


Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 Essen Motor Show 2006
| 
- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
23.07.2010, 15:26
|
#1
|
Gast
|
Ich sehe das anders: Die Plakette wird dem Fahrzeug zugeteilt. Die Eigenschaft respektive Aussagekraft ändert sich nicht, wenn ein anderes Kennzeichen zugeteilt wird.
Die Plakette gehört zum Fahrzeug, nicht zum Kennzeichen.
Da hat der Gesetzgeber schlicht gepennt, denn ist ist ja eher unwahrscheinlich, dass ein Fahrzeug in seinem "Leben" ein anderes Kennzeichen zugeteilt bekommt.
Ich lasse mir keine neue Plakette kleben und würde genau so wie o.a. argumentieren.
|
|
|
23.07.2010, 17:01
|
#2
|
M30-Anbeter
Registriert seit: 09.06.2009
Ort: Freital
Fahrzeug: E23 728iA 7/81,E12 525 9/79,E3 3.0s 11/76,Ford Granada Ghia 2.3 9/82,Lada 2107 '86, Hyundai Trajet 2.7 '01 & Kia Magentis 2.5 '01
|
Zitat:
Zitat von John McClane
Ich sehe das anders:
...
Die Plakette gehört zum Fahrzeug, nicht zum Kennzeichen.
|
Diese Ansicht hatte ich auch bis vor kurzem (eigentlich habe ich sie immer noch ...) aber in der Verordnung scheint es anders geregelt zu sein - sonst hätte man ja statt des Kennzeichens die FIN reinschreiben müssen. Da die aber bei den 'alten Stinkern' nur selten von aussen zu lesen ist, haben sie halt kurzerhand das Kennzeichen zur Bindung an die Plakette genommen. Möglicherweise war auch die automatisierte Überwachung - ähnlich der City-Maut in London - geplant - weswegen die Plakette an der Frontscheibe sein muss ...
Wer weiss das schon ?
Ich habe noch keine Quelle gefunden, die es anders darstellt als z.B. hier, Punkt 9.
Zitat:
Die Feinstaubplaketten ist an das Kennzeichen gebunden. Sie muss also nur erneuert werden, wenn das Fahrzeug ein neues Kennzeichen, etwa bei Umzug oder Verkauf, bekommt.
|
Zitat:
Zitat von John McClane
... würde genau so wie o.a. argumentieren.
|
Na dann viel Glück. Bin gespannt, wann wegen sowas der erste vor'm Gericht antanzen muss.
Ich glaube ich mach dann mal einen auf Feigling und hol mir ne neue und kleb die demonstrativ neben die alte. Dass es verboten ist, eine gültige und eine ungültige am Auto zu haben, habe ich nämlich noch nirgendwo gefunden ...
|
|
|
23.07.2010, 17:06
|
#3
|
State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Zitat:
Zitat von e3tom
Ich glaube ich mach dann mal einen auf Feigling und hol mir ne neue und kleb die demonstrativ neben die alte.
|
Auch das habe ich schon oft gesehen! 
|
|
|
23.07.2010, 17:11
|
#4
|
† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
|
Zitat:
Zitat von e3tom
Ich glaube ich mach dann mal einen auf Feigling und hol mir ne neue und kleb die demonstrativ neben die alte. ...
|
Geht nicht... Sichtbehinderung zu groß..
Du siehst die Go-Karts mit Straßenzulassung dann nicht mehr..
Gruß
Knuffel
|
|
|
23.07.2010, 17:23
|
#5
|
M30-Anbeter
Registriert seit: 09.06.2009
Ort: Freital
Fahrzeug: E23 728iA 7/81,E12 525 9/79,E3 3.0s 11/76,Ford Granada Ghia 2.3 9/82,Lada 2107 '86, Hyundai Trajet 2.7 '01 & Kia Magentis 2.5 '01
|
Wenn man sich allerdings die Kennzeichnungsverordnung durchliest, wird man keine Stelle finden, die besagt, dass die Plakette durch irgendeinen Umstand ungültig wird.
Hier scheint tatsächlich noch Konfliktpotential vorhanden zu sein. Dass da noch nix passiert ist, liegt wahrscheinlich an der - bisher - laschen Umsetzung jeglicher Kontrollen. Im ruhenden Verkehr ist es ja keine OWI, keine Plakette zu haben, wenn ich mich richtig an die letzten Veröffentlichungen zu Gerichtsurteilen zum Thema erinnere - und im fliessenden Verkehr viel zu aufwändig sodass die meisten Kommunen gar nicht kontrollieren. Der EU Richtlinie zur Luftreinhaltung wurde ja durch Einführung der Zone erstmal Genüge getan (" ... wir ha'm da was gemacht ...") ...
Wird Zeit, dass dieser Unfug wieder eingestampft wird.
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Hybrid-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|