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21.08.2004, 17:17
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#31
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
eBay-Name: chatfuchs
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Ganz schön primitives Verhalten. Im Grunde kann ja hier im Forum keine verbindliche Rechtberatung erfolgen, aber der Rahmen ist doch gesteckt.
Wenn John nun so zu 100% von sich überzeugt ist, so kann er doch auch verbindlich zusichern für evtl. anfallende Kosten im Falle der verlierens gerade zu stehen. Das wäre doch was. Die anderen Kommentare die sich in die andere Richtung bewegen sollten nicht ignoriert werden. Es zahlt sich auch nicht immer aus auf sein evtuelles Recht zu pochen. Lieber mal einen Schritt zurück als voll auf die Nase fallen.
Gruß
Frank
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21.08.2004, 17:32
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#32
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Gast
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Zitat:
Zitat von chatfuchs
Ganz schön primitives Verhalten. Im Grunde kann ja hier im Forum keine verbindliche Rechtberatung erfolgen, aber der Rahmen ist doch gesteckt.
Wenn John nun so zu 100% von sich überzeugt ist, so kann er doch auch verbindlich zusichern für evtl. anfallende Kosten im Falle der verlierens gerade zu stehen. Das wäre doch was. Die anderen Kommentare die sich in die andere Richtung bewegen sollten nicht ignoriert werden. Es zahlt sich auch nicht immer aus auf sein evtuelles Recht zu pochen. Lieber mal einen Schritt zurück als voll auf die Nase fallen.
Gruß
Frank
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Hallo Frank,
wenn ich Rechtsanwalt wäre, würde ich das sogar machen!
Nur, wenn man im Recht ist, so wie Homer76, sollte man auch darauf pochen.
Eine simpler, möglicher "Sachmangel", der nach Ansicht von Jensemann vorliegt und nach meiner Ansicht nicht, kann zu einer solchen Diskussion führen, in der jeder versucht, den anderen dumm aussehen zu lassen (ich nehme mich da nicht aus).
Das wichtigste allerdings ist, Homer76 bei der Lösung seines Problemes zu helfen.
Jetzt hat er zwei Meinungen und ist keinen Schritt weiter...
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21.08.2004, 17:37
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#33
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
eBay-Name: chatfuchs
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... ich denke schon das er einen Schritt weiter ist!
Er weiß nun das er schon auf die Nase fallen wenn er nichts unternimmt. Im Grunde sollte er versuchen sich mit dem Käufer zu einigen. Nur mit der Brechstange sollte man nichts lösen müssen - vor allen dingen nicht für die paar Euro,
Gruß
Frank
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21.08.2004, 18:18
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#34
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 523i, Opel Signum, MB C200 CDI
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Hier erstmal die Auktion an sich, vielleicht klärt die manches.
Klickst Du
Nun mal zu den Hard Facts. Zum einen heißt es hier, ich wäre nicht entgegenkommend gewesen. Rücknahme des Gerätes gegen Erstattung der Ebay-Gebühren. Das ist für mich uninteressant. Ich verkaufe Dinge bei Ebay, weil ich geld dafür haben möchte und sie loswerden will. Ich habe nicht die Zeit, geplatzte Auktionen ständig wieder einzustellen. Ich hab so meine Erfahrungen mit Spaßbietern gemacht und irgendwann ist das Maß voll. Die werte dame hat einen gültigen Kaufvertrag geschlossen. Ich für meine Person schau mir vorher genau an, was ich kaufe. So Auktionen dauern ja auch ne Weile und man kann sich vorher klar werden, ob es das ist, was man möchte.
Ich für meinen Teil mache das so. Mir selbst ist es auch schon passiert, daß ich etwas gekauft habe, was nicht gepasst hat. Ich habs trotzdem genommen und halt weiter verkauft. Muß man in diesem Moment mit leben.
Nun aber zur eigentlichen Diskussion.
Punkt 1: Ich habe die Bestandteile der Auktion einzeln aufgeführt. Eine Code-Karte war nicht dabei. (siehe oben)
Punkt 2: Das Gerät war als gebraucht deklariert und wird seit geraumer Zeit auch nicht mehr hergestellt.
Punkt 3: Gemäß der Aussage des Herstellers von Becker ist die Code-Karte nicht der Eigentumsnachweis. Ist er niemals. Das ist gemäß deren Aussage und auch meinem Verständnis der Kaufbeleg. Den hat sie ja einmal durch die Auktion, die sie sich ausdrucken kann und zum anderen kann sie gerne einen Kaufvertrag von mir haben. Hab ich ihr auch schon angeboten. Reaktion: Ich zeige sie an.
Weswegen??? ich kann die Herkunft des Gerätes für mich beweisen und sie auch.
Also, was mient Ihr nun??
ich hab ihr nun jedenfalls geschrieben, was becker geagt hat und warte nun auf Antwort.
Langsam geht mir die gute Frau auf den Keks.
Greetz
der Homer
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21.08.2004, 18:25
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#35
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Gast
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Ich sehe da kein Problem, nach wie vor. Habe Deinen Auktionstext mehrfach gelesen. Da ist alles einwandfrei. Jeder, der bei ebay angemeldet ist, kennt die Regeln.
Du bist auf der sicheren Seite, da bin ich sicher.
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21.08.2004, 20:08
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#36
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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Homer76
ich sehe da auch keinen Haken. evtl. beantrage bei Becker eine Codekarte, damit die Dame Ruhe gibt.
(allerdings ist der Hinweis auf neues EU Recht falsch, auch wenn er 100 000 mal bei ebay steht)  nennt sich BGB und ist deutsches Recht.
gruss jürgen
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21.08.2004, 20:09
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#37
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.04.2003
Ort: Bern - Brünnen
Fahrzeug: E38 740iA M62 5/96 & Opel Corsa 1.0 12/00
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Es war und ist niemals mein Ziel gewesen, Dir "eins auszuwischen". Es gibt keinen vernünftigen Grund für soetwas.
Offenbar gilt für Dich das Motto: << was ich selber denk und tu, trau auch allen anderen zu>>
Im Gegensatz zu Dir habe ich sachlich, ohne persönlich zu werden argumentiert.
Mach Dir bitte selbst einmal die Mühe, die Anzahl deiner Entgleisungen in die persönliche Ebene zu zählen.
Deine hilflose Darstellung, mir hier durch Manipulation Deiner eigenen Auktion absichtlich eine Steilvorlage geleifert zu haben, ist grotesk.
Bezüglich Deiner Reputation brauche ich hier im Forum gar nichts zu verlieren.
Werde ich auch nicht.
Dafür hast Du selbst genügend gesorgt und die Verantwortung.
Die Beurteilung Deiner Person obliegt jedem Leser Deiner Postings selbst.
Was ich allerdings traurig finde, ist der Umstand, daß Du hier weder Homer, noch der Dame, noch sonstwem hilfst, einem langwierigem Problem in Form eines sinnlosen Prozesses aus dem Wege zu gehen.
Du treibst Homer ja gradezu in ein Desaster hinein. Ein Richter interessiert sich rein ganz und gar nicht für Ebay AGB's.
Hier zählt einzig und allein das BGB.
Und da wird die Situation recht heikel, da hier die Sachlage derart grau ist, der Streitwert sehr gering, daß nicht lange gefackelt wird, hier zugunsten der Käuferin nach $434 BGB zu entscheiden.
Gruß Jens
Zitat:
Zitat von John McClane
Ne, Hotte, hast Du nicht.
Ich habe das absichtlich geändert. Ich wollte wissen, ob Jensemann nach einer neuerlichen Gelegenheit sucht, mir eins auszuwischen - hat er  .
Die Auktion wird beendet und so wieder eingestellt, wie sie ursprünglich war.
Übrigens, Jensemann: WOW, so viele Fremdwörter in einem Statement! Respekt! Da kann ich als blöder Schutzmann natürlich nicht gegen an, ist klar! Muß ich aber auch gar nicht, denn Du bist der letzte, der sich anmassen kann, mich zu beurteilen. Vor allem nicht an Hand dessen, was ich hier poste.
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21.08.2004, 20:11
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#38
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.04.2003
Ort: Bern - Brünnen
Fahrzeug: E38 740iA M62 5/96 & Opel Corsa 1.0 12/00
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Die Beantragung einer neuen Karte ist doch mal ein prima Ansatz
Gruß Jens
Zitat:
Zitat von JB740
ich sehe da auch keinen Haken. evtl. beantrage bei Becker eine Codekarte, damit die Dame Ruhe gibt.
(allerdings ist der Hinweis auf neues EU Recht falsch, auch wenn er 100 000 mal bei ebay steht)  nennt sich BGB und ist deutsches Recht.
gruss jürgen
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21.08.2004, 21:15
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#39
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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Homer76
http://www.becker.de/beckerCC21/www_...sp?language=De
wäre diese ominöse codekarte von besonderer bedeutung, würde sie bestimmt aufgeführt. wie du auf den becker seiten sehen kannst, taucht sie nirgendwo auf. ein eigentumsnachweis ist allenfalls der kaufbeleg, aber nicht die karte.
ich hatte zwei v. den dingern. hatten nur einen zweck: den code nicht zu vergessen :-))))
also mach dir keinen kopf und schreib becker eine mail. entweder sie erklären dir die rechtliche relevanz oder sie schicken dir ersatz. (hoffentlich).
gruss jürgen
Original Becker-Text:
Wird das Autoradio von der Stromversorgung getrennt, ist es bei erneutem Anschluß funktionsunfähig. Beim Einschalten der Zündung erscheint im Display das Wort CODE.
1. Bei Eingabe der richtigen Code-Nummer über die Tastatur 1U-0L wird das Wort CODE im Display gelöscht. Das Autoradio kann eingeschaltet werden.
2. Die Code-Nummer ist aus der Code-Karte zu ersehen.
3. Jede Zahleneingabe wird mit einem akustischen Signal (Pieps) quittiert. Es erfolgt keine Zahlenanzeige im Display.
4. Nach dreimaliger falscher Code-Eingabe kann für 15 Minuten keine neue Eingabe erfolgen.
5. Beim Trennen des Autoradios von der Stromversorgung werden die Senderspeicher gelöscht.
Geändert von JB740 (22.08.2004 um 07:53 Uhr).
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22.08.2004, 08:55
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#40
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.08.2002
Ort:
Fahrzeug: 535d
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John McClane
..ok John, hatte ich so nicht gesehen!
Alles klar und herzlicher Gruss,
Hotte
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Quod dixi dixi
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