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Alt 20.05.2011, 08:55   #21
RS744
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Wer als Händler beim Verkauf eines 12 Jahre alten Gebrauchtwagens nicht versucht die Gewährleistung zu vermeiden, muß in D nicht ganz dicht sein.

Bei dem Anspruchsdenken der deutschen Gebrauchtwageninteressenten braucht man sich nun wirklich nicht mehr zu wundern, daß Fahrzeuge diesen Alters bei Markenhändlern überhaupt nicht mehr und bei Fähnchenhändlern nur noch für Export, an Gewerbetreibende oder im Kundenauftrag angeboten werden.

Deshalb spricht das "im Auftrag" überhaupt nicht gegen das hier angebotene Fahrzeug, das zumindest sauber aufbereitet auf den Fotos erscheint. Die Technik und Historie muß man sich halt näher ansehen.
__________________
Sapienti sat.
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Alt 20.05.2011, 09:08   #22
7erfly
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Wer als Händler beim Verkauf eines 12 Jahre alten Gebrauchtwagens nicht versucht die Gewährleistung zu vermeiden, muß in D nicht ganz dicht sein.

Deshalb spricht das "im Auftrag" überhaupt nicht gegen das hier angebotene Fahrzeug, das zumindest sauber aufbereitet auf den Fotos erscheint. Die Technik und Historie muß man sich halt näher ansehen.
Denke ich auch. Ich kenne das hier auch von einigen Händler, dass die gegen Provision halt für Kunden das Auto verkaufen. Also bei sich hinstellen, die Anzeige erstellen usw. Gibt ja auch noch Kunden, die haben keinen Internetzugang oder kennen sich nicht aus und sind froh, wenn einer die mobile.de Anzeige erstellt.
Kann aber auch sein, dass etwas ist und die Gewährleistung umgangen werden soll.

Warum sind eigentlich die Schrauben/Halterungen im Motorraum vorne an den Scheinwerfern im Motorraum so verrostet? Sonst sieht alles so sauber aus.
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Alt 20.05.2011, 09:16   #23
RS744
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Zitat:
Zitat von 7erfly Beitrag anzeigen
Warum sind eigentlich die Schrauben/Halterungen im Motorraum vorne an den Scheinwerfern im Motorraum so verrostet? Sonst sieht alles so sauber aus.
Nichts ungewöhnliches, wenn das Fz auch im Winter bewegt wurde, kommt das durch das Salz.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2011, 09:39   #24
Captain_Slow
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Es mag sein, das einige Autos tatsächlich in Kundenauftrag verkauft werden, aber bei den Meisten werden sie wohl im Auftrag des Bruders des Händlers uÄ verkauft, nur damit keine Gewährleistung gegeben wird.

Ich habe in 2009 ein Golf Bj 1996 für 1500 Euro bei einem Händler gekauft, mit Gewährleistung. Es wurde eben genau dokumentiert wie der Zustand war.
Nachdem ich das Auto 1,5 Jahre ohne Problem gefahren habe, habe ich es sogar mit Gewinn verkaufen können Der Händler war ehrlich und ich würde ihn sofort weiter empfehlen.

Wer ein Auto von 10.000 Euro keine Gewährleistung geben will, ist für mich einfach unseriös, oder weisst schon warum er es nicht machen will. Wenn ein Auto immer gewartet wurde, ist das Risiko für den Händler sehr gering. Verschleissteile fallen eh nicht unter Garantie, bereits bekannte Mangel kann man schon von vornerein ausschliessen.
Captain_Slow ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2011, 10:02   #25
Claus
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Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)

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Zitat:
Zitat von Captain_Slow Beitrag anzeigen
Wer ein Auto von 10.000 Euro keine Gewährleistung geben will, ist für mich einfach unseriös, oder weisst schon warum er es nicht machen will. Wenn ein Auto immer gewartet wurde, ist das Risiko für den Händler sehr gering. Verschleissteile fallen eh nicht unter Garantie, bereits bekannte Mangel kann man schon von vornerein ausschliessen.
Im Fall eines E38 möchte ich diesen Ausführungen widersprechen. Man kann so ein komplexes Fahrzeug nicht mit einem Golf von 1996 (in dem quasi nichts drin ist, was kaputtgehen kann) vergleichen.

Ich sehe das wie RS744 weiter oben - die Gesetzesänderung nach EU-Vorgaben, was den Verbraucherschutz anbelangt, sind völlig an der Realität vorbei konzipiert worden. Auch schon vorher konnte man sich erfolgreich dagegen wehren, wenn einem eine "Tüte Schrott" verkauft wurde bzw. arglistig Mängel verschwiegen wurden. Wenn man sich die typische Käuferschicht von billigen E38 anschaut und wie die mit den Fahrzeugen umgehen, habe ich für jeden Händler vollstes Verständnis, wenn er solche Fahrzeuge nur an Gewerbetreibende, für den Export oder im Kundenauftrag verkauft. Ansonsten müsste er diese Fahrzeuge so viel teurer machen, dass er nicht mehr mit den Privatverkäufern konkurrenzfähig wäre.

PS: Die Betonung liegt auf "solche" Fahrzeuge, denn auch die Fähnchenhändler haben nicht den ganzen Hof voller Autos "im Kundenauftrag" stehen! Deshalb werden solche Fahrzeuge wie E38 & Co., die jetzt natürlich schon mindestens 10 Jahre alt sind, nur ungerne angekauft oder in Zahlung genommen.

Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Wer als Händler beim Verkauf eines 12 Jahre alten Gebrauchtwagens nicht versucht die Gewährleistung zu vermeiden, muß in D nicht ganz dicht sein.
Es gibt Leute, die kapieren das nicht. Dabei liefern sie selbst mit ihrer Meinung und Einstellung den besten Beweis, warum das so ist! Es ist doch merkwürdig, dass man keinen E38 bei einem BMW-Händler kaufen kann. Sind die jetzt auch alle grundsätzlich unseriös?

Geändert von Claus (20.05.2011 um 10:08 Uhr).
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2011, 10:34   #26
7erfly
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Na ich überlege noch. Leider ist Kassel knapp 2 Stunden entfernt und ich bin nich mal eben hingefahren. Vielleicht Ende Mai mal.
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Alt 20.05.2011, 10:49   #27
RS744
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Zitat:
Zitat von Captain_Slow Beitrag anzeigen
Verschleissteile fallen eh nicht unter Garantie, bereits bekannte Mangel kann man schon von vornerein ausschliessen.
Richtig ist, daß "Verschleiß" nicht unter die Gewährleistung fällt, und da der gemeine Gebrauchtwagenkäufer das nicht einsehen will, überzieht er aufgrund seines überzogenen Anspruchsdenkens den Fz-Händler mit Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung mit einem Prozeß, dessen Prozeßrisiko durch das meist erforderliche Sachverständigengutachten in keinem Verhältnis zur Handelsspanne des Fz.-Händlers steht.

Beispiele für diese Denkweise wurden auch hier im Forum zuhauf durchdekliniert.

Daß selbst der seriöse Händler nach dem ersten blödsinigen Prozeß versucht diesem Rechtsthema aus dem Wege zu gehen, ist für mich eher gesundes kaufmännisches Handeln. Also schiebt der Markenhändler an den Fähnchenhändler und dieser an seinen Bruder oder den nächsten Fähnchenhändler weiter.

Dem Kaufinteressenten hat dieses neue (EU-)Gewährleistungsrecht nichts gebracht.
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Alt 20.05.2011, 10:51   #28
E66-Fan
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Als ich den "Kundenauftrag" erwähnte, wollte ich damit eigentlich eine ganz andere Baustelle ansprechen: Nämlich den Preis.
Wie geschildert, muss ein Händler seine Gewinnmarge und Rückstellungen für den Gewährleistungsfall einkalkulieren. Nur aus diesem Grund sind Fahrzeuge beim Händer deutlich teurer als von Privat.
Will nun ein Händler die Gewährleistung ausschließen, soll er auch gefälligst den Privat-VK-Preis ansetzen. Der aufgerufene Preis ist sogar bei einem magelfreien Fahrzeug mit Gewährleistung eine Ansage..
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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Alt 20.05.2011, 10:53   #29
RS744
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Volle Zustimmung. Allerdings die Händlermarge (quasi Standgebühr, Vermittlungsprovision) solltest Du ihm schon zubilligen.
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Alt 20.05.2011, 10:57   #30
E66-Fan
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Richtig ist, daß "Verschleiß" nicht unter die Gewährleistung fällt
Das stimmt und ist vielen nicht klar. Jedoch musst du ausdrücklich erwähnen, dass Verschleißteile durchaus unter die Gewährleistung fallen können.

Ich hatte da kürzlich einen Text zu geschrieben; ich hoffe die Ausführungen passen so!? Oder findest du Fehler?

Zitat:
Garantie sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung (auch mit SB) zu und ist meist durch Laufleistung und Alter eingeschränkt.
Gewährleistung ist eine (zeitlich befristete) Nachbesserungsverpflichtung.

Die Gewährleistung geht aus dem Gesetz hervor; die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die im Normalfall zusätzlich bezahlt werden muss.

Die Gewährleistung kann zwischen Händler und Privatperson NICHT ausgeschlossen werden (§ 475 BGB), bezieht sich aber nur auf Mängel, die bei Gefahrenübergang (ugs.: Kaufdatum bzw. Übergabe der Sache) bestanden haben.
Die Gewährleistung beträgt bei gebrauchten Gütern 1 Jahr, wobei die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, dann beim Käufer liegt.

Nun kann man nicht pauschal ausschließen, dass Verschleissteile nicht unter die Gewährleistung fallen - denn auch Verschleissteile können einen DEFEKT aufweisen.
Realitätsnahes Beispiel:
Eine Bekannte hat vor einigen Wochen einen BMW 1er beim Händler gekauft. Nun fiel das Fahrzeug durch unruhige Bremsen und Bremsrubbeln auf. In der Werkstatt stellte sich heraus, dass die Bremsscheiben verkehrtherum montiert waren. (Wie auch immer das gehen mag!?)
Somit liegt ein MANGEL an einem Verschleissteil vor.
Vereinfacht gesagt fällt VERSCHLEISS nicht unter die Gewährleistung. Verschleissteile jedoch schon.

Nun nochmal zum Sinn oder Unsinn einer Gebrauchtwagengarantie:
Die Gewährleistung bezieht sich ausdrücklich nur auf den Zustand, in dem das Auto gekauft wird. Geht nach dem Gefahrübergang irgendwas kaputt, und lag dieser Defekt bei Gefahrübergang nicht vor, muss der Händler dem zugrundeliegenden Rechtsgedanken nach NICHT zahlen.
Der Hintergrund der Reglung ist nämlich, den Käufer/Verbraucher zum Kaufzeitpunkt zu schützen.
Problematisch ist nun, dass dem Verbraucher eine gewisse Frist eingeräumt werden muss, auf den Mangel aufmerksam zu werden. Diese beträgt im Regelfall 1 Jahr. Um nun die Umsetzung zu vereinfachen und den Verbraucher zu schützen, wurde eine Beweislastumkehr eingebaut, damit der Händler die Mängel nicht einfach "aussitzen" kann.
Sprich: Alle Mängel, die nach Gefahrübergang auftreten (und somit beim Kauf NICHT BESTANDEN), fallen dem Rechtsgedanken nach NICHT unter die Gewährleistung.
In der Umsetzung spielt an dieser Stelle die Beweislast im ersten halben Jahr natürlich dem Verbraucher in die Karten, denn der kann einfach alles dem Händler zuschieben.

Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzversicherung, welche die Defekte, die nach Gefahrübergang entstehen, und somit eigentlich nicht über die Gewährleistung abgewickelt werden würden, übernimmt. Die Übernahme wird meist mit einer Selbstbeteiligung und/oder prozentualen Einschränkungen bedingt durch Baujahr und Laufleistung begrenzt.

Die durch die Beweislastumkehr eintretenden "Verwischungen" in den ersten 6 Monaten zwischen Gewährleistung und Garantie in den ersten 6 Monaten, bei denen der Verbraucher im Regelfall die Ansprüche gegen die Gewährleistung geltend macht (auch wenn, wie oben beschrieben, der Rechtsgedanke ein anderer ist), machen die Garantie, zumindest im ersten halben Jahr, faktisch unsinnig.
Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Volle Zustimmung. Allerdings die Händlermarge (quasi Standgebühr, Vermittlungsprovision) solltest Du ihm schon zubilligen.
Je nach Umfang seiner Aufgaben durchaus. Unser Skoda-Händler hatte wenn ich mich recht entsinne 100€ genommen, dafür, dass das Auto zwischen seinen Gebrauchten stehen durfte; mit seiner Preisauszeichnung. Internetinserate und Anfragen hat jedoch mein Vater abgewickelt.
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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