Zitat:
Zitat von E66-Fan
Das stimmt und ist vielen nicht klar. Jedoch musst du ausdrücklich erwähnen, dass Verschleißteile durchaus unter die Gewährleistung fallen können.
Ich hatte da kürzlich einen Text zu geschrieben; ich hoffe die Ausführungen passen so!? Oder findest du Fehler?
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Das mit den "Verschleißteilen" hatte ich "auf der Zunge"

, wollte aber das Thema nicht ausweiten.
In Deinem Text solltest Du eher die Begriffe Verbraucher und Unternehmer (statt Händler und Privatperson) verwenden, das ist schärfer und weist auf die Abgrenzungsfragen hin, die sich in dem Bereich stellen (z.B. ob der sein Betriebsfahrzeug veräußernde Zahnarzt als Unternehmer idS anzusehen ist).
Und die Gewährleistung ist NICHT generell 1 Jahr bei gebrauchten Sachen, sondern KANN durch Vertrag auf 1 Jahr verkürzt werden, vgl. § 475 II BGB.
Ergänzen könntest Du noch, daß Verkäuferangaben eine Haftung aus Beschaffenheitsgarantie auslösen können, die neben Gewährleistungsansprüche tritt.