Also ich persönlich würde ja noch nicht einmal in Deutschland bei einem Kiesplatz-Händler kaufen (auch wenn der Wagen hier auf Asphalt steht

) - geschweige denn in Lettland. Und was hilft einem der Händlerstatus des Verkäufers in der Praxis? Falls es hier überhaupt eine Gewährleistung des Händlers gibt, möchte ich nicht in die Situation kommen, die im Ernstfall von Deutschland aus einklagen zu müssen. Und was die Deklarationspflichten bei der Einfuhr von Devisen nach Lettland betrifft, würde ich z.B. beim ADAC oder beim Auswärtigen Amt nachfragen.