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Alt 01.09.2004, 17:21   #1
möchte gern
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von möchte gern
 
Registriert seit: 25.08.2004
Ort: Neuss
Fahrzeug: BMW 750 I E32/740 IA E38 / 850 E31
Standard Versicherung will nicht Zahlen

Hallo,

habe da ein großes Problem, und zwar ist mein 750 von 2 kindern beschädigt worden. Heißt: komplette Beifahrerseite + Motorhaube + Kofferraumdeckel alle Scheiben + beide Kotflügel vone und hinten, alles zerkratzt bis aufs Blech und unzählige beulen drin. Die Eltern klebten mir einen Zettel an die Scheibe, das es Ihre Kinder waren, und ich mich melden soll, das tat ich dann auch, und sie meldeten das der Versicherung. So weit so gut. Nun sagt aber die Versicherung (Provinzial), wir übernehmen das nicht, die Kinder sind unter 7 Jahren. Nun stehe ich da mit einem Schaden von ca. 3000 Euro und habe Pech gehabt. Wenn es hoch kommt würde ich sie ja verklagen, ich weiß aber das bei den beiden Familien nichts zu holen ist, dehalb würde eine Klage nichts bringen. Habt ihr so was schon einmal erlebt? Was kann man da machen? Brauche dringend Euren Rat, bin fix und Fertig , Ihr könnt euch nicht vorstellen, wie mein Wagen aus sieht.
möchte gern ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2004, 17:31   #2
CoMBaT
(Oxford-)Green Devil
 
Benutzerbild von CoMBaT
 
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: Neuss
Fahrzeug: 740i (e38)
Standard

moin

das geht dann über die private haftpflicht der eltern.
ich hoffe, du hast den zettel noch.
musst dich an deren versicherung melden wenn die es nicht tun.
auch wenn nix zu holen ist, trotzdem verklagen.
das verjährt dann nicht. spätestens wenn die kinder mal arbeiten
kommt deine kohle mit zinsen.
kann also noch 15 jahre dauern aber dann haste fast einen
neuen 7er.
(haste letzte woche mal in der körnerstr. gestanden?)

gruss
thomas
CoMBaT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2004, 17:38   #3
gandalf
U2U Geheimhalter
 
Benutzerbild von gandalf
 
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Dorsten
Fahrzeug: E34 Touring 520 M50 Bj.05/1996
Standard

Wenn keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt gibt es nichts,l tut mir leid für dich.
Kinder unter 7 jahren sind nicht haftbar zu machen (auch nicht zukünftig) außer Aufsichtpflicht verletzt dann müssen Eltern bzw deren Versicherung dafür zahlen.
Bleibst leider darauf sitzen bzw bei der Schadensaufnahmne ist gepennt worden.
Um Ärger zu vermeiden sollte man bei Kinder unter 7 Jahren bei der Haftpflicht darauf achten das die Versicherung auch bei vorliegendem Fall bezahlt.
__________________
Gandalf
gandalf ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2004, 18:07   #4
knuffel
† 2023
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
Standard

Zitat:
Zitat von gandalf
Wenn keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt gibt es nichts,l tut mir leid für dich.
.
Hi !

Fast......

Ich hatte das Prob mal mit meinem Lütten (der war vier).
Der hatte auch ein Auto beschädigt.
Weil ich artig nachgewiesen hatte,daß ich meine Aufsichtspflicht NICHT
verletzt hatte,musste meine Haftpflicht NICHT zahlen.(Dieser Kinderpassus greift)

Bei Verletzung der Aufsichtspflicht hätte es anders ausgesehen.
DAGEGEN ist man mit der Privathaftpflicht versichert.

Aber wenn die o.g. Familien schon den oben beschriebenen Status haben,
sind die meist nicht versichert.

Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2004, 18:18   #5
Marks
Mehr als 20 Jahre dabei
 
Benutzerbild von Marks
 
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
Standard Leider

scheint es so zu sein, daß Gandalf und Knuffel recht haben. Unter 7 Jahren können Kinder nicht haftbar gemacht werden. Eltern haften nur für die Aufsichtspflichtverletzung (also sie haften dann für ihre eigene Schuld, nicht für die der Kinder). Wenn keine Aufsichtspflicht verletzt wurde, siehts schlecht aus. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, geh mal zum Anwalt für eine Erstberatung.

Gruß Markus
Marks ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2004, 18:20   #6
Wolf730
Milchliebhaber
 
Benutzerbild von Wolf730
 
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: Sauerland
Fahrzeug: BMW E61 525dA
Standard

Wenn die Eltern bereit sind zu bestätigen , dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben ( grob verletzt ) - dann zahlt die Versicherung.
Sie müßen angeben, das Sie, obwohl sie wissen das ihre Kinder oft Mist machen trotzdem nicht auf sie aufgepaßt haben. Dann greift die Haftpflicht der Eltern.
Verlaß dich drauf - ich habe es gerade hinter mir ( nicht beim Auto ) - ebenfalls als der Geschädigte.

Gruß,
Wolf730
Wolf730 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2004, 18:33   #7
nob
RAUBSAUGER©
 
Benutzerbild von nob
 
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
Standard

Ist einer Freundin (Anwaltsgehilfin) mit Ihrem Opel auch passiert, war aber nur der Spiegel und paar Kratzer. Nur wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde zahlt die Versicherung. Ist eine riesen Schweinerei, da die Versicherungen somit nur Beiträge kassieren und nichts rausrücken.

Sehe es auch so daß die Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung einräumen müssen.

Gruß und Beileid

Nob
*der keine Rechtsberatung durchführen darf
nob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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