


Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 IAA 2007
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09.11.2008, 14:47
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Zitat:
Zitat von BKirk
Wenn der Käufer aber gar kein Gewerbetreibender ist?
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Tja, dann darf man den Vertrag nicht unterschreiben.
Ich weiß, was Du meinst. Nur sollte man hier auch mal dazu sagen, daß von Seiten des Gesetzgebers hier ein markt kaputt gemacht wurde. es gibt durchaus auch seriöse Händler, die ältere Fahrzeuge verkaufen würden (und ich gehe mal davon aus, daß die fahrzeuge auch OK sind,ansonsten ruinieren Sie ihren Namen), wenn diese Verpflichtung der Gewährleistung nicht da wäre. So findest Du solche Autos halt nur noch beim Mausefallenhändler. In wie weit hier der Verbraucher geschützt wird, sei mal dahin gestellt.
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09.11.2008, 17:04
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#2
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Zitat:
Zitat von AlexH
Tja, dann darf man den Vertrag nicht unterschreiben.
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Schade -das wäre eine Gelegenheit, diesem Treiben begegnen zu können.
Zitat:
Ich weiß, was Du meinst. Nur sollte man hier auch mal dazu sagen, daß von Seiten des Gesetzgebers hier ein markt kaputt gemacht wurde. es gibt durchaus auch seriöse Händler
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Leider viel zu wenige, weshalb kein Grund für Ausnahmen gesehen wurde. Es ist so ähnlich wie bei Wohnungsvermietungen: bis in die 70er/80er Jahre hinein haben sich Vermieter wie kleine Despoten aufgeführt und Mieter dermaßen übervorteilt, dass hier eine regelrechte Kehrtwende dringend nötig war. Nun müssen Vermieter (auch die guten) damit leben, dass sie Mietnomaden ziemlich schutzlos ausgeliefert sind. Ich sehe hier einige Parallelen zum Gebrauchtfahrzeugmarkt. Die letzten beiden Fahrzeuge haben wir deswegen auch neu gekauft (wissend, dass das eine erhebliche Geldvernichtung ist), nur weil wir keinen Händler oder Privatier gefunden haben, bei dem wir einigermaßen sorglos hätten kaufen können. Beim 7er hat mich dann der Appetit auf dieses herrliche Gefährt wieder dazu getrieben, gebraucht zu kaufen (zum einen finde ich aktuelle BMWs ziemlich hässlich und um einiges zu eng, zum anderen auch viel zu teuer), was allerdings auch einigen Aufwand, Zeit und Ärger (und sogar eine juristische Auseinandersetzung) bedeutet hat, den wohl wirklich nur ein Liebhaber inkauf zu nehmen bereit ist.
Von daher würde ich begrüßen, wenn auch mit so einer Überschrift sich ein Händler nicht aus der Verantwortung drücken könnte; zum Ausgleich wäre es sicher allen Beteiligten recht, wenn Young- und Oldtimer u.ä. von solchen im Grunde nicht erfüllbaren Gewährleistungspflichten ausgenommen wären.
Zitat:
, die ältere Fahrzeuge verkaufen würden (und ich gehe mal davon aus, daß die fahrzeuge auch OK sind,ansonsten ruinieren Sie ihren Namen),
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Welchen Händler kümmert das denn schon? Wie oft kauft man denn ein Fahrzeug? Doch im Normalfall vielleicht alle 5-8 Jahre. Da kann man sich einen Ruf ohnehin nur in Clubs oder Foren wie diesem hier überhaupt aufbauen, und das dauert sehr lange -lohnt sich also rein betriebswirtschaftlich wohl nur ausnahmsweise. Und wenn ich nur im Bekannten- und Kollegenkreis herumfragen würde nach empfehlenswerten Händlern, würde ich vielleicht ein, zwei Warnungen bekommen -und das bei mehreren tausend Händlern in der Stadt. Dass dies also als Korrektiv funktionieren würde, kann man getrost vergessen.
Zitat:
So findest Du solche Autos halt nur noch beim Mausefallenhändler. In wie weit hier der Verbraucher geschützt wird, sei mal dahin gestellt.
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Mit "Mausefallenhändler" meinst Du vermutlich die Leute, die "privat" und auf den berüchtigten Autoplätzen sich als Rosstäuscher verdingen? Auf die trifft obiges natürlich in verschärfter Form zu.
Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
Geändert von BKirk (09.11.2008 um 17:04 Uhr).
Grund: Typo
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09.11.2008, 17:29
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Zitat:
Zitat von BKirk
Welchen Händler kümmert das denn schon?
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In der heutigen Zeit wieder sehr viele.
Zitat:
Zitat von BKirk
Mit "Mausefallenhändler" meinst Du vermutlich die Leute, die "privat" und auf den berüchtigten Autoplätzen sich als Rosstäuscher verdingen? Auf die trifft obiges natürlich in verschärfter Form zu.
Gruß
Boris
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Mit "Mausefallenhändler" meine ich die Alis,Ben Sowieso,etc, die sich Im-und Export nennen. Nur die nehmen solche Fahrzeuge überhaupt noch an.Leider!
Gruß
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11.11.2008, 18:27
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#4
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Freund gediegenen Fahrens
Registriert seit: 02.09.2005
Ort: Nähe Heidelberg
Fahrzeug: 735iA(Bj.06/87) - Z3 2.0i(BJ.07/99) - E30 316i(Bj.01/89)
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Zitat:
Zitat von BKirk
....... zum Ausgleich wäre es sicher allen Beteiligten recht, wenn Young- und Oldtimer u.ä. von solchen im Grunde nicht erfüllbaren Gewährleistungspflichten ausgenommen wären.
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Boris,
bei diesem Punkt stimme ich dir natürlich zu. Diese Garantie/Gewährleistungs Geschichte verkrault im Grunde sicher viele, die mit Oldtimern Geld ehrliches verdienen und damit vielen "Nicht-Schraubern" erst ermöglichen solch ein Hobby zu haben.
Meine Frage zielte auf die theoretische Rechtslage.
In der Realität hat man sicher mehr davon mit einem Oldtimer Restaurator einen einheitlichen Nenner zu finden, da gerade in dem Bereich der Ruf noch was zählt und die Händler häufig selbst eine engere Beziehung zu den Wagen haben als ein Jahreswagenverkäufer ...soll heißen man wird sich sicher einig, wenns mal klemmt, auch ohne Rechtsanwalt etc....
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