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 IAA 2007
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12.06.2006, 17:33
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#1
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V8 Connaisseur
Premium Mitglied
Registriert seit: 25.03.2003
Ort: Worms
Fahrzeug: E32-730i -V8 M60 05-92
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Unverschuldeter Unfall - Versicherung zahlt einen Teil nicht
ich hätte da mal eine fachliche Frage an Euch:
Mein Weibchen hatte unverschuldet einen Unfall mit unserem Zweitwagen (A-Klasse), auch durch die Polizei aufgenommen und bestätigt.
Das Auto haben wir erstmal durch kleinere Selbsthilfe wieder verkehrssicher gemacht und keine Reparatur vorgenommen.
Nun habe ich laut Gutachten 3331 Eur Reparaturkosten netto, (Wiederbeschaffungswert liegt bei 7107 Eur) und 190 Eur Nutzungsausfall, sowie eine Kostenpauschale von 25 Eur von der Versicherung gefordert. Also insgesamt 3546 Eur eingefordert.
Nun kam die Antwort: Die Versicherung will nur die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert, also: 7107 - 4100 Eur plus Kostenpauschale 20 Eur erstatten, also 3027 Eur.
Begründet wird die Differnz von über 500 Eur folgendermaßen: Wenn das Fahrzeug nur ganz oder teilweise im Rahmen des Gutachtens repariert wird, wäre die Leistung auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert begrenzt. Ein Anspruch auf Nutzungsausfall bestehe nicht, da das Fahrzeug trotz der Beschädigung fahrbereit war.
Den Betrag haben sie auf mein Konto überwiesen.
Eigentlich muß mich doch die Versicherung so stellen, als ob der Unfall nicht geschehen wäre, oder? Dann müßte sie die Reparaturkosten tragen, allerdings ohne Mehrwertsteuer.
Was soll ich Eurer Meinung nach tun?
Ist das wirklich so, daß die Versicherung so rechnen darf?
Viele Grüße
Harry
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12.06.2006, 17:38
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#2
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Gast
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Die Argumentation hört sich für mich nachvollziehbar an, bin aber kein Fachmann!
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12.06.2006, 18:21
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#3
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MoD Master of D...
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: 750iA (11.92) voll
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Die Versicherung muss dir den kompletten Schaden (entweder laut Kostenvoranschlag oder aber Rechnung) erstatten. Falls du einen Kostenvoranschlag einreichst brauchen sie dir vorerst nur die Nettosumme überweisen. Wenn du dann aber später doch in die Werkstatt gehst müssen sie dir die MwSt. auch noch nachzahlen ( bei Selbstreparatur natürlich nicht -> entsteht ja auch kein Mehrwert ).
Den Nutzungsausfall müssen sie natürlich nur bezahlen wenn er auch entsteht. Sprich für die Zeit in der das Auto in der Wekstatt steht. Bei einem Totalschaden in der Regel 14 Tage ansonsten wirklich solange wie der Wagen repariert wird.
Ich hatte letztes Jahr ebenfalls nen Unfall - Reparatur hat vier Wochen gedauert obwohl im Gutachten 14 Tage stand. Die Versicherung hat zuerst auch nur 14 Tage bezahlt, aber nach zwei Schrieben vom Rechtsanwalt und dem Nachweis, daß es das Verschulden der Werkstatt war, daß es so lange gedauert hat ( wenn dir nämlich vorher bekannt ist, daß die Werkstatt länger brauchen wird, bist du verpflichtet die günstigste Variante, also ne andere Werkstatt zu nehmen ) wurde auch der Rest überwiesen.
Das ist die aktuelle Rechtslage - alles andere ist Blödsinn !!!
Das einzige ist wirklich ob Kostenvoranschlag oder Rechnung. Bei Rechnung ist MwSt. geflossen und wird auch erstattet, bei Kostenvoranschlag nicht kann aber nachgefordert werden wenn dann doch nicht selbst repariert wird.
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Gruß Alex !
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12.06.2006, 21:21
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#4
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Gasbrenner
Registriert seit: 16.03.2005
Ort: Hofheim
Fahrzeug: Opel Omega FL 3.2 mit Vialle LPi / kein 7er mehr,den hat ein guter Freund übernommen
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Hallo,
ich lasse seit über 20 Jahren alle Schadensangelegenheiten NUR von meinem Anwalt erledigen.
1. Ich werde von der Versicherung nicht über den Tisch gezogen, ist ohne
Anwalt leider schon die Regel
2. Ich habe keine Nerverei mit dem Schriftverkehr
3. Mir geht garantiert kein einziger Euro verloren
4. Mein Anwalt freut sich, denn die generische Versicherung muss ihn ja
bezahlen.Bei eindeutiger Lage übernimmt er das Mandat deshalb auch ohne
Anzahlung.
Wenn die Versicherung Post vom Anwalt bekommen, läuft nach meiner Erfahrung alles reibungslos und ohne Hinhaltetaktik. Die wissen ja genau, der Anwalt hat mindestens genausoviel Ahnung von der Materie wie sie selbst.
Gruss, Rüdiger
PS: Ich würde mich ja auch nicht ohne Vorschlaghammer mit den Klitschkos anlegen, oder ? 
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ...
"Lieber grosse Autos als kleine Panzer !!!" (aus "Kottan ermittelt", ORF)
Mein 7er
Geändert von MTK730 (13.06.2006 um 21:20 Uhr).
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12.06.2006, 21:48
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#5
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allesschrauber
Registriert seit: 09.10.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: 735 i 03/98 dk37518/astra f c20xe mit eaton kompressor
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12.06.2006, 22:25
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#6
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Silver Wolf
Registriert seit: 09.10.2004
Ort: Filderstadt
Fahrzeug: 735iA (05.88) / 523iA (04.98.)118i (03.18)
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Besser Anwalt
Halte es genauso wie meine Vorredner (habe Aktuell einen Fall, so nee Tussie hat mich com Moped geholt). Habe alles dem Anwalt übergeben, kein Schreib-Kram, null Telefonate, läuft problem-los
Silver Wolf
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Wenn Ich Mercedes fahren will, bestelle Ich ein Taxi.
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13.06.2006, 08:45
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#7
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Administrator
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)
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Verschoben aus dem "Benzin-Geflüster" hier her.
Gruß,
Chriss
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13.06.2006, 11:20
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.09.2003
Ort: Round MUC!
Fahrzeug: Alpina B3s Cabrio; VW Buggy Maplex 1; KaWa ER6-N
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Ums mal ganz krass zu sagen: Die Argumentation der Versicherung ist juristischer Blödsinn.
Du hast ein GUTACHTEN erstellen lassen, welches als Reparaturkosten insgesamt 3331Euro netto ausweist.
Hypothetische Erwägungen zählen da nicht. Gem.§249 BGB hat die Versicherung Dir den Schaden zu ersetzen. Die Versicherung könnte sich im Rahmen der "130%-Rechtsprechung" auf die Unwirtschaftlichkeit der Reparatur berufen, dafür müßte die zur Reparatur erforderliche Summe den Zeitwert des Fahrzeuges um mehr als 130% übersteigen. Bei Dir eindeutig nicht der Fall  .
Sofern also wirklich kein Verschulden/Mithaftung deinerseits vorliegt bekommst Du die Summe auch. Wie gesagt, ohne MwSt (§249 II 2 BGB), die gibts nur wenn Du später ne Reparaturrechnung vorlegst.
Wies mitm Nutzungsausfall aussieht weiß ich grad nicht wirklich, soweit ich mich erinnere legt diesen doch der Sachverständige im Gutachten fest?! Da steht dann "14 Tage à 30Euro" oder so ...
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Cogito ergo sum. Ich denk ich bin Ergo
"Idealismus ist die Fähigkeit Menschen zu sehen, wie sie sein könnten, wenn sie nicht wären, wie sie sind."
"Niveau wirkt von unten wie Arroganz. Denn wir leben zwar alle über unsere Verhältnisse, aber noch lange nicht auf unserem Niveau"
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14.06.2006, 04:59
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#9
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V8 Connaisseur
Premium Mitglied
Registriert seit: 25.03.2003
Ort: Worms
Fahrzeug: E32-730i -V8 M60 05-92
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Danke Jungs,
ich werde der Versicherung mal ein wenig "Dampf" machen.
Viele Grüße
Harry
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