Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Tijaaaaaa.... Alles schön und gut, aber:
Selbst wenn das da alles eingetragen ist (was ich bezweifle, eine Überrpüfung beim zuständigen SVA wird Licht ins dunkel bringen), gelten auch für den Prüfer die Regeln der StVZO. Schwarz eingefärbt hinten? Nie!
Scheiben vorne getönt? Eintragung unwirksam. Das sind nur zwei Beispiele.
MK13, wie kommst du darauf, dass sich einer von diesem Fahrzeugschein beeindrucken läßt?!
Zu der SVA-Bemerkung: Ich habe unlängst einen aufliegen lassen, der Eintragungen im SCHEIN selber vorgenommen hat. Gut gemacht, war zunächst nicht erkennbar, aber eben nicht gut genug.
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John, erzähl nicht sowas!!!
Diese eingefärbten Blinker sind jetzt an meinem 730i - JA, GENAU DIESE!!
Der Wagen hat in 11/03 TÜV bekommen - ohne wenn und aber! Nein, ich kannte den Prüfer nicht - ganz offizielle Dekra-Abnahme
Mal sehen was passiert, wenn ich die XENON-Scheinwerfer - JA, AUCH GENAU DIESE einsetze

Bei dem 87er darf ich das sogar ohne SWR und ESV...
Gruß Norbert
PS: Markus, vor Verkauf bitte kopieren
[Bearbeitet am 13.3.2004 um 13:40 von Crazy]