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Alt 19.08.2005, 11:03   #11
AlpinaB12
SEYLER.biz | Trading
 
Benutzerbild von AlpinaB12
 
Registriert seit: 28.01.2003
Ort: Wentorf
Fahrzeug: 745D (E65)
Standard

Aus meiner Sicht gibt es da nur zwei Möglichkeiten.

(1) Es als eine Lehre sehen, das Fahrverbot aktzeptieren und es wie schon
angesprochen in den Urlaub legen.

(2) Wenn Du rechtsschutzversichert bist übergib das Ganze einem Anwalt der
sich im Verkehrsrecht auskennt. Letzteres ist sehr wichtig, damit es in so einem
Fall wie bei Dir überhaupt eine Aussicht auf Erfolg gibt. Durch die Deckung der
Versicherung hast Du nichts zu verlieren und entweder Du hast Glück und
kommst aus der Sache ganz raus oder zumindest um das Fahrverbot herum
oder Du nimmst danach die Strafe an und gut.

Es selbst zu versuchen bei der Behörde durchzusetzen halte ich für wenig
erfolgsversprechend. Ich persönlich würde in jedem Fall zu (2) tendieren.

Gruß
Dominik
__________________
Unsere Neidgesellschaft ist auch Kunde: Viele Leute kaufen mit Geld, das sie nicht haben,
Dinge, die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht ausstehen können.
AlpinaB12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2005, 11:19   #12
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von engel
Auf einer Autobahn erlaubte 120kmh und ich fahre ein "kleines" Geschwindigkeitsspiel mit einem "unscheinbaren" neuen 5er BMW. Abgelesen vom Tacho 210kmh, Toleranz abgezogen verbleiben lt der netten Dame 170kmh also 50kmh.
War das in NRW?
Aus den NRW-Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung:
"Gerätefehlertoleranzen - Toleranzwerte gem. Zulassung der PTB
- Messung durch Nachfahren mit:
- geeichtem Tacho: -15 km/h
- ungeeichtem Tachometer: 10% des Skalenwertes und 15% der abgelesenen Geschw."

D.h. meine Vermutung dürfte richtig sein, das Herunterrechnen geht in Deinem Fall von einem nicht geeichten Tacho des Polizei-BMW aus.

Vielleicht so:
210 km/h abgelesen, 15% = 31 km/h Abzug, zzgl.
10% Skalenendwert von angenommen 250 km/h = 25 km/h, macht aber Abzug gesamt von 56 km/h, nicht nur 40 km/h.
Ist die Berechnung richtig, was sagen die Insider?

Greets
RS744

Geändert von RS744 (19.08.2005 um 11:28 Uhr). Grund: Tippfähler entsorgt
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2005, 11:39   #13
Hayabusa
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Hayabusa
 
Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Köln
Fahrzeug:
Standard

Hallo Horst,

zwei Freunde von mir haben in Köln bzw. der Eifel ihren Führerschein behalten dürfen. Sie haben einen Demutsbrief an die Verwaltung geschrieben und darin erklärt warum und weshalb sie auf den Führerschein angewiesen sind. Daraufhin wurde die Geldstrafe verdoppelt und das Fahrverbot erlassen. Geht aber nur bei "Ersttäter" und mit plausibler Begründung.

Versuch es mal, viel Glück dabei ...
__________________
;-) Gerry
Hayabusa ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2005, 11:47   #14
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Hatte mal in Berlin ein Drängler hinter mir, dicht aufgefahren linke Spur usw. Ich also Gas und natürlich war das ein Videowagen.

Bin ja fast ausgeflippt, der hatte schon die Knarre in der Hand.

Ich meinte dann: "ich will das Video sehen und zwar die Stelle am Anfang wo Sie nur 3 Meter hinter mir waren" (bei 100km/h zulässsig)

Nach etwas rumdrucksen haben die dann gesagt 30€ und die Sache wäre gegessen. Hab ich natürlich sofort angenommen. Rumstreiten bringt da eh nich viel...

Ich hab nix gegen berechtigte Strafen aber sowas ist modernes Raubrittertum
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2005, 12:07   #15
peterpaul
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von peterpaul
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
Standard

Hallo!
Bei der Abgabe des Scheins gibt es hübsche Regeln:
Wenn Du ihn nachmittags abgibst - dann hast du schon 1 Tag Verbot hinter dir!
Wenn Du ihn Montagsfrüh VOR Dienstbeginn in den Briefkasten wirfst (Begleitschreiben natürlich OHNE Datum!!!!!) dann hast Du schon 3 (!!!) Tage Verbot hinter Dir! Es zählt nämlich der letzte Werktag VOR der Abgabe! also Freitag, Samstag, und Sonntag. Auch wenn du gefahren sein solltest!

Ich hab ihn letztes Jahr am Dienstag früh nach Pfingsten eingeworfen (in den Briefkasten der Straßenverkehrsbehörde) - und hatte schon 4 Tage Fahrverbot "abgesessen"!
Das war ein Vorschlag der freundlichen Mitarbeiter vom Amt! Zitat. "Wissen WIR denn, wass sie am WE / Pfingsten gemacht haben?"
Darfst Dich natürlich nicht an dem WE bei einer Missetat erwischen lassen *fg*

Ach ja: Und der Schein wird Dir rechtzeitig VOR Ende des Verbotszeitraums per Einschreiben zugestellt!

Mein Zeitraum lief Sonntags-abends ab: Die Post war am Freitag da!

Viel Glück!
peter
peterpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2005, 12:08   #16
ankkuli
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von ankkuli
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort:
Fahrzeug: 730i (E32)
Standard

Zitat:
Zitat von TomS
Nach etwas rumdrucksen haben die dann gesagt 30€ und die Sache wäre gegessen. Hab ich natürlich sofort angenommen.
So lauft es bei Euch, sei glücklich

Bei uns (in Finnland) hätten die freundlichen kein Kamera gehabt, sondern nur Radar... Und was passiert dann? Schon ab 130km/h (wenn 100 erlaubt ist) ist F-schein weg, und dazu kommt noch Bussgeld in einer Höhe von 500-1500€...
ankkuli ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2005, 12:34   #17
black730
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von black730
 
Registriert seit: 21.04.2005
Ort: Spenge
Fahrzeug: E32 730iA 03/91 M30B30
Standard

Nur 4 Wochen Fußgänger?? Mein Bekannter wurde in einer Baustelle mit 180 geblitzt statt der erlaubten 80 kmh. Und der muss den Lappen für 3(!) Monate abgeben. Ist das Recht für die Polizei usw. in diesen Fällen "dehnbar" oder wieso kriegt einer für ahnliches 4 Wochen aufgebrummt und der andere 3 Monate??


gruss

andreas jun.
__________________
Alle Autos Haben einen Motor nur BMW nicht - die haben ein Triebwerk
black730 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2005, 12:45   #18
Kalsi
eingefahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Gelsenkirchen
Fahrzeug: BMW 735i E65 11.2003
Standard

Zitat:
Zitat von 7erV8E32
Nur 4 Wochen Fußgänger?? Mein Bekannter wurde in einer Baustelle mit 180 geblitzt statt der erlaubten 80 kmh. Und der muss den Lappen für 3(!) Monate abgeben. Ist das Recht für die Polizei usw. in diesen Fällen "dehnbar" oder wieso kriegt einer für ahnliches 4 Wochen aufgebrummt und der andere 3 Monate??


gruss

andreas jun.
Du hast das Stichwort selbst gegeben: BAUSTELLE - In einer Autobahnbaustelle zählt das AFAIK so wie auf einer Landstraße und nicht als Autobahn.....
__________________
Wer langsam fährt wird länger gesehen ;o)
Kalsi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2005, 13:07   #19
Wolf730
Milchliebhaber
 
Benutzerbild von Wolf730
 
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: Sauerland
Fahrzeug: BMW E61 525dA
Standard

Also ich bin erst einmal geblitzt worden wo mein FS in Gefahr war. Mein Anwalt hat sofort tausend Sachen angefordert - Eich-Nachweis der Meßgerätes , Schulungsnachweise der Beamten , Dienstprotokoll dieser Beamten von diesem Tag , usw usw
War alles i.O. ( er meinte wäre selten das alles "paßt" )

Hab trotzdem den FS nicht abgegeben , Gerichtsverhandlung war 4 Monate später : Ich hatte keine "Vorgeschichte" , brauchte den FS für den Job ( keine Möglichkeit mit ÖPNV ) , und mein Anwalt legte Fotos vor , das auf der Strecke wo ich geblitzt wurde auf 8 Km knapp 80 ( !!!!! ) Verkehrsschilder stehen und die Geschwindigkeitsbegrenzung sich auf die 8 Km ( zwischen 2 Orten an einem See ) 6x ändert - die Richterin hatte ein Einsehen - statt 100 Euro und 4 Wochen dann 200 Euro und FS behalten. ( Landstrasse 50 erlaubt - mit 91 geblitzt )

Gruß,
Wolfgang
Wolf730 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2005, 13:45   #20
Bootsmann
alt, aber bezahlt!
 
Benutzerbild von Bootsmann
 
Registriert seit: 09.06.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 730i,6/88
Standard

Moin!

habe schon zwei mal den Führerschein behalten dürfen! Geldstrafe wurde allerding verdoppelt!
Habe meine berufliche Situation geschildert und darauf hingewiesen, daß ich im Falle eines Führerscheinentzuges meinen Betrieb einstellen muss und dieses in der heutigen Zeit (Arbeitslosigkeit u.s.w.) wohl nicht angehen kann.
Da meine Geschwindigkeitsüberschreitung ebenfall auf der Autobahn begangen wurde und weit und breit niemand behindert oder gefährdet wurde, konnte die Sache durch die erhöhte Zahlung des Bußgeldes erledigt werden.
Kommt ein wenig auf den Sachbearbeiter an! Beim zweiten mal habe ich persönlich vorgesprochen !-hat auch geholfen!(beide male in Eutin/Schleswig Holstein!) In Hamburg (mein Hauptwohnsitz) wäre ich mir z.B. nicht so sicher, ob es geklappt hätte!
Versuch ist es wert!
Gruß Bootsmann!
__________________
Er ist 20, wird 2x in der Woche gewaschen,putt ist er fast nie!-
ich mag ihn, weil er mich fast nie in Stich lässt!-und er gehöhrt mir - und nicht der Bank!
Bootsmann ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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