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24.01.2006, 11:27
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Helmpflicht in Cabrios?
Hier mal etwas Quellenmaterial, nämlich die Begründung der Gesetzesvorlage aus der BR-Drs.:
Zu Buchstabe b) (§ 21a Abs. 2)
Die Änderung dient lediglich der Erweiterung des Adressatenkreises auf die Führer von und Beifahrer in oder auf so genannten Quads oder Trikes. Eine materielle Änderung der Vorschrift erfolgt dadurch nicht. Durch Aufnahme dieser Kraftfahrzeugtypen in die StVO wird unabhängig von der Fahrzeugart bei einem Unfall das Verletzungsrisiko im Kopfbereich für die Benutzer der bisherigen Gepflogenheit entsprechend gemindert.
Bisher wurden offene, kraftradähnliche dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes - tricycles) oder offene vierrädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Quads - quadricycles) mit Einzelbetriebserlaubnis oder nationaler Allgemeiner Betriebserlaubnis zugelassen. Die Konstruktion dieser Fahrzeuge ist in der Regel kraftradähnlich mit Lenker, Kraftradsitzbank, Fußstützen usw., was bei Unfällen zu kraftradähnlichen Abläufen führt. Durch ihre nationale Einstufung meist als "Pkw offen" oder "Zugmaschine" unterlagen sie formal der Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten. Durch die offene, kraftradähnliche Konstruktion war aber weder ein sinnvoller Gurteinbau möglich, noch war ohne Knautschzone/Überrollschutz ein Passagierschutz zu gewährleisten. Deshalb wurden Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO erteilt, die zugleich als Grundlage zur Eintragung einer Helmtragepflicht in die Fahrzeugpapiere (Auflage aus Verkehrssicherheitsgründen) dienten. Da neuerdings eine erhebliche Anzahl dieser Fahrzeuge in den Geltungsbereich der Rahmenrichtlinie 2002/24/EG für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge fallen, können sie nunmehr eine EG-Typgenehmigung erhalten und stellen eine eigene EG-Fahrzeugklasse dar. Die Möglichkeit, durch eine in die Fahrzeugpapiere eingetragene Auflage die Schutzhelmtragepflicht durchzusetzen, ist nicht mehr gegeben.
Diesem Umstand trägt die Ergänzung der Fahrzeugkategorien Rechnung. Die Festlegung der Mindestgeschwindigkeit ist erforderlich, um z.B. zugelassene Kleintraktoren oder leichte Arbeitsmaschinen (Mähmaschinen etc.) bis 20 km/h nicht zu erfassen.
Also: klare Zielrichtung der Gesetzesänderung waren Quads und Trikes. Zu alten Cabrios kein Wort; wurden wohl übersehen.
Wieder mal ein Beispiel, wie man Gesetze nicht machen sollte. Nachbesserung wird -wie so oft-, wohl folgen. Ist z.Z. ja nicht gerade ideales Oldtimer-Cabrio-Wetter, also wird es sich hoffentlich bis Frühlingsanfang geklärt haben.
Also ich würde nicht in ein Oldtimer-Cabrio mehr reinpassen, wenn ich einen Helm aufhaben müßte. Zumal Fahrrad-/Stahlhelm jetzt ja auch ausdrücklich nicht mehr ausreichend sein soll.
Greets
RS744
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24.01.2006, 15:57
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#22
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Gast
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Hm, also wie immer: Nicht alles bedacht, und wir baden's aus!
Herrschende Meinung hier ist nämlich tatsächlich, dass in Cabrios demnächst Helme zu tragen sind  . Die spinnen alle.
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24.01.2006, 16:55
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von John McClane
Herrschende Meinung hier ist nämlich tatsächlich, dass in Cabrios demnächst Helme zu tragen sind 
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Wieso demnächst? Das gilt doch schon, und jedesmal 15 EUR Einnahme für die leere Staatskasse ist doch auch was. Dachte, Ihr plant schon Razzien.  Kleiner Tip: besonders effektiv für die Haushaltskasse sollte eine Straßensperre zu Beginn einer Oldtimer-Rallye sein.
Aber vielleicht setzt Ihr dann wirklich auch selber besser einen Helm auf, um den Eierwürfen zu entgehen.
Greets
RS744
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24.01.2006, 17:13
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.10.2003
Ort: Hannover
Fahrzeug: BMW E36 325iC, BMW X3 xDrive30d, Porsche Panamera 4s e-hybrid sport turismo, Porsche 997-2 Carrera 2s Cabrio
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24.01.2006, 18:51
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#25
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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"Helm auf bei der Arbeit" sagte schon Brösel ganz richtig!
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24.01.2006, 18:54
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#26
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Gast
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Nich schlecht so'n Helm! Herr Hübenekker! Kommen Sie, der Tach is kuaaz!!
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29.01.2006, 20:01
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.09.2003
Ort: Round MUC!
Fahrzeug: Alpina B3s Cabrio; VW Buggy Maplex 1; KaWa ER6-N
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Ich habe verstanden.
Hab zwar auf meinem guten alten 3er derzeit das Hardtop montiert, aber das Gesetz ist fahrzeugscheinbezogen anzuwenden :-) also:
Ab morgen mit Helm auf!
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Cogito ergo sum. Ich denk ich bin Ergo
"Idealismus ist die Fähigkeit Menschen zu sehen, wie sie sein könnten, wenn sie nicht wären, wie sie sind."
"Niveau wirkt von unten wie Arroganz. Denn wir leben zwar alle über unsere Verhältnisse, aber noch lange nicht auf unserem Niveau"
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30.01.2006, 19:04
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#28
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Aus Freude am Originalen
Premium Mitglied
Registriert seit: 25.01.2004
Ort: Westmittelfranken
Fahrzeug: E32 M60 4/93 und 5/94; E32 M30 4/89 sowie diverse E39
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Alte gurtlose Cabrios sind nicht von der Helmpflicht betroffen!
Die Regelung gilt für offene Fahrzeuge im Sinne von "rundum offen" wie bei Trikes und Quads - Cabrios sind nur "oben offen"!
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30.01.2006, 19:16
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von RM60
Alte gurtlose Cabrios sind nicht von der Helmpflicht betroffen!
Die Regelung gilt für offene Fahrzeuge im Sinne von "rundum offen" wie bei Trikes und Quads - Cabrios sind nur "oben offen"!
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Öhmm,
Du hast Dir aber schon den Original-Text des § 21a (2) StVO durchgelesen, oder? John hat ihn ja im 1. Post wörtlich wiedergegeben.
Vielleicht hast Du ja eine andere Textfassung. Aber Im Original steht da nichts von "rundum offen".
Wie kommst Du also zu Deiner Interpretation?
Greets
RS744
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30.01.2006, 20:18
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#30
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Gast
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Zitat:
Zitat von RM60
Alte gurtlose Cabrios sind nicht von der Helmpflicht betroffen!
Die Regelung gilt für offene Fahrzeuge im Sinne von "rundum offen" wie bei Trikes und Quads - Cabrios sind nur "oben offen"!
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Wie kommst Du darauf? Beweise  !
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