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14.02.2008, 11:29
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.05.2002
Ort: Neunkirchen-Seelscheid
Fahrzeug: F02 730Ld 03.2012
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Zitat:
Zitat von Highliner
Was er wissen möchte ist doch, wenn man sich aus dem BMW Originalteilesortiment bediente und daraus z.B. einen E32 Neuwagen bauen würde.
Die Rohkarosse hat keine FG-Nummer. Die würde dann vom Erbauer/Hersteller eingeschlagen. Da dies in dem Fall unser Bastelfreund wäre, stünde im Brief bzw. Zulassungsbescheinigung auch nicht "Bayerische Motorenwerke" sondern z.B. Fritz Lakritz als Hersteller.
Das Problem mit den "alten Neuwagen" hatten z.B. vor einigen Jahren die Käufer der letzten Mexico-Käfer "Ultima Edition". Laut Zulassungsrichtlinien war so ein Wagen hier in D nicht abnahmefähig und zulassungsreif. So sind einige Eigner hingegangen und haben sich alte Käfer Chassis vom Schrott geholt, diese restauriert und darauf die neue Karosserie montiert. So wurde aus der vermeintlichen Erstzulassung nur eine Wiederzulassung. Später lenkten dann aber die Behörden ein und erteilten Ausnahmegenehmigungen, so dass die Autos dann doch ohne Umbaumaßnahmen erstmals zugelassen werden konnten.
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Was hält mich denn davon ab, von einem alten Fahrzeug, wo ich im Besitz des Briefes bin, die Fahrgestellnummer in die neue Rohkarosse einzuschlagen?
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