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Alt 03.04.2009, 23:05   #1
RS744
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Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von Chevyman Beitrag anzeigen
Wie ist denn "fest eingebaut" definiert? Diese Definition wurde bisher nicht geklärt.
k.A. Du hast doch den Befähigungsschein nach SprengG, war das etwa nicht Stoffinhalt?

Zitat:
Zitat von Chevyman
Die Tüten im Sitz - wechselt man den kompletten Sitz...evtl OK.
Nicht nur evtl., sondern mit Sicherheit 100%ig OK, da gibt es keine Diskussion. Genauso, wie Du auch einen Sitz komplett mit der Gurtstraffereinheit verkaufen darfst, hingegen nicht die Gurtstraffereinheit separat. Die fällt nämlich auch unter das SprengG.

Zitat:
Zitat von Chevyman
Bei den meisten Lenkrädern ist der Bag seperat zu wechseln - ergo nicht "fest eingebaut", also ...
Nö, so einfach ist das nun wirklich nicht. Das im Fz. eingebaute Airbaglenkrad kannst Du ja auch "separat wechseln", und dennoch gilt es als "fest eingebaut" im Fz. Sonst dürftest Du ja auch keinen Gebrauchtwagen verkaufen.

Deshalb meine ich ja: mußt Du beim Lenkradausbau die Airbageinheit vom Lenkrad lösen, ist das nicht mehr gedeckt. Aber das ist meine rein persönliche Interpretation.

Zitat:
Zitat von Chevyman
Und sei dir sicher - egal ob erlaubt oder nicht - versagt so ein Ding wird gebohrt Also - Friede
Yoo, das ist aber auch normal und kein Grund zum Pferdescheumachen. So ein Airbag wird schließlich durchs Fz-System vor jeder Fahrt auf Funktion getestet. Was soll das Bohren also an Erkenntnissen bringen? Zumal das SprengG eine ganz andere Intention hat.

Also ganz locker bleiben. Friede.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2009, 23:42   #2
Chevyman
Mit links Bremser
 
Benutzerbild von Chevyman
 
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
Standard

Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
k.A. Du hast doch den Befähigungsschein nach SprengG, war das etwa nicht Stoffinhalt?
Soll ich ehrlich sein? Ich hab den zum Wiederladen von Munition - da werden Airbags eher sehr am Rande behandelt. Aber dort ist es zB so das Pulver nur in Werksseitig geschlossenen Behältern verkauft werden darf, also nicht offen.
Und ein "normaler" Sportschütze darf das Pulver nur in Form fertiger Patronen erwerben - delaborieren, also entfernen des Geschosses um an das Pulver zu kommen ist verboten (abschießen natürlich nicht!) Wie bei den Tüten - als ganzes Teil oder gar nicht!
Also einigen wir uns mal auf: Airbag im Bauteil - Sitz/Lenkrad OK, aber als Einzelteil nein.(und das meinte ich eigentlich!)
Solange bis jemand den Gegenbeweis erbracht hat.

Bei GM hatten wir mal Autos - Pontiac TransSport zB da musstest du das Airbagsteuergerät wechseln wenn es einen Fehler angezeigt hat. Man konnte es nicht zurückstellen. Angenehme Sache wenn man den Fehler nicht auf Anhieb findet.....

Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Was soll das Bohren also an Erkenntnissen bringen?
Versicherungen zahlen nuneinmal nicht so gerne. Stellt ein Gutachter fest das hier was nicht stimmt wird sie das nutzen um sich zu drücken.

Nach meinem Chrash heute werde ich einen e32 schlachten - wenn jemand die Airbags braucht
__________________
Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder?
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
Chevyman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2009, 09:44   #3
Darkblue66
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Benutzerbild von Darkblue66
 
Registriert seit: 12.01.2006
Ort:
Fahrzeug: E38 730i 6.95 / E38 750iL 6.95 /E65 760i Maritim Individual 8/2006
Standard Also...

wenn ich jetzt ein Lenkrad ohne Airbag kaufe und dann meinen in einer Werkstatt in dieses Lenkrad einbauen lasse, bleibt doch der originale Airbag mit der Nummer die zum Fahrzeug gehört dabei und es müßte doch alles legal sein, oder?
Gruß
Darkblue66 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2009, 11:29   #4
rednose
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Benutzerbild von rednose
 
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
Standard

Zitat:
Zitat von Darkblue66 Beitrag anzeigen
wenn ich jetzt ein Lenkrad ohne Airbag kaufe und dann meinen in einer Werkstatt in dieses Lenkrad einbauen lasse, bleibt doch der originale Airbag mit der Nummer die zum Fahrzeug gehört dabei und es müßte doch alles legal sein, oder?
Gruß
Ja Toni,
das wäre so vollkommen in Ordnung.
Natürlich muß die Werkstatt bzw. der Mechaniker den entsprechenden Schein haben, also diese Schulung nach SprengG gemacht haben.

Gruß,
Rudi
rednose ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2009, 16:42   #5
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Sehe ich auch so.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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