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19.03.2015, 01:36
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 23.03.2010
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: E38-740i (10/99) 4.4L M62
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Nur ne kurze Frage bzgl. des KZK,
benötigt das Auto das man mit dem KZK bewegen möchte eine gültige HU?
Gruss
Peter
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19.03.2015, 09:11
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#2
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von bostongreen
benötigt das Auto das man mit dem KZK bewegen möchte eine gültige HU?
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Ja, das ist die neue Regelung. Damit wurde praktisch das KK ad absurdum geführt und abgeschafft. Deutschland bekommt das mit den Kennzeichen nicht auf die Reihe, das Wechselkennzeichen ist ja auch fast unbrauchbar.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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19.03.2015, 09:19
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#3
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Neues Mitglied
Registriert seit: 17.11.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: 760 LI 2010
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Ja, ab dem 1.4.
Das ist ja der wahnsinn!
Wenn mann den eigenen abgemeldeten wagen zwecks zulassung "tüven" will, darf man sich jetzt einen Abschlepper bestellen oder einen Anhänger besorgen... 
Ich würde mich dann aber von einem Kumpel abschleppen lassen, dann darf man bei einer kontrolle nicht sagen, das man zum TÜV will, sondern zur Werkstatt, denn in Deutschland darf ein Fahrzeug nicht abgeschleppt werden, wenn es selbst fahren könnte (so hat mich jedenfalls mal ein Polizist aufgeklärt). (Das abgeschleppte Fahrzeug muß übrigens nicht zugelassen sein)
Was bei diesem Beispiel noch einigermaßen zu händeln ist, wird der wahnsinn, wenn man ein Auto kaufen will, am besten ein paar 100 km entfernt...
Selbst wenn der verkäufer einem den letzten tüvbericht schickt, ist muss ja dann wohl das kk auf der zulassungsstelle fest mit dem fahrzeug verknüpft werden.
Beim verkäufer angekommen stellt sich dann heraus, dass das Fahrzeug doch nicht so ist wie beschrieben (soll ja vorkommen  ) und man kann dann kein anderes auto in der verbleibenden zeit kaufen/fahren... Super!
Zurück zum Thema
Optisch gelungener Umbau, aber bei demAufwand hätte man doch vielleicht auch noch die Sicke anpassen können.... .?
Es grüßt
Daniel
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19.03.2015, 12:30
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
eBay-Name: djofly
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Zitat:
Zitat von SuperG
Wenn mann den eigenen abgemeldeten wagen zwecks zulassung "tüven" will, darf man sich jetzt einen Abschlepper bestellen oder einen Anhänger besorgen... 
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Fahrten zum TÜV oder Werkstatt sind weiterhin auch ohne gültige HU möglich!
Ansonsten muss das Auto halt nur eine noch gültige HU haben. Das finde ich nicht schlimm.
Nur das E32 Coupe darf man halt nicht mehr mit Roter Nummer bewegen, was für ein Show-Fahrzeug eigentlich auch richtig ist.
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20.03.2015, 04:18
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#5
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53 Jahre BMW-Fahrzeuge
Registriert seit: 24.10.2010
Ort: Märkischer Kreis
Fahrzeug: E38-740iA (05.99) E39-520 iA Touring (09.01) E30-320iA Cabrio (12.90) E21-318i Baur TC1 (04.82) Ford Puma (11/98)
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Zitat:
Zitat von 7erfly
Fahrten zum TÜV oder Werkstatt sind weiterhin auch ohne gültige HU möglich!
|
...und wird im Fahrzeugschein vermerkt.
__________________
14 Jahre Forum 24.10.2010 - 24.10.2024
53 Jahre BMW Fahrzeuge 05.07.1972 - 05.07.2025
Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. (Winston Churchill)
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29.05.2016, 21:00
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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31.05.2016, 22:09
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#7
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Registriert seit: 30.06.2006
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E32 730 BJ.2.92 ,E38 735 Bj 1.97, Intense M9 FRO Bj.2012, GT Force Bj.2012.
eBay-Name: ---
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Hat den wohl nicht mehr : http://www.sky-automobile.de/fahrzeugangebot/
ist wenigstens nicht auf seiner Seite ...
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01.04.2017, 17:32
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#8
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: BMW R1200RT
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19.03.2015, 13:49
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.08.2013
Ort: Flörsheim
Fahrzeug: E38-750iL (11.95) / E38 750i (09.94) / peugeot 306 cabrio (04.96)
eBay-Name: 0815rehauge
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Zitat:
Zitat von SuperG
(Das abgeschleppte Fahrzeug muß übrigens nicht zugelassen sein)
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man muß aber dann mit einer abschleppstange abschleppen, mit einem seil muß das fahrzeug angemeldet sein
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19.03.2015, 20:16
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#10
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www.radio-piraten.com
Registriert seit: 27.06.2007
Ort: Lauf
Fahrzeug: Personenkraftwagen
eBay-Name: Laafer1
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Zitat:
Zitat von SuperG
Ja, ab dem 1.4.
Das ist ja der wahnsinn!
Wenn mann den eigenen abgemeldeten wagen zwecks zulassung "tüven" will, darf man sich jetzt einen Abschlepper bestellen oder einen Anhänger besorgen... 
Ich würde mich dann aber von einem Kumpel abschleppen lassen, dann darf man bei einer kontrolle nicht sagen, das man zum TÜV will, sondern zur Werkstatt, denn in Deutschland darf ein Fahrzeug nicht abgeschleppt werden, wenn es selbst fahren könnte (so hat mich jedenfalls mal ein Polizist aufgeklärt). (Das abgeschleppte Fahrzeug muß übrigens nicht zugelassen sein)
Was bei diesem Beispiel noch einigermaßen zu händeln ist, wird der wahnsinn, wenn man ein Auto kaufen will, am besten ein paar 100 km entfernt...
Selbst wenn der verkäufer einem den letzten tüvbericht schickt, ist muss ja dann wohl das kk auf der zulassungsstelle fest mit dem fahrzeug verknüpft werden.
Beim verkäufer angekommen stellt sich dann heraus, dass das Fahrzeug doch nicht so ist wie beschrieben (soll ja vorkommen  ) und man kann dann kein anderes auto in der verbleibenden zeit kaufen/fahren... Super!
Zurück zum Thema
Optisch gelungener Umbau, aber bei demAufwand hätte man doch vielleicht auch noch die Sicke anpassen können.... .?
Es grüßt
Daniel
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Absoluter Blödsinn was du da erzählst, es wird unterschieden zwischen "abschleppen" (liegen bleiben und eben abschleppen)
und "schleppen" ein Fahrzeuge von vorn herrein von A nach B bringen, was nicht fahrtauglich ist.
Beim schleppen musst du dir erst mal eine Genehmigung holen sonst geht da gar nix und einfach soweit wie man will und irgendwohin, ist da auch nicht.
Ich wollte mal ein Auto von Passau nach Nürnberg mittels Schleppstange ziehen. Hat mich dann mal eben 600€ Strafe gekostet... Und ich musste doch en Anhänger holen. Beim Beim "schleppen" gilt ein Fahrzeug auch als 2 achsiger Anhänger und man benötigt dann auch einen dem entsprechenden Führerschien, einfachsten Falles BE
Zitat:
Im Straßenverkehr wird zwischen Schleppen und Abschleppen unterschieden,
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Zitat:
Es wird zwischen Schleppen (fahrbereites oder nicht fahrbereites Fahrzeug) und Abschleppen (nicht fahrbereites Fahrzeug i. V. m. Nothilfe) unterschieden.
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Abschleppen ? Wikipedia
Also immer mal langsam mit irgendwlchen Halbwarheiten. Auch das was die Polizisten einem erzählen, entspricht nicht immer den Tatsachen...
Hier noch zum Thema KK
ADAC - Änderungen Kurzzeitkennzeichen
__________________
MFG
Hannes
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