


Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 Techno Classica 2006
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11.10.2011, 19:28
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 10.10.2011
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
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Woher soll ich denn bitte wissen, wenn etwas eingetragen ist, ob diese Eintragung i.O. ist oder nicht? Damit meine ich jetzt nicht nur Scheibenfolie. z.B. Rad/Reifenkombination.
Beispiel: Du kaufst ein Auto, eingetragen sind 205/50/15 und diese befinden sich auch auf dem Fahrzeug? Checkst du dann die Stzvo. und/oder den Tüv ob diese Kombination überhaupt so hätte eingetragen werden dürfen?
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11.10.2011, 19:29
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#2
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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So ist nunmal die Gesetzeslage, da hilft kein jammern...
__________________
Gruß Sven
Midnight runaway, know you're running scared
Bright lights, big city, nobody seems to care
Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
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11.10.2011, 19:33
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#3
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Wir verstehen alle was du uns sagen willst. Aber das interessiert keinen. Kein TÜV, keine Polizei oder sonst jemand.
Mit der Ausrede: "Den hab ich so gekauft und ist eingetragen" kommst numal nicht weit.
Wie schon zigmal geschrieben: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht 
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11.10.2011, 19:47
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#4
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Mitglied
Registriert seit: 10.10.2011
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
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So und jetzt gerade hatte ich mir alte Unterlagen angesehen. Ich hatte folgenden Fall: Mein ehemaliges Fahrzeug wurde nachträglich mit einem Turbo nachgerüstet und alles eingetragen. Nach Monaten stellte sich heraus, dass der Gutachter eine gewisse Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt hatte. Die komplette Eintragung wurde aberkannt, das Fahrzeug fuhr also Monate ohne Zulassung. Der Tüv hatte damals ca.10 Fahrzeuge so stillgelegt. Eine Strafe gab es für niemanden, da dies nicht Sache des Halters ist, dies zu überprüfen. Viel mehr lag hier die Beweispflicht bei Tüvinternen Audit, die das festgestellt haben. Kurz gesagt, der Tüvbeamte hatte geschlampt und hätte den Umbau so nicht abnehmen dürfen. War nicht mein Problem. Ich bekam sogar die Gebühr für die Eintragung zurück und musste natürlich alles neu eintragen lassen.
Aber ich verstehe schon was ihr meint...
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11.10.2011, 19:30
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#5
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Mitglied
Registriert seit: 10.10.2011
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
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Leute, ich bin kein pickliger Bubi, dessen Horizont nicht reicht um euch zu folgen bzw. bin ich nicht beschränkt und weiß sehr gut was ihr meint. Glaubt ihr, ihr könntet jetzt mit etwas gutem Willen verstehen, was ich meine?
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11.10.2011, 19:33
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von REDRUM
Woher soll ich denn bitte wissen, wenn etwas eingetragen ist, ob diese Eintragung i.O. ist oder nicht?
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Du informierts dich umfassend, wie es deine Pflicht ist.
Das gilt für alle Veränderungen am Fahrzeug, die nicht dem Serienzustand entsprechen.
Auch beim Gebrauchtkauf.
Du bringst schliesslich als Halter aus Eigeninteresse das Fahrzeug in den Strassenverkehr ein, damit sind Pflichten verknüpft. Was der Vorbesitzer gemacht hat, ist dabei erstmal egal.
Was die Folie im vorliegenden Fall angeht, haben wir dich hier auf etwas aufmerksam gemacht.
Jetzt ist es an dir, dies durch einen pflichtbewussten, unabhängigen Prüfingenieur (der nicht aus Gefälligkeit handelt) bestätigen zu lassen.
Der Fall ist aber recht einfach, da wird dir jeder nicht Bestochene das Gleiche sagen.
Zitat:
Zitat von REDRUM
Glaubt ihr, ihr könntet jetzt mit etwas gutem Willen verstehen, was ich meine?
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Ich glaube, wir verstehen schon, was du sagen möchtest, aber das spielt letztlich keine Rolle.
Das ist die Rechtslage, ob du daran Gefallen findest, oder nicht.
Du musst sie auch nur kennen und dir des Riskos bewusst sein.
Wenn du dann den Entschluss fällst, trotzdem die Folie dran zu lassen ist es halt so, ist ja kein Schwerverbrechen.
Nur die Konsequenzen stehen eben im Raum, und wenn/falls sie eintreten, darfst nicht jammern.
Gruß,
Kai
Geändert von KaiMüller (11.10.2011 um 19:39 Uhr).
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