Moinsens liebe bmw fahrer,
bmw geht ja dazu über fast alle unsere bmws (nachgefragt mit fgst.nr.,antwort per mail) als e10 tauglich darzustellen, komischerweise waren da doch vor geraumer zeit andere aussagen im raum gestanden

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Nun meine frage, WENN zweifelsfrei nachgewiesen kann (wenn das überhaupt geht),
das durch betankung von e10 ein schaden entstanden ist, sei es auflösung der gummischläuche, auflösen von mehr oder weniger relevanten dichtungen oder gar kapitale motorschäden,
wer ist dann in haftung zu nehmen???
BMW verneint ja z.b. grundsätzlich den einbau von lpg, selbst wenn man von serienrunflat auf normale reifen umsteigt und dann mängel am fahrwerk anzeigt, sagen sie "ursprungs/auslieferungszustand wiederherstellen,sonst selbst bei einem 4 wochen alten fahrzeug kostenübernahme der fehlersuche durch kunde" (gut,das ist händlerintern sicher anders geregelt,aber da gabs zu ein memo), erlaubt aber schriftlich e10....
Hat da jemand ne idee????
Muss man die mail dazu ausdrucken, gilt eine mail in diesem fall überhaupt als rechtens?
Gruß oli, der gespannt auf antworten wartet