


Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 Essen Motor Show 2006
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15.06.2005, 08:22
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#1
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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MK 750il
wende dich mal an die nächste Verbraucherzentrale oder den ADAC, die wissen es genau.
Der händler macht es sich etwas zu leicht, wie ich glaube.
gruß jürgen
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15.06.2005, 08:39
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#2
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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MK 750il
meines Wissens gibt es eine Gewährleistungsabtretung (schriftlich), damit trittst
du deine Ansprüche gegen den Händler an den Käufer ab.
wie gesagt, frag die Verbraucherzentrale.
gruß jürgen
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15.06.2005, 17:24
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#3
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Mitglied seit 2003
Registriert seit: 13.05.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: E 38 740 1999
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Unangenehme Situation: Durch die Aufnahme des Eigenschaftsmerkmal "Gewährleistung" (oder auch "Garantie", bleibt in dem Beitrag ungeklärt) in dem privaten Kaufvertrag, haftet der Verkäufer für dieses Merkmal. Eine Überleitung an einen Dritten (d.h. auf den Vorverkäufer) ist eigentlich nicht vorgesehen.
Ist denn ein "Garantiefall" schon eingetreten? Dann kann es wirklich unangenehm werden, weil man bei der Kaufvertragsformulierung zumindest neben dem Vorverkäufer herangezogen werden kann. Da hilft nur noch der Versuch einer Vertragsauslegung. Dabei müßte man behaupten, daß man nur erklären wollte, der Wagen habe bei seinem eigenen Ankauf eine 1jährige Gewährleistung erhalten. Wird aber äußerst schwierig so daß ich nur hoffen kann, daß dem Wagen während der Laufzeit nichts passiert...
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