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06.02.2006, 20:38
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#11
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Neues Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 06.02.2006
Ort: Espelkamp
Fahrzeug: 730i E38
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Katastrophe
Oh Mann, das wird bei einem mehrseitigen alten Fahrzeugschein das totale Chaos.
Nur noch ABE Nummern auf den (Tuning)teilen sollen ausreichen. Erklär das mal der Polizei, wenn die im Dunkeln die Karre untersuchen.
Die legen die gleich still... http://www.7-forum.com/forum/newrepl...te=1&p=469342#
Klatschen
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06.02.2006, 20:39
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#12
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Blondinenbändiger
Registriert seit: 17.05.2005
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: F40 M120i (01/2021), E46 Cabrio M330i FL (12/2004), E30 325i Cabrio vFL G-Kat (07/1987)
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hallo,
also wenn man die verschiedenen antworten hier so liest, ist die verwirrung beim leser wohl perfekt, finde ich.
hoffentlich ist es bei der zulassunsgverwaltung dann nicht auch so, wenn ich
den mit eintragungen vollgeschriebenen alten schein zum wiederanmelden vom cabrio hinhalt zum 01.04..
grüsse

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06.02.2006, 21:57
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#13
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I´m back again...
Registriert seit: 19.08.2004
Ort: Nandlstadt
Fahrzeug: seit 2008 E38-730i mit KME Diego LPG-Anlage - davor ein E32 750 iL Highline
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Hi Udo,
habe am Sonntag wieder Dein Cabrio besucht
Deinen alten Brief bekommst Du von der Zulassungsstelle wieder zurück und kannst ihn behalten. Eigentlich ist er wertlos, aber die Eintragungen sind damit dokumentiert.
Der Sommer ist noch fern, genieße so lang den Alpina...
Viele Grüße
WOLF
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06.02.2006, 22:22
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#14
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Blondinenbändiger
Registriert seit: 17.05.2005
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: F40 M120i (01/2021), E46 Cabrio M330i FL (12/2004), E30 325i Cabrio vFL G-Kat (07/1987)
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hallo wolfi,
schön dasd gut mit aufpasst auf die olle kiste ;-)
ja klar, den alten brief werd i net hergeben; diese erkenntnis hab ich hierraus auch schon mal mitgenommen.
ich denke mal, wir haben leider hier noch bis zu 7 wochen winter hier;
dafür gehen wir ja auch ende september noch ins freibad und fahren topless
übern gelatihighway hier *g
grüsse dich,
udo
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07.02.2006, 12:25
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#15
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Gast
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Zitat:
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Zitat von benakiba
Ich frage mich wirklich, über was ich mich mehr ärgern soll....den EU-Bürokratismus oder die Tatsache, dass man wegen jedem Anbauteil zum TÜV muss.
Ich denke mal über ersteres. TÜV ist schon wichtig, aber unsere EU-Hengste haben es mal wieder nicht geschafft, eine 1:fast 1-Umsetzung hinzukriegen.
Ich habe gerade aus einem anderen Forum die Info bekommen, dass man bei seinem Händler/Hersteller eine EWG-Bescheinigung bekommen kann, in der alle möglichen, herstellerseitigen Rad/Reifen-Kombinationen drin stehen.
Ich kann mich erinnern, dass ich sowas vor vielen vielen Jahren mal zu meinem Motorrad bekommen habe.
Na, dann werde ich wohl mal zum Freundlichen losdackeln und hoffen, dass es da sowas gibt....
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Das IST der verschissene EU-Bürokratismus: Überflüssig wie ein Kropf und unübersichtlich wie nur was. Aber Hauptsache, wir zahlen dafür!
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07.02.2006, 13:06
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.05.2003
Ort: Deutschland
Fahrzeug: S600 L, W220, Bj.04.05, Toyota, RAV4, Bj. 09.10.
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Zitat:
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Zitat von JB740
was 735 der 9. schreibt, stimmt.
eine andere Neuerung, die zwölf Vorbesitzer
werden auch nicht mehr vermerkt.
gruß jürgen
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Doch, aber nur die Zahl der Vorbesitzer, keine Namen mehr.
Und eine " EG-Übereinstimmingsbescheinigung für das vollständige Fahrzeug "
(so heisst das Teil) mit allen möglichen Reifenfreigaben bekommst Du vom Freundlichen.
MfG
Geändert von The real Deal (07.02.2006 um 13:16 Uhr).
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07.02.2006, 13:49
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#17
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jetzt endlich M-Fahrer...
Registriert seit: 06.10.2002
Ort: Großraum München
Fahrzeug: 740iA E38 (M60) + MRoadster
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Zitat:
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Zitat von benakiba
Ich habe heute meinen neuen Gebrauchten zugelassen - richtiger: meine Frau hat es getan. Erwartungsgemäß wurde der alte Brief eingezogen und es gab die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Heute Abend habe ich dann gesehen, dass im neuen Fahrzeugschein (ZB Teil 1) und auch Brief (ZB Teil 2)nur eine Reifenpaarung drin ist. Alternativbereifung und M&S-Reifen stehen nicht mehr drin.
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Genau so gings mir mit dem M auch... 
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07.02.2006, 16:54
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#18
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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The real Deal
genau das meinte ich damit.
keine Namen, keine Adressen
gruß jürgen
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08.02.2006, 14:03
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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Kann ja wohl von mir niemand verlangen, ständig die alten, ungültigen Papiere mit mir zu führen!
Ist genauso ein Schwachsinn, wie die Aussage eines Bundespolizisten neulich, der meinte, ich muß eine Meldebescheinigung meines Zweitwohnsitzes mitführen, weil mein Auto am Zweitwohnsitz zugelassen ist, im Ausweis aber eine andere Adresse steht. Da Sonntag war (seine Aussage) konnte er nicht überprüfen, ob meine Aussage zum Zweitwohnsitz stimmt. Die Möglichkeit, daß man Kfz am Nebenwohnsitz zulassen kann, war ihn völlig fremd und er meinte, wenn es denn so wäre, müßte ich eine Meldebescheinigung des Zweitwohnsitzes mit mir führen
Hat mir dann ein Bußgeld angedroht, da mußte ich dann aber doch lachen. Habe dann über seinen Vorgesetzten, welcher mein Kumpel ist -that's life-, mal ausrichten lassen, er möchte sich doch mal mit Zulassungsbestimmungen vertraut machen.  Das Gesicht hätte ich doch zu gern gesehen! Jetzt ist immer eitel Sonnenschein am Grenzübergang, wenn ich nach Polen zum tanken fahre.....mit "falschem" Kennzeichen
Das eigentlich verwerfliche ist aber, daß in diesem Land zunehmend wahnsinnigere Gesetze entstehen, mit der heißen Nadel gestrickt ohne mal über den Sinn oder die Durchführbarkeit nachzudenken....und das für 7000 EUR Diäten + ........
Ist doch jetzt schon absehbar, welche Klagewelle es geben wird, wenn die ersten ein Bußgeld wegen "nicht der Witterung angepaßter Bereifung" zahlen sollen. Ist z.B. ein Mud-Reifen mit M+S-Kennzeichnung am Geländewagen wintertauglich? Wer schon mal damit rumgeeiert ist, weiß, daß es nicht der Fall ist. Wenn's dann aber kracht, kriegt womöglich der Geländewagen Recht, weil der Polizist, Richter oder sonstwer von Reifen keine Ahnung hat.....
Armes Deutschland!
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08.02.2006, 21:45
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#20
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Blondinenbändiger
Registriert seit: 17.05.2005
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: F40 M120i (01/2021), E46 Cabrio M330i FL (12/2004), E30 325i Cabrio vFL G-Kat (07/1987)
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hallo,
ja komisch wäre es schon, wenn man zu jeweils gültigen zugelassenen
und in der regel mit hohen gebühren auferlegten dokumenten nun auch
noch die historie nachweisen soll, wie es denn einst zu diesen belegen kam.
auch im rahmen einer zulassung/ummeldung hatte man ja den eintrag des halterwechsels bereits teuer bezahlen müssen, erst recht gebührenpflichtige eintragungen und dann sollen plötzlich über andere quellen wie die händlerschaft z.b. neuerliche nachweise zu erbringen sein?
das würde ja dann wie enteignung oder begrenzte haltbarkeit von erteilten genehmigungen erscheinen bzw. eine erneute "freischaltung" erforderlich machen... na super, dös muss man sich ja wohl nicht bieten lassen?!
ferner muss man für zubehör ja bereits beim produktpreis zu einem hohen anteil die kosten erforderlicher genehmigungsverfahren der hersteller wie tüv-gutachten oder ABE mitbezahlen.alle wollen mitverdienen beim käufer
bzw. bürger...
die kalkulation beim bundeshaushalt ist ja ähnlich: wenn der finanzminister z.b. keine 50 milliarden/jährlich oder so- durch die kfz-steuer mehr einnimmt, dann ändert er ebend einfach die steuersätze, sogar rückwirkend wenns sein muss, damit das aufkommen wieder stimmt...angeblich aus umweltpolitischen
erfodernissen.
wohl keine kommune blitzt an unfallschwerpunkten sondern wegen der
einnahme in den stadtsäckel an lukrativen stellen dafür; wie moderne wegelagerei halt.
bei uns im grossen dorf hat man sich eine grosszügige zulassungsverwaltung
geschaffen mit riesen-neubauten usw.
vorher 1-2 stunden in enger schalterhalle schlange gestanden zum anmelden, jetzt wird man durch ein
elektronisches system duch diverse stationen im neuen haus geführt, die
gebühren wurden sauber erhöht und für die angenehme athmosphäre hat sich die dauer einer zulassung auf 3h verlängert. cool!
naja, dass kann man beliebig fortführen...
sorry für off topc möglicherweise.
grüsse
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