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Diesmal ein Post in eigener Sache:
Ich bin zwar schon jahrelang bei ebay tätig, aber man erlebt immer wieder was Neues...
Ich habe kürzlich über die Bucht einen Satz 16"-Felgen 7,5 J x 16 Styling 61 in augenscheinlich gutem Zustand ersteigert.
Was bei der Montage nicht auffiel, aber beim anschließenden Wuchten: Eine der Felgen hat einen Schlag im hinteren Felgenhorn, ist dadurch unbrauchbar.
Diese Beschädigung ist beim oberflächlichen Betrachten erst nicht sichtbar, ein Transportschaden scheidet auch aus, weil a) die Pakete unbeschädigt bei mir ankamen und b) für eine solche Beschädigung schon ein deftiger Bordsteinrempler notwendig ist.
Der Verkäufer beruft sich natürlich auf seinen Privatverkauf ("Desweiteren weise ich nochmal auf das Gebot bei Ebay hin, Privatauktion, keine Rücknahme, keine Gewähr. Eine Besichtigung der Felgen vor Gebot wäre möglich gewesen"), eine Besichtigung schied aufgrund der Distanz von über 200 km / Strecke natürlich aus.
Außerdem beruft er sich auf das Besichtigungs-Urteil eines Mitbieters, der den Felgen einen "Super-Zustand" attestierte (soweit ein Laie das kann, der hat den Schaden genauso wenig im ersten Augenschein erkennen können wie ich...).
Da ich verständlicherweise nicht auf dem gezahlten Betrag und der Rechnung für die erfolglose Reifenmontage sitzen bleiben möchte, habe ich auch schon eine Betrugsanzeige in Erwägung gezogen, weil der Verkäufer m.M.n. von diesem Schaden gewußt haben muß.
Wie sind eure Erfahrungen und Meinungen dazu?
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Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
Moin,
also wenn es bei der Montage und auch vorher nicht auffiel, wie soll es dann jemand anderem (Mit-Bieter) auffallen? Du schreibst ja "augenscheinlich OK".
Denke dass Du hier ein Problem hast dem Bieter zu beweisen, dass er es wußte. Du selbst hast es nicht erkannt, der Reifenmonteuer hat es nicht gesehen, erst die Wuchtmaschine hat es an den Tag gebracht.
Sofern er in der Auktion nicht unbedingt schreibt, dass er die Felgen selber gefahren hat, oder als "unbeschädigt" anbietet, wird es meiner Meinung nach schwer ihm ans Bein zu pinkeln.
Stell doch mal nen Link zur Auktion ein.
P.S. Warum muß Deiner Meinung nach der Verkäufer von dem Schaden gewußt haben?
__________________ FSK 6 = Der Held ist ein Mädchen.
FSK 12 = Der Held bekommt das Mädchen.
FSK 16 = Der Bösewicht bekommt das Mädchen.
FSK 18 = Jeder bekommt das Mädchen.
aus der Nummer kommst Du leider nicht mehr raus, die Beweislast liegt bei Dir.
Natürlich hatte er Kenntnis von diesem Schaden ( die Vermutung liegt zumindest sehr nahe ) - aber Beweise ?????
Das ist einfach eine typische ebay-Kröte die man schlucken muß.
Entweder Du hast Glück und findest eine Felge, Du verkaufst 3 Felgen, oder Dein Kumpel aus einer anderen Stadt verkauft 4 Felgen ( ob nun über ebay-oder lokal...) Letzte Alternative lehne ich persönlich ab, weil sie nicht nur moralisch verwerflich ist, sondern weil man ggf. von der Staatsanwaltschaft Post bekommt , sein Verhalten einer richterlichen Würdigung unterziehen lassen muß und man sich für dieses Aktion die nächsten 10 Jahre jeden Sommer neue Felgen kaufen könnte.
Geändert von ralfstuttgart (30.10.2006 um 08:38 Uhr).
denke erst was ist mit dem los ... wenn Du nicht geschrieben hättest das Du es ablehnst... puhh hätte ich mich in Dir getäuscht, aber ich denke der einzig wirkliche Rat ist, sich eine Felge zu suchen, bekommt man oft denn viele liegen als Ersatzrad drinnen und sind auch bei verwertern einzeln zu bekommen...
Gruss Michael
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der, der alle BMW´s liebt.............
Hier der gewünschte
Warum er den Schaden gewußt haben muß...?
Er schreibt ja sogar, auf welchem 7er die Felgen aufgezogen waren, und mit diesem Fahrzeug müßte auch der Rempler passiert sein.
"Top-Zustand" ist ja dann wohl nicht gegeben, somit entspricht der Artikel nicht der Beschreibung...
Der Verkäufer hatte außerdem noch eine geniale Idee zur Übergabe:
"Sehr geehrter Käufer - ich bin am Dienstag in der Nähe von Soest - dann könnte ich Ihnen die Felgen übergeben bei Unkostenpauschale von 20,00 Euro. Ist es möglich dort hinzukommen ?"
20 € dafür, daß er die Felgen in den Kofferraum packt und ich zusätzlich noch 150 km fahren muß, um die Felgen dort zu übernehmen, wo der Verkäufer ohnehin hinfahren mußte...
Du begibst Dich wie viele andere gefährlich auf Glatteis!!!
Du schreibst, der Zustand entspräche nicht der Beschreibung.
Nun, grundsätzlich hast Du recht aber nun kommt der Knackpunkt an der Sache und der wird Dein großes Problem sein.
Der Privatverkäufer haftet nur, wenn er einen Mangen arglistig verschwiegen hat.
Tja, wäre er Reifen- oder Felgenhändler, wärest Du fein raus, denn dann wäre davon auszugehen, dass er als Fachmann in der Lage sein muss, den Mangel festzustellen.
Das er fachmann ist, kann ich anhand der Auktion nicht feststellen. Und somit ergibt sich ein gänzlich anderes Bild.
Für einen Laien ergibt sich der vermeintliche Topzustand eben aus der Optik. Und Du schreibst selbst, dass der Schaden mit bloßem Auge nicht zu erkennen ist.
Hier hakt also Deine Argumentation bezüglich der Zustandsabweichung.
Er als Privatverkäufer hat nur die Eigenschaften zugesichert, die er im Rahmen seiner Möglichkeiten feststellen kann. Und das ist im Endeffekt eine optische Prüfung. Mehr nicht.
Und dass ihm der Mangel bekannt war und er ihn arglistig verschwiegen hat, wirst Du niemals beweisen können.
Schon also Deine Nerven und Deine Brieftasche. Ich geb mal nen Tipp ab, dass Du im falle einer Klage sang- und klanglos untergehen wirst.
Und das sind die Felgen für die paar Kröten echt nicht wert.
Hast Du den verkäufer den mal diesbezüglich angesprochen???
Vielleicht wußte er wirklich nichts davon und nimmt die Teile zurück???
Hast Du den verkäufer den mal diesbezüglich angesprochen???
Ja, habe ich natürlich.
Zitat:
Zitat von Homer76
Vielleicht wußte er wirklich nichts davon und nimmt die Teile zurück???
Zurücknehmen will er sie nicht.
Im Nachgang seine Antwort (so, wie die verfaßt ist, freß' ich 'nen Besen, wenn er von dem Schaden nichts gewußt hat...)
Zitat:
Sehr geehrter Herr xxx,
in Beantwortung Ihres Schreibens teile ich Ihnen folgenden Sachstand mit:
Ein deftiger Unfallschaden (wie Sie beschreiben) an einer Felge hätte Ihnen
bereits nach Eingang der Felgen augenscheinlich auffallen müssen. Aber da alle 4 Felgen den gleichen guten Zustand hatten, kann ich Ihnen hierzu nichts weiter mitteilen. Ein Interessent in der Nähe von xxx (der bei Ebay mitgeboten hatte), nahm vor Gebot die Felgen in Augenschein bei uns und beurteilte diese Felgen in einem super Zustand. Desweiteren weise ich nochmal auf das Gebot bei Ebay hin, Privatauktion, keine Rücknahme, keine Gewähr.
Eine Besichtigung der Felgen vor Gebot wäre möglich gewesen.
Somit betrachte ich diese Angelegenheit als erledigt.
Sollten Sie einen Rechtsstreit anstreben, teile ich Ihnen gern unsere
Rechtsanwaltskanzlei mit.
auf dem rechtsweg wird da wahrscheinlich nix zumachen sein, wünsch dem drecksack einfach nen üblen herpes an die nudel und mach nen strich drunter... und stell seine email adresse sämtlichen internet viagra händlern zur verfügung...