Das Oberlandesgericht Köln hat im Falle eines Gebrauchtwagenkaufes entschieden, dass der Käufer eines Gebrauchtwagens, welcher kurz nach dem Kauf mit einem Motorschaden liegen blieb, in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf durch die Beweislastumkehr des § 476 BGB geschützt wird. (Urteil vom 11.11.2003, AZ: 22 U 88/03) So kann sich ein Käufer, der einen Mangel an einer gebrauchten Ware feststellt, innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wie bei einer Neuware zunächst darauf berufen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat.
Vielleicht nützt das ja was.
Ob sich das Urteil nur auf gewerbliche Verkäufer bezieht, weiß ich nicht.
Schade, ich hab's gerade gefunden,
guckst Du hier.