Zitat:
Zitat von BKirk
Wenn der Käufer aber gar kein Gewerbetreibender ist?
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Tja, dann darf man den Vertrag nicht unterschreiben.
Ich weiß, was Du meinst. Nur sollte man hier auch mal dazu sagen, daß von Seiten des Gesetzgebers hier ein markt kaputt gemacht wurde. es gibt durchaus auch seriöse Händler, die ältere Fahrzeuge verkaufen würden (und ich gehe mal davon aus, daß die fahrzeuge auch OK sind,ansonsten ruinieren Sie ihren Namen), wenn diese Verpflichtung der Gewährleistung nicht da wäre. So findest Du solche Autos halt nur noch beim Mausefallenhändler. In wie weit hier der Verbraucher geschützt wird, sei mal dahin gestellt.