Neues Mitglied
Registriert seit: 30.03.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E39 554iA M73N LPG, E63 M6 V10, E53 X5 4.8is LPG
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Die finale Information
Guten Tag die Herrschaften,
heute hat sich für mich spontan die Gelegenheit ergeben, beim TÜV vorbei zu fahren und eine gute halbe Stunde lang mit dem Leiter der Niederlassung Wiesbaden zu sprechen. Dieses Gespräch war sehr aufschlussreich und davon möchte ich euch nun berichten.
Zunächst: Verschlechterung der Abgaswerte ist kategorisch ausgeschlossen. Man kann Gutachten und Bescheinigungen herbeibringen wie man will, selbst ein wohlwollender oder gar geschmierter TÜV-Prüfer kann gegen die Vorschriften, die die Abgasnorm betreffen, nichts ausrichten. Hat die Karosse Euro4 in den Papieren stehen, so ist bei einem Motortausch ein Motor einzubauen, der diese Norm ebenfalls erfüllt oder sogar übertrifft. In meinem Fall bedeutet das, dass ich mir den M73N Umbau in die Haare schmieren kann. Doch ich erfuhr noch mehr:
Selbst wenn ich einen E39 Modelljahr 2002 gehabt hätte, welcher dann Euro3 hätte, wäre abgastechnisch gegen den Umbau zunächst nichts einzuwenden. Das gilt aber nur, wenn die Gesamtübersetzung von den Antriebssträngen des Spenderfahrzeugs gleich ist mit der des Motorumbau-Patienten. Ob auch das Gewicht eine Rolle spielt, wusste er aus dem Kopf gerade nicht. Da sich E38 und E39 aber eine gute halbe Tonne unterscheiden, wäre das wohl sehr wahrscheinlich. Jedenfalls wäre dann das Abgasgutachten, das für den E38 750i gilt, nicht auf einen E39 550i anzuwenden. Ein separates Abgasgutachten wäre zu erstellen, was mit mehreren tausend Euro zu Buche schlägt.
Er wies mich noch auf eine weitere Hürde hin, die bei einem solchen Umbau zu nehmen ist. Ab Baujahr 2001/2002 ist eine Überprüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit nötig, da es den M73N im E39 nie gab. Das heißt, dass das fertig umgebaute Fahrzeug in einer Prüfkammer mit allen möglichen Magnetfeldsensoren, Röntgenkrempel und was es nicht alles gibt, auf seine EMV hin untersucht wird. Die Kosten hierfür liegen ebenfalls im vierstelligen Bereich.
Die Frage, wie es dann E39 V12 Umbauten mit Zulassung und sogar in Kleinserienproduktion von 20 Stück geben kann, wurde mir auch beantwortet: Es muss sich hierbei um Karosserien handeln, die einerseits Euro3 ab Werk hatten, andererseits so alt sind, dass die nicht unter die EMV-Überprüfung fallen. Zwar wäre dies möglich, aufgrund der aufzubringenden Kosten aber unwahrscheinlich. Ich schließe mal daraus, dass es auf dieser Welt keine Facelift E39 V12 gibt. Nun gut, soweit zum ernsten Teil.
Als nette Anekdote nebenbei erwähnte er, dass wenn ich mit einer Karosserie aus Baujahr 1954 oder älter vorbei käme und dort einen Raketen-, Warp- oder sonstwas-Antrieb verbaut hätte, würde die Eintragung einzig und allein vom Ermessen des TÜV-Prüfers abhängen. Es benötigt keinerlei Gutachten oder Genehmigungen von sonstigen Behören, Ämtern, etc., um solch ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen.
Man nehme beispielsweise einen VW Käfer aus der frühen Nachkriegszeit, verbaue darin einen V12 mit Doppelvergaser aus einem Lamborghini Countach, versehe das ganze mit einer halbwegs vernünftigen Bremsanlage und wenn man irgendwo in der EU einen TÜV-Prüfer findet, der das ganze absegnet, darf man mit diesem Höllengefährt in der ganzen EU so viel herumgurken wie es einem beliebt.
Fazit: In meinem E39 bekomme ich keinen anderen Motor eingetragen. Keinen V12 und auch keinen V8, selbst wenn ich wollte. M62 Motoren gab es nämlich auch nie mit Euro4. N73 hätten zwar Euro4, bedürften allerdings wieder einer EMV-Überprüfung. Bei N62 bin ich gerade nicht sicher, denn die gab es ja immerhin mal im E39. Dies herauszufinden, wäre sicherlich auch nicht uninteressant...
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