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26.07.2012, 12:58
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#1
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von the_bob
Besteht hier seitens der Justiz denn kein öffentliches Interesse?
Seitens des "Batschackenhändlers" liegt hier ja ein Betrug sondersgleichen vor.
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Ein Betrug liegt NICHT vor, da kein Vermögensschaden eingetreten ist. Über eine Vermögensgefährdung ließe sich streiten, allerdings würde ich auch diese verneinen, da über das Vermögen nicht gutgläubig verfügt wird.
Auch ein versuchter Betrug ist es erst, wenn der Händler in den Verhandlungen mit einem Interessenten -das Wissen vorausgesetzt- den falschen Kilometerstand als Beschaffenheitsmerkmal nennt.
Ggf. kommt Urkundenfälschung in Frage; allerdings ist auch das keiner bestimmten Person zuzuordnen.
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26.07.2012, 13:36
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 08.12.2009
Ort: Minzhausen
Fahrzeug: F02 760Li (11/13)
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wenn das mit den Kilometern stimmt, ist ja echt krass. 300Tkm...
normal muss man den kaufen und dann Schadenersatz einklagen.
Aber das wird wahrscheinlich schwierig, wenn er schon paarmal verkauft wurde...
Meiner ist auch gedreht, und das mit der Minderung hat geklappt. War aber eher Zufall, dass ichs rausgefunden habe. Also war net geplant, mit der Minderung. Der Vor-Vor-Besitzer ist auch hier im Forum und hat ein 4 Jahre altes Bild drin, mit dem heutigen Kilometerstand 
Aber da ich schon 1,5 Jahre vor dem Kauf das Forum studiert hatte, war ich nicht besonders geschockt, als ichs erfahren hab...
Aber bei mir sinds "nur" ca 30 bis 40Tkm. Das steht definiv fest. Vielleicht aber 300Tkm, wer weiß das schon... Meine Karre ist jetzt nahezu durchrepariert und im guten Zustand. 
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26.07.2012, 16:26
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.05.2012
Ort: Saarbrücken
Fahrzeug: BMW E32 735i, BMW E38 750i, BMW E21 316, BMW E28 525E, Audi A6 Quattro
eBay-Name: zuengler
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Den wollte ich mir erst kaufen,also angerufen,nach dem KM-Stand gefragt,Antwort. Kann ich nicht genau sagen da der letzte Besitzer mehrere Fahrzeuge hatte und alle über EINE Rechnumg liefen,deweiteren sind DREI Einträge im Brief, kann aber nicht sagen ob es sich um ein und den Selben handelt.
Die Karosserie ist angeblich bis auf eine Roststelle am Ralauf rostfrei.
Ihr müsst mal gucken,ich habe unter Austattungslisten damals nachgefragt wie der so Ausgestattet ist.
Die Vin endet mit 36
ich mache Dir einen guten Preis hat er gesagt,ok,aber dann wollte ich zum BMWää Händler und Ihn auf die Bühne holen, mal drunter nachsehen und den Fehlerspeicher auslesen,da hieß es,dann ist der Preis fest,da die immer was finden 
Er war aber immer sehr freundlich,trotz meiner vielen Fragen am Telefon
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01.08.2012, 12:12
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#4
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von E66-Fan
Ein Betrug liegt NICHT vor, da kein Vermögensschaden eingetreten ist.
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wie kommst Du darauf?
Zitat:
Ggf. kommt Urkundenfälschung in Frage; allerdings ist auch das keiner bestimmten Person zuzuordnen.
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Wurde daraus nicht vor kurzem ein eigener Straftatbestand gemacht?
Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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01.08.2012, 12:39
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#5
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von BKirk
Hallo,
wie kommst Du darauf?
Wurde daraus nicht vor kurzem ein eigener Straftatbestand gemacht?
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Zitat:
Zitat von §263 StGB
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Das Vermögen eines anderen MUSS ZWINGEND beschädigt werden, damit ein Betrug vorliegt. (Abs. 1)
(Ausnahme: Vermögensgefährdung)
Ein Versuch liegt an Hand einer Inseratsangabe meines Verständnisses nach noch nicht vor. Erst wenn dem Kaufinteressenten, nachdem er dem Verkäufer sein Kaufinteresse auf Grund der Inseratsangaben zugetragen hat, eine falsche Laufleistung (wissentlich = "in der Absicht") als richtig zwecks Bildung einer Willenserklärung vorgespiegelt wird, um sich selber einen Vermögensvorteil zu verschaffen, liegt ein strafbarer Versuch vor.
Die angegebene Laufleistung im Inserat ist nicht näher definiert. Kann sich theoretisch auf einen Austauschmotor beziehen, durch ein Irrtum entstanden sein, Schreibfehler, Falschübermittlung durch Gehilfen, etc.
Darüber muss während den Vertragsverhandlungen allerdings bei beiden Parteien Klarheit geschaffen werden.
§22b StVG Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
..ist die erwähnte ergänzende Rechtsnorm. Diese bezieht sich allerdings nur auf die Tätigkeit, welcher der "Tachomanipulierer" nachgeht.
Der Verkauf des gedrehten Fahrzeuges - und damit die strafbare Handlung des Verkäufers - fällt nach wie vor unter §263 StGB.
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01.08.2012, 13:28
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#6
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von E66-Fan
Das Vermögen eines anderen MUSS ZWINGEND beschädigt werden, damit ein Betrug vorliegt. (Abs. 1)
(Ausnahme: Vermögensgefährdung)
Ein Versuch liegt an Hand einer Inseratsangabe meines Verständnisses nach noch nicht vor. Erst wenn dem Kaufinteressenten, nachdem er dem Verkäufer sein Kaufinteresse auf Grund der Inseratsangaben zugetragen hat, eine falsche Laufleistung (wissentlich = "in der Absicht") als richtig zwecks Bildung einer Willenserklärung vorgespiegelt wird, um sich selber einen Vermögensvorteil zu verschaffen, liegt ein strafbarer Versuch vor.
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klar, dass es erst soweit ist, wenn es im Kaufvertrag steht -vorher ist es auch noch nicht hinreichend beweisbar. Meine Frage bezog sich aber eher auf das Fehlen eines Vermögensschadens, der doch gerade das Ziel einer Laufleistungsmanipulation ist. Der Vermögensschaden tritt in dem Moment ein, in dem der Vertrag geschlossen wird. Solange es nur im Inserat steht, mag man sich da noch herauswinden können, ab dem aufgesetzten Vertrag nicht mehr -der muss dann noch nicht einmal unterschrieben sein, solange man den Verfasser nachweisen kann.
Wie dem auch sei: es ist eine ziemliche Schweinerei und gehört verfolgt.
Gruß
Boris
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01.08.2012, 13:37
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#7
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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So ist es. Sobald ein Vertrag geschlossen ist, bei dem der Käufer (in diesem Fall hinsichtlich eindeutiger, wertbestimmender Merkmale) getäuscht wurde, besteht grundsätzlich eine beidseitige Leistungspflicht. Auch eine berechtigte Forderung gegen den Käufer ist ein Vermögensschaden (man stelle sich eine betriebswirtschaftliche Bilanz mit Aktiva und Passiva vor).
Allerdings ließe sich nun auch streiten, ob ein Vermögensschaden bereits dann eingetreten ist, wenn der Käufer zwar auf Grund des Vertrages zahlen muss; sich dann allerdings die Manipulation herausstellt. Somit wäre der Vertrag nichtig und der Käufer von seiner Leistungspflicht entbunden. Somit hätte
Aber den jeweiligen Einzelfall müsste ein Richter entsprechend prüfen; so auch, wo ein versuchter Betrug beginnt.
Eine Sauerei ist eine solche Anzeige nur unter dem Gesichtspunkt, dass der Verkäufer auch von einer höheren Laufleistung weiß oder wissen müsste. Stichwort: Nach bestem Wissen und Gewissen; kaufmännische Sorgfaltspflicht..
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