Zitat:
Zitat von chatfuchs
... so langsam habe ich mich wieder etwas beruhigt und werde mich der Sache nun wieder annehmen. Dabei ist mir noch etwas im Hinterkopf geblieben...
Ich meine mich zu erinnern das man mit einer Doppelkarte auch zum Tüv und dann zur Zulassungsstelle fahren kann ohne das der Wagen angemeldet ist - also auf direktem Wege!??? Gilt das noch?
Gruß
Frank
|
Servus Frank,
es hängt alles von der Abmeldedatum ab, und zwar taggenau.
Wenn man 18 Monate darüber ist (taggenau), gilt stets ein §21 StVZO, d.h. Vollabnahme ( vorher reicht eine HU nach §29StVZO aus, leider wurde das Kfz nicht angemeldet und die 18 Monate Frist überschritten).
Die AU ist auf jedenfall noch gültig, aber die Frist gilt ab dem Durchführungsdatum.
Desweiteren kannst du gem. §29 Abs. 5 StVZO( glaube ich) mit dem alten amtlichen Kennzeichen sowie dem Vers.nachweis auf direktem Wege zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren.Dafür benötigt man keine Tageskennzeichen.
Ich hoffe dies hilft dir weiter,
mfg Udo.
P: Die 18 Monate Frist wird bald fallen, sie wird vmtl. ab 01.01.07 auf 84 Monate erhöht...( leider für dich zu spät...)