


|
|
Hinweis & Bewertung |
|
7-forum.com Services |
|
| 
 7-forum.com hat nun seine eigene Facebook-Seite! Bitte unterstütze sie, indem Du die Seite besuchst und Fan wirst (auf "Gefällt mir" klicken). Vielen Dank!
| 
- Anzeige -
|
 |
08.03.2008, 22:43
|
#3
|
the real freak since 2002
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
eBay-Name: mr.amilo
|
Re.
Wenn du keine eigene Werkstatt hast, oder jemanden kennst, der dir den korrekten Einbau per Firmenstempel bestätigt, nützt dir der selbst eingebaute Kaltlaufregler absolut nichts ...
Um den Kaltlaufregler steuerlich geltend machen zu können, brauchst du eine Bestätigung von einer KFZ Werkstatt, der den ordnungsmäßigen Einbau per Firmenstempel bestätigt und auch gleich eine neue ASU ...
Wenn du den Kaltlaufregler selber einbaust und keiner dir den ordnungsmäßigen Einbau bestätigt, ist deine Mühe für die Katz ...
Nur mal so am Rande, fals du es nicht wußtest ...
Gruß ...
@freak 
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Baum-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|