Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

Automessen
 
Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 
Techno Classica 2006
Techno Classica 2006
 
BMW Neuheiten
Der Anfang einer Ära. Der neue BMW iX3.
BMW iX3 (Neue Klasse, ab 2025)

 
BMW Motorrad präsentiert den neuen BMW CE 04 (Facelift 2025)
BMW CE 04 (Facelift 2025)

 
Der neue BMW M2 CS.
BMW M2 CS

 
Das BMW Concept Speedtop
BMW Concept Speedtop

 
BMW Motorrad präsentiert das „BMW Motorrad Concept RR“ auf dem Concorso d'Eleganza Villa d'Este.
BMW Motorrad Concept RR

 
BMW Neuheiten
Der Anfang einer Ära. Der neue BMW iX3.
BMW iX3 (Neue Klasse, ab 2025)

 
BMW Motorrad präsentiert den neuen BMW CE 04 (Facelift 2025)
BMW CE 04 (Facelift 2025)

 
Der neue BMW M2 CS.
BMW M2 CS

 
Das BMW Concept Speedtop
BMW Concept Speedtop

 
BMW Motorrad präsentiert das „BMW Motorrad Concept RR“ auf dem Concorso d'Eleganza Villa d'Este.
BMW Motorrad Concept RR

 
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > Rubriken... > Autos allgemein



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 03.11.2003, 23:02   #1
NCNMUC
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von NCNMUC
 
Registriert seit: 29.04.2003
Ort: Prien am Chiemsee
Fahrzeug: BMW F11 (2016) M550dx A, BMW Z4 M40i G29
Standard

@7er Jens
Tja, das wird dich wohl noch nicht zum Wanderer machen, aber a paar Euros
kost des auch... :(

Aber ich habe meine 15 Euro bezahlt und den Zettel entsorgt. Das Thema ist
für mich erledigt. SEUFZ...

NCNMUC
__________________
Seit 2004 über 2.400 Forumskalender produziert!!
NCNMUC ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2003, 10:29   #2
Franz3250
Taxifahrer
 
Benutzerbild von Franz3250
 
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
Standard @ Don Pedro & John McClane

Ihr konntet es entziffern, weil Ihr "vom Fach" seid und wisst, was da ungefähr stehen muss.
Ich hingegen als Nichtfachmann würde mich darüber genauso ärgern wie ncnmuc. Schliesslich handelt es sich bei dem Zettel um eine Mitteilung, die vom Empfänger auch irgendwie verstanden werden können muss. Andernfalls könnte ich auch z.B. meine Rechnungen auf einem A5-Blatt ausstellen und dort ohne irgendwelche Einzelheiten lediglich den Gesamtpreis draufschreiben. Möchte sehen, wer mir sowas zahlt.
Nun gut - ich verstehe nichts von deutschen Strafzetteln und würde das Ding wahrscheinlich sowieso ungelesen in die Tonne werfen, da ich kein Fhzg. mit deutscher Zulassung habe.

Gruss
Franz
__________________

Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
Franz3250 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2003, 10:17   #3
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Original geschrieben von Don Pedro
Tja,
dann will ich doch mal:

das Gekritzel heisst:
§12 Abs. 1 StVO, Zeichen 286, HV = Haltverbot

NCNMUC hat in der Arnulfstr. 1 im eingeschränkten Haltverbot geparkt. Das Haltverbot wurde durch ein Verkehrzeichen (Zeichen 286) angezeigt.
Somit liegt ein Verstoß gegen § 12 StVO vor. Dafür werden 15 € Verwarngeld fällig.

Vielleicht hilft das: über 50% der Bewerber bei der Polizei fallen wegen erheblicher Rechtschreibmängel beim Deutschtest durch die Aufnahmepüfung.

Wenn dem Vorgesetzten dieser Zettel vorgelegt würde, hätte der Beamte schlechte Karten, aber aufsuchen bzw. anrufen bei der Dienststelle könnte sehr Aufwendig werden. Zahlen und vergessen ...
Ganz genau! Das habe ich auch erkennen können. Also zahlen und vergessen.

Gruß McClane
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2003, 12:02   #4
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard Ach, Don Pedro

das stoert den Azubi doch garnicht.

Das musst Du schon ganz rabiat zuschlagen, zeig ihm wie man schreiben lernt, und ganz brutal wenn's nicht anders geht

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) so zum Beispiel

(wohlgemerkt: es war ein kleiner Beitrag zur Aufheiterung der Leser)
Vom schon langes Wochenende habenden Erich
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 7er Reparaturhilfen
Biete: Interner Link) Tuergriffdichtungen Interner Link) ESV-Repsatz
Erich ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2003, 23:07   #5
Don Pedro
erfolgreiche Momente
 
Benutzerbild von Don Pedro
 
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
Standard

@Erich
Ich spreche von einem Azubi Pol-Beamten.
Eine 5 oder mehrere haben für selbigen beamtenrechtliche Folgen, die bis zur Entlassung reichen.
__________________
Internette Grüße
Don Pedro
Don Pedro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2003, 18:26   #6
Bonner
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bonn
Fahrzeug: Audi
Standard @ NCNMUC: Zahlen!

Tut mir leid, aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur empfehlen zu zahlen.

Mir ist vor Jahren mal etwas passiert, was eher ins Reich der Mythen und Sagen passen würde:

Es fing mit einem klitzekleinen Parkverstoß an:
- mein blauen (merken, später wichtig!) Golf II verkehrt abgestellt (stimmt!)
- abgeschleppt worden
- keiner wußte, wohin, auch die Polizei nicht
- selbst alle Abschleppunternehmen abgeklappert und ihn endlich gefunden
- leider keine 500 Märker passend dabei, daher den Wagen nicht bekommen (hier fängt´s mit der Widerrechtlichkeit an!)

Tage später kam der Bescheid:
- 2 Seiten auf EIN Blatt gedruckt (= NICHT leserlich)
- Abschleppverfügung betraf einen roten Toyota Corolla (vgl. oben: blauer Golf II???)
- im Titel der Verfügung waren einige Worte mit der Schreibmaschine ausgeixxxxt.
- genau diese Worte (oder das unter der XXXXXXXXX war mit dem Textmarker gelb gekennzeichnet - vielleicht doch gültig? Who knows...)
- Ort der Maßnahme stimmte nicht
- kein relevaten Angaben o.ä. erkennbar



Was mache ich also? Netter Anruf bei den Herren in Grün/Weiß mit anschließendem Besuch.
Mein Begehr: Bitte bitte bitte mit viel Sahne d´rauf, stellt mir eine neue Verfügung aus.
Reaktion: Rausschmiß
"Wer das lesen will, kann das auch. Schaun´se mal hier, da is doch alles wichtige gemarkert!"

Brief mit Widerspruchan das zuständige Polizeipräsidium geschrieben.
Zwischenzeitlich neuen Bescheid mit Verfristung erhalten (Hallöle, da war doch mein Widerspruch?)

Brief vom Polizeipräsidenten (!!!!!!!!!!!!!!!!!) erhalten: "War doch alles korrekt"

Kann doch nicht wahr sein, ich will doch gar nicht inhaltlich diskutieren, bittebitte schickt mir doch nur einen neuen leserlichen Bescheid. ich will doch nur wissen, was ich tun muß. Ich zahl auch die ZWEI Blätter Papier. Ich will´s doch nur lesen...

Auf gut Glück mal den angegebenen Emittenten dieses Briefes telefonisch kontaktiert.
Kurz gefaßt, wurde mir geraten, ALLE weiteren Schritte zu meinem eigenen Wohl zu unterlassen.

Dieses Telefonat hat mich so dermaßen nachhaltig beeindruckt, daß ich - obwohl aus einer Juristenfamilie stammend, damals schon selbst diverse Semester Jura auf dem Buckel - sofort die Klappe gehalten habe und trotz aller nachweisbarer Widerrrechtlichkeit auf die inzwischen leserlich mitgeteilte Kontonummer überwiesen habe. DIESES telefonat hätte in keinem Rechtsstaat geführt werden dürfen...

Alles Märchen? Urteilt selbst! Zumindest im Regierungsbezirk Bonn/Köln zahle ich jedes Knöllchen.

Viele Grüße, Henner

P.S. die Unterlagen habe ich noch im Keller

[Bearbeitet am 30.10.2003 um 20:30 von Bonner]
Bonner ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2003, 18:23   #7
Don Pedro
erfolgreiche Momente
 
Benutzerbild von Don Pedro
 
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
Standard

Tja,
dann will ich doch mal:

das Gekritzel heisst:
§12 Abs. 1 StVO, Zeichen 286, HV = Haltverbot

NCNMUC hat in der Arnulfstr. 1 im eingeschränkten Haltverbot geparkt. Das Haltverbot wurde durch ein Verkehrzeichen (Zeichen 286) angezeigt.
Somit liegt ein Verstoß gegen § 12 StVO vor. Dafür werden 15 € Verwarngeld fällig.

Vielleicht hilft das: über 50% der Bewerber bei der Polizei fallen wegen erheblicher Rechtschreibmängel beim Deutschtest durch die Aufnahmepüfung.

Wenn dem Vorgesetzten dieser Zettel vorgelegt würde, hätte der Beamte schlechte Karten, aber aufsuchen bzw. anrufen bei der Dienststelle könnte sehr Aufwendig werden. Zahlen und vergessen ...
Don Pedro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2003, 11:44   #8
Don Pedro
erfolgreiche Momente
 
Benutzerbild von Don Pedro
 
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
Standard

@Franz
Ich stimme dir zu; wenn ein Auszubildender mir solch einen Zettel vorgelegt hätte, dann hätte ich eine 5 notiert.
Don Pedro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2003, 23:19   #9
Don Pedro
erfolgreiche Momente
 
Benutzerbild von Don Pedro
 
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
Standard

Nochmal lieber cooler NCNMUC,
auch ich habe zwischen deinen Zeilen den achsokrassen Schmierfink und dessen Glanzleistung erkannt.

... aber alles hätte ist Schnee von gestern ... hast halt a bisserl Pech gehabt.

Bei uns schreiben sie Nachts um 02:00 Uhr die Gehwegparker auf, weil kein Kinderwagen mehr Platz hat ...
Deshalb fahre ich nur und parke in meiner Garage
Don Pedro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2003, 18:05   #10
12Zylinder
der weiße Riese
 
Benutzerbild von 12Zylinder
 
Registriert seit: 24.06.2002
Ort: mitten drin
Fahrzeug: 745i HL (E23), 750iL (E32), 750iL (E38 FL)
Standard

Zitat:
Original geschrieben von Sewer Shark

na das ist starker Toback .Wer von Euch hat jetzt mehr Cola getrunken bzw.wielange habt Ihr das nur übersetzt .
Wozu gibt es Übersetzungsprogramme im www

Gruss

12 Zylinder
12Zylinder ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:28 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group