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Alt 08.06.2009, 19:39   #1
BMW0026
SA 944
 
Registriert seit: 12.03.2005
Ort:
Fahrzeug: Diverse
Standard Mit roter Nummer abgemeldetes Fzg + Anhänger ziehen?

Mein E32 ist ja abgemeldet und steht zum Verkauf. Allerdings würd ich gern noch eine Fahrt mit einem Anhänger machen. Darf ich den Wagen mit roten Nummern fahren und gleichzeitig einen beladenen Anhänger ziehen? Auch am Sonn+Feiertag?

Mag eine blöde Frage sein, aber ich möcht auf Nummer sicher gehen.
__________________
BMW Individual
BMW0026 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2009, 19:45   #2
mystica
† 05.12.2021
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von mystica
 
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
Standard

Hallo,

wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann gibt es ein ganz klares NEIN!!!

Sicher bist Du wenn Du den Wagen auf ein Kurzzeitkennzeichen zulässt. Dazu Benötigst Du nur einen Versicherungsnachweis und bekommst auf der Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen, damit darfst Du den Wagen 5 Tage lang ganz normal benutzen.

Schöne Grüße
Horst
__________________
mystica ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2009, 20:01   #3
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard

Nein, weder mit der roten Nummer, noch mit dem Kurzzeitkennzeichen.

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2009, 20:16   #4
mystica
† 05.12.2021
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von mystica
 
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
Standard

Hallo,

wie kommst Du denn da drauf?

Das darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen machen:

Mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie lediglich folgende Fahrten unternehmen:

1.) Überführung vom Kaufort zum Wohnort
2.) Überprüfungsfahrten z.B. TÜV oder Dekra
3.) Probefahrt

Wer will mir beweisen, dass ich nicht gerade eine Überprüfungsfahrt mit dem Hänger mache? Soll ja alles an dem Ding funktionieren bevor ich zum TÜV fahre.

Schöne Grüße
Horst
mystica ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2009, 20:37   #5
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

das steht auf der rückseite von dem "fahrzeugschein" den man mit dem kurzzeitkennzeichen verwenden muss.. das rote ding was man von hand ausfüllen muss...

damit darf kein anhänger gezogen werden...

gruß,
Kai
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2009, 09:50   #6
Hockeyfreund
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Hockeyfreund
 
Registriert seit: 13.12.2003
Ort:
Fahrzeug: Buchloe
Standard

Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
das steht auf der rückseite von dem "fahrzeugschein" den man mit dem kurzzeitkennzeichen verwenden muss.. das rote ding was man von hand ausfüllen muss...

damit darf kein anhänger gezogen werden...

gruß,
Kai
Bullshit! Ich scan das Ding morgen mal ein und stelle es hier ein. Wo du darauf einen Anhaltspunkt für deine obige Behauptung findest könntest du uns anhand des Beispiels dann sicher nachvollziehbar erklären...

Hockeyfreund
Hockeyfreund ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2009, 21:06   #7
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard

Zitat:
Zitat von mystica Beitrag anzeigen
Hallo,

wie kommst Du denn da drauf?

Das darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen machen:

Mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie lediglich folgende Fahrten unternehmen:

1.) Überführung vom Kaufort zum Wohnort
2.) Überprüfungsfahrten z.B. TÜV oder Dekra
3.) Probefahrt

Wer will mir beweisen, dass ich nicht gerade eine Überprüfungsfahrt mit dem Hänger mache? Soll ja alles an dem Ding funktionieren bevor ich zum TÜV fahre.

Schöne Grüße
Horst

Naja...es ist mit Sicherheit eine Grauzone! Offiziel ist es aber nicht erlaubt ein Fahrzeug zu ziehen. Man könnte sich drüber streiten, einen Hänger ohne Fahrzeug, quasi als "Probeziehen" bei der Probefahrt.

Ich denke bei einer Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch, musst Du dann den Richter vom Gegenteil überzeugen, und das dürfte etwas schwierig sein

Vielleicht kann ja den "Motzcop" dazu was sagen, der muss es 100% wissen.

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2009, 21:16   #8
BMW0026
SA 944
 
Registriert seit: 12.03.2005
Ort:
Fahrzeug: Diverse
Standard

Vielen Dank für die Aussagen. Dann hat sich das erledigt mit den roten Nummern.

Muss dann mal gucken was ich mache. Meinen Schein möcht ich ungern aufs Spiel setzen. Daher wollt ich mal nachfragen.
BMW0026 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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