VIN Decoder |
|
Für Infos, Ausstattungs-liste und Füllmengen Ihres BMW, folgend Fahrgestell-Nr. eingeben (die letzten 7 Stellen):
Dies ist ein Service des externen Anbieters etkbmw.com. Es kann keine Garantie für Funktion und Inhalt des Dienstes gegeben werden.
|
- Anzeige -
|
|
|
|
|
|
|
20.10.2004, 22:11
|
#1
|
Gast
|
Wer hatt hier noch Probleme mit einem defekten Gebrauchten?!
Das Oberlandesgericht Köln hat im Falle eines Gebrauchtwagenkaufes entschieden, dass der Käufer eines Gebrauchtwagens, welcher kurz nach dem Kauf mit einem Motorschaden liegen blieb, in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf durch die Beweislastumkehr des § 476 BGB geschützt wird. (Urteil vom 11.11.2003, AZ: 22 U 88/03) So kann sich ein Käufer, der einen Mangel an einer gebrauchten Ware feststellt, innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wie bei einer Neuware zunächst darauf berufen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat.
Vielleicht nützt das ja was.
Ob sich das Urteil nur auf gewerbliche Verkäufer bezieht, weiß ich nicht.
Schade, ich hab's gerade gefunden, guckst Du hier.
Geändert von John McClane (04.11.2004 um 14:19 Uhr).
|
|
|
21.10.2004, 16:47
|
#2
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.07.2004
Ort: Neukirchen-Vluyn
Fahrzeug: Z3 Coupe 2.8
|
Eine Frage =)
Ich hab grad meinen dicken verkauft.
4 Mann waren da
Mechaniker etc,haben alles geprüft.
Ventile ,Öl,Fensterheber bla.
Also wenn der es schafft die Kiste innerhalb von 6 Monaten kaputt zufahren bin ich reif ?
Ich hoffe doch nicht
|
|
|
21.10.2004, 17:51
|
#3
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.07.2004
Ort: Neukirchen-Vluyn
Fahrzeug: Z3 Coupe 2.8
|
hmm
Was ist eigentlich mit Garantie bei Privatverkauf ?
Soweit ich weiss gibts sowas nicht oder ?
Mfg Stefan
|
|
|
21.10.2004, 18:10
|
#4
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Alpina B12
|
Hallo Leute.
Die Gewährleistung KANN (Bitte im Kaufvertrag ausweisen) zwischen Verbrauchern ausgeschlossen werden.
Jedoch verliert der Ausschluss seine Rechtskraft, wenn der Kläger (Käufer) eine arglistige Täuschung beweisen kann. Sprich, der Mangel ist dem Verkäufer bewusst, wird jedoch aus Angst vor Preisminderung verschwiegen. Jedoch ist dabei zu beachten das nicht jeder Mangel von jedem Verbraucher erkannt werden kann.
§ 444 Haftungsausschluss
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Bei Zweifel über einen evtl. Mangel, den Käufer besser hinweisen und es im Vertrag als evtl. Mangel vermerken (Lenkradflattern z.B.).
Es gibt aber noch etwas das heißt "Beschaffenheitsgarantie" §443 BGB. Wenn der Käufer, auf Grund von Bedenken nach einer Sache fragt, der Verkäufer ihm dann versichert das es einwandfrei ist, und das im Vertrag vermerkt wird, muss der Verkäufer dafür gerade stehen. Auch wenn er selbst Verbraucher/Privatmann ist.
§ 443 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet
Beschaffenheitsgarantie ist jedoch ein äußerst heikeles Thema
@John McClane
In deinem Fall ist es Möglich weil es um Sachmangelhaftung eines Händlers geht.
Die Beweislastumkehr besagt das ein Mangel der innerhalb des ersten halben Jahres Auftritt, schon bereits vor Kauf da gewesen sein muss. Deshalb muss der Händler beweisen das es nicht so war. Kann er aber wohl schlecht.
Andre
Geändert von littleblue (21.10.2004 um 18:37 Uhr).
|
|
|
21.10.2004, 18:35
|
#5
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.07.2004
Ort: Neukirchen-Vluyn
Fahrzeug: Z3 Coupe 2.8
|
oioioi
Also ich hab ihm alles gezeigt,die leckende Servopumpe,das bischen Rost und die fehlenen Antenne.
Probefahrt war auch ok
Bin nur bischen verunsichert weil ich beim Kauf "Keine Garantie" auf dem Vetrag stehen hatte und das unten jetzt beim Verkauf nich extra aufgeschrieben hab.
Naja,wird schon passen,wenn ich damit gut über die Runden komm wird er das auch schaffen
|
|
|
21.10.2004, 18:46
|
#6
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Alpina B12
|
@Allstar
"Keine Garantie" oder eben "Der Verkauf erfolg unter Auschluss jeglicher Gewährleistung" sollte im Kaufvertrag stehen. Egal an welcher Stelle. Hauptsache beide unterschreiben es.
Wie Gesagt, mündliche Beschaffenheitsgarantien, speziell wenn sie unter Zeugen genannt werden - können einem gefährlich werden.
Z.B. Hat ein Privatverkäufer einem Käufer, also Privat/Privat, hoch und heilig versprochen der Tachostand stimmt. Nun er musste den Vertrag nachträglich wandeln weil der Kläger nachwies das das Fahrzeug laut Gutachten wesentlich mehr gelaufen hatte. OBWOHL er ihn nicht verändert hatte. War laut Aussage "wohl" vorher geschehen. Trotzdem setzte in diesem Fall die Beschaffenheitsgarantie den Gewährleistungsausschluss außer Kraft.
Also Vorsicht.
Andre
|
|
|
21.10.2004, 19:08
|
#7
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.07.2004
Ort: Neukirchen-Vluyn
Fahrzeug: Z3 Coupe 2.8
|
Garnicht übel
Hab gerade mal nachgesehen,da steht wirklich ein kleiner Absatz das die Garantie ausgeschlossen wird.
Naja war ja auch nur mal ne Frage,der Wagen war ja ok.
Wollt mich halt nur nicht in die Nesseln setzen,der Beitrag von McClane hatte mich nur etwas verwundert
Nächstes Jahr wird das Projekt E38 gestartet, bis dahin idle ich hier im Forum ein wenig =)
|
|
|
21.10.2004, 20:31
|
#8
|
Gast
|
Das wichtigste überlest ihr natürlich (man folge dem Link...)
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|