 2 Außenspiegel haben und eben mit diesen 2 Außenspiegeln breiter als 2 m sind (was ich nie bestritten habe). Nun werden aber immer noch genau wie 1958 in Baustellenbereichen Fahrspuren mit einer Breite von 2,00 m eingerichtet, obwohl es ganz gewiss nicht im Sinne der Verantwortlichen ist, hier die Hälfte aller Autofahrer auszusperren oder in die Illegalität fahren zu lassen.
Ich unterstelle jetzt mal, dass diese Problematik dort sehr wohl bekannt ist, aber es wird nichts, aber auch gar nichts dagegen unternommen. Stattdessen lässt man lieber unwissende Autofahrer (hier in Deutschland gilt immer die Devise, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt!) ins offene Messer laufen und von Gerichten verdonnern (wie erinnern uns: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht). Dabei wäre es so einfach, eine der zahlreichen vorhandenen Änderungsmaßnahmen zu ergreifen, um zumindest den Anschein zu erwecken, etwas bürgernäher oder gar bürgerfreundlicher zu sein. In dieser Hinsicht ist unser Land auf jeden Fall noch verbesserungsfähig!
Edit: Ergänzung der Jahreszahlen des Verkehrszeichens 264, das es schon seit 1934 gibt.
Geändert von Claus (06.02.2011 um 02:39 Uhr).
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06.02.2011, 01:49
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#64
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Vielelicht ist in manchen Baustellen ja auch einfach kein Platz für breitere Fahrstreifen.
Auch das kann ich mir gut denken, wenn ich mir die eine oder andere Verkehrsführung anschaue.
Also wäre die Alternative bei Verlegung beider Fahrtrichtungen auf ein Fahrbahn eben entweder zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung, davon eine mit 2m Breite, oder eben nur 3 Fahrspuren (also eine Fahrtrichtung mit nur einer Fahrspur) o.ä.
Wär das dann besser?
Im Prinzip isses mir ja egal, 2m hin oder her, ich fahr links, wenns mich erwischt, zahl ich die 15€ oder was das für lächerliche Beträge kostet udn jammer nicht....fertig aus. Totaler Pipifax.
Ich sage nur:
Ein Fahrer trägt gefälligst die Verantwortung für sein Fahrzeug und sein Tun, und zwar vollumfänglich.
Um sich über seine Pflichten und die wesentlichen Fakten zu informieren hat er mehr Aufwand zu betreiben als nur die Zulassungbescheinigung Teil 1 anzuschauen. Und das ist auch zumutbar. So auch die Gerichte. Strassenverkehr ist gefährlich und birgt viele latente Risiken für sich und andere, bei Teilnahem zum Eigennutz ist also der zumutbare Aufwand hoch.
Daher auch der Grundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe": einer zumutbaren Verpflichtung nicht nachgekommen zu sein, entschuldigt nicht.
Das gewisse Regelungen einer Nachbesserung bedürfen, steht außer Zweifel. Aber das ist keine Rechtfertigung sich seine eigenen Regeln zu schaffen und den Rest zu ignorieren.
Und das solls von mir zum Thema gewesen sein.
Gruß,
Kai
Geändert von KaiMüller (06.02.2011 um 02:02 Uhr).
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06.02.2011, 01:51
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#65
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
Doch, das tut es. Stichwort "Bösgläubigkeit".
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Und wer soll das beweisen? Ich sehe nicht ein, nur wegen der Kenntnis über einen Missstand gegen diesen nicht ankämpfen zu dürfen. Würde man so denken, würde sich auf diesem Planeten gar nichts mehr bewegen.
Zitat:
Zitat von KaiMüller
Es ist kein "Pseudo-Vergleich". Es geht um um tatsächliche Abmessungen deines Fahrzeuges, für deren Einhaltung du als Fahrer zuständig bist.
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In der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen alle Abmessungen des Fahrzeugs, und zwar Länge, Breite und Höhe. Diese zu kennen - und nur diese - ist für einen Fahrzeugführer zumutbar.
Zitat:
Zitat von KaiMüller
Und es ist also undenkbar, dass dein Wagen schwerer sein könnte, als dort steht?
Und wenn doch, kannst du nicht dafür und darfst nicht zur Rechenschaft gezogen werden?
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Ich weiß, dass Autos manchmal etwas schwerer sind als in der Zulassungsbescheinigung Teil I angegeben, manchmal aber auch leichter. Zudem darf hier mit Sicherheit ein bestimmter Prozentsatz nicht überschritten werden. Es kann also in der Praxis nicht vorkommen, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil I 1.600 kg angegeben sind, aber das Auto tatsächlich 2.000 kg wiegt und schon mit einem einzigen Beifahrer überladen wäre.
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06.02.2011, 01:57
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#66
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
Vielelicht ist in manchen Baustellen ja auch einfach kein Platz für breitere Fahrstreifen.
...
Wär das dann besser?
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Ein großer Teil dieser 2-m-Fahrstreifen wird aus Bequemlichkeit eingerichtet, weil es "immer schon so war". Es gibt eine Menge Baustellen, wo ersichtlich deutlich mehr Platz für z.B. die Idealbreite 2,50 m vorhanden ist!
Was besser wäre? Müsste man von Fall zu Fall entscheiden. Mir kommt es aber so vor, als würden Autobahnbaustellen oft einfach nach "Schema X" eingerichtet und Unfallschwerpunkte dadurch billigend in Kauf genommen. Ob bei vernünftiger Planung wirklich so viele Unfälle auf der A1 zwischen Bremen und Hamburg passieren mussten, wie geschehen, wage ich zu bezweifeln (auch da gab es unzählige dieser 2-m-Fahrstreifen). Das sah übrigens der ADAC genauso, aber der Gesetzgeber macht einfach nichts und hält sich dezent im Hintergrund.
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06.02.2011, 02:06
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#67
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
Im Prinzip isses mir ja egal, 2m hin oder her, ich fahr links, wenns mich erwischt, zahl ich die 15€ oder was das für lächerliche Beträge kostet udn jammer nicht....fertig aus. Totaler Pipifax.
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Irrtum, Kai. Ich empfehle Dir die Lektüre des Eröffnungsbeitrags, da steht nämlich geschrieben:
Zitat:
Zitat von esau
Lt. ADAC Zeitung kostet es 75 € und einen Punkt, wenn man mit einen Auto, das von Spiegelspitze bis Spiegelspitze breiter als 2 m ist, dort fährt!
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Ich denke, das ist schon eine andere Hausnummer als die von Dir erwähnten - wirklich lächerlichen - 15 Euro.
PS: Ich fahre seit den Achtzigerjahren auf den 2 m-Spuren. Bis jetzt ist weder etwas passiert noch bin ich in irgendeiner Form "verdonnert" oder angehalten worden - auch nicht von der oft genug hinter mir fahrenden Polizei, die selbst in Autos saß, die mit Spiegeln breiter als 2 m sind.
Meine Ausführungen sind bis jetzt - und solange ich nicht direkt betroffen bin - rein theoretischer Natur. Bis jetzt also viel Lärm um nichts.
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06.02.2011, 10:19
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#68
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kilometer fressendes
Premium Mitglied
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
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Zitat:
Zitat von Claus
Es tut nichts zur Sache, ob ich etwas weiß oder nicht. Auch Rechtsanwälte verteidigen ihre Mandanten und plädieren auf Unschuld, obwohl sie genau wissen, dass ihr Klient schuldig ist. Im Übrigen muss man sich in unserem Lande immer noch nicht selbst belasten.
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Wir konnten jetzt auch noch darüber diskutieren, ob das ethisch richtig ist
Aber es macht einfach keinen Spaß, Euren Streit weiter zu lesen. Ich tue das ab unter:
Zitat:
Zitat von Claus
..... Bis jetzt also viel Lärm um nichts.
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Zusammengefasst läßt sich festhalten.
Offenbar halten sich Einige nicht an die 2 m Beschränkung, bisher blieb das offenbar weitgehend folgenlos.
Wenn es wirklich eng wird, regelt sich so etwas von selbst, weil es den meisten Fahrern der zu breiten Autos dann selbst zu eng wird. Wer dann noch einen LKW überholen muss und sich den Spiegel abfährt ist selber schuld.
Diese Beschränkung ist bei der Anzahl der Autos, die über 2 m mit Spiegeln breit sind von den Verkehrsplanern zu überdenken, 2,2 m wäre eher zeitgemäß, wobei das aufgrund der vorhanden Autobahnbreiten sicher nicht überall möglich ist.
Sollte die Polizei in Zukunft verstärkt die Einhaltung überwachen, würde das daraufhin sicher einsetzende korrektere Verhalten vieler betroffener den Verkehrsfluß an einigen Baustellen negativ beeinflussen, weil links nur noch die Kleinwagen am sich dann rechts bildenden Stau rechts vorbrettern. (Ich gönne diesen Fahrern das Erlebnis, mich an Baustellen oder anderen beschränkten Abschnitten zu überholen, denn ich bin vor 30 Jahren mit 40 PS auch nicht anders gefahren - nur war damals das Risiko erwischt zu werden geringer)
Claus und KaiMüller können das ganze ja in Zukunft per U2U weiter diskutieren oder vom BGH entscheiden lassen.
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06.02.2011, 10:46
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#69
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Zitat:
Zitat von esau
Claus und KaiMüller können das ganze ja in Zukunft per U2U weiter diskutieren oder vom BGH entscheiden lassen.
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Nö, ich finde Claus hat ein schönes Fazit gezogen:
Zitat:
Zitat von Claus
Bis jetzt also viel Lärm um nichts.
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Gruß,
Kai
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06.02.2011, 11:57
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#70
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von dansker
Die 7er sind nicht zu breit, sondern die Fahrstreifen zu schmal
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Klaus, Du hast es damit auf den Punkt gebracht.
Eine Ursache des Problems liegt Jahre zurück, im Sparzwang beim BAB-Bau. Die BAB-Fahrstreifenbreite wurde verkleinert, obwohl schon seinerzeit erkennbar war, daß es Probleme geben wird, wenn aufgrund Baumaßnahmen Baustellen eingerichtet werden müssen. Das Problem tritt, worauf Claus bereits hinwies, gehäuft in NRW auf. Deshalb finden sich hier im Regelfall BAB-Baustellen mit einer Begrenzung auf 2m Breite auf dem linken Fahrstreifen.
Andere Lösungsansätze werden z.B. wie folgt diskutiert:
Autobahnen:*Polizei schlägt vor: Nur einspurig in der Baustelle*-* Ruhr Nachrichten
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