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Alt 14.06.2005, 18:29   #1
MK 750il
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 19.04.2005
Ort: Kraiburg
Fahrzeug: BMW 750 i E38, BMW 320d Touring E46
Standard Händler Gewährleistung bei Verkauf

Hallo,

ich habe ein riesen Problem ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Meine 7er wurde am Samstag verkauft ich habe das Auto erst vor 2 Monaten mit 1 Jahr Gewährleistung von einem Händler gekauft.
Ich habe also in den Kaufvertrag geschrieben das Auto hat noch bis 04/06 Gewährleistung, aber der Händler sagt das durch den Verkauf die Garantie erloschen ist.
Was kann ich denn jetzt machen der Käufer will unbedingt seine Garantie.
Danke im Voraus.
MK 750il ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2005, 19:43   #2
bobocpp
MoD Master of D...
 
Benutzerbild von bobocpp
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: 750iA (11.92) voll
Standard

Die gesetzliche Gewährleistung erlischt dadurch nicht. Verweis den Käufer an den Händler und gut is.
__________________
Gruß Alex !
bobocpp ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2005, 20:38   #3
JRAV
Auf Samtpfoten
 
Benutzerbild von JRAV
 
Registriert seit: 14.07.2002
Ort: Lehrte
Fahrzeug: 2025 BMW i7, 2003 Porsche 986 S
Standard

Gewährleistung oder Garantie?
JRAV ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2005, 08:22   #4
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard MK 750il

wende dich mal an die nächste Verbraucherzentrale oder den ADAC, die wissen es genau.
Der händler macht es sich etwas zu leicht, wie ich glaube.
gruß jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2005, 08:39   #5
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard MK 750il

meines Wissens gibt es eine Gewährleistungsabtretung (schriftlich), damit trittst
du deine Ansprüche gegen den Händler an den Käufer ab.

wie gesagt, frag die Verbraucherzentrale.

gruß jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2005, 17:24   #6
Beckskompressor
Mitglied seit 2003
 
Registriert seit: 13.05.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: E 38 740 1999
Standard

Unangenehme Situation: Durch die Aufnahme des Eigenschaftsmerkmal "Gewährleistung" (oder auch "Garantie", bleibt in dem Beitrag ungeklärt) in dem privaten Kaufvertrag, haftet der Verkäufer für dieses Merkmal. Eine Überleitung an einen Dritten (d.h. auf den Vorverkäufer) ist eigentlich nicht vorgesehen.

Ist denn ein "Garantiefall" schon eingetreten? Dann kann es wirklich unangenehm werden, weil man bei der Kaufvertragsformulierung zumindest neben dem Vorverkäufer herangezogen werden kann. Da hilft nur noch der Versuch einer Vertragsauslegung. Dabei müßte man behaupten, daß man nur erklären wollte, der Wagen habe bei seinem eigenen Ankauf eine 1jährige Gewährleistung erhalten. Wird aber äußerst schwierig so daß ich nur hoffen kann, daß dem Wagen während der Laufzeit nichts passiert...
Beckskompressor ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2005, 19:27   #7
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von MK 750il
Mein 7er wurde am Samstag verkauft ...
Wurde verkauft? Durch wen? Durch Dich als Privatverkäufer, oder war es ein Geschäftswagen für Dich?

Zitat:
Zitat von MK 750il
ich habe das Auto erst vor 2 Monaten mit 1 Jahr Gewährleistung von einem Händler gekauft.
Fein.

Zitat:
Zitat von MK 750il
Ich habe also in den Kaufvertrag geschrieben das Auto hat noch bis 04/06 Gewährleistung,
Nicht fein.

Zitat:
Zitat von MK 750il
aber der Händler sagt das durch den Verkauf die Garantie erloschen ist.
Garantie? Oder Gewährleistung? Garantie könnte auf den Zweitkäufer übergehen, wenn es die Garantiebedingungen zulassen und es dem Garantiegeber gemeldet wird. Schau mal in die Garantiebedingungen rein. Gewährleistung geht wohl nicht über.

Zitat:
Zitat von MK 750il
Was kann ich denn jetzt machen der Käufer will unbedingt seine Garantie.
Garantie? Gewährleistung?
Du als Verkäufer bist doch selbst in der Gewährleistungsverpflichtung, denn ausgeschlossen im Kaufvertrag scheinst Du sie ja nicht zu haben. Also wird der neue Käufer sich immer schön an Dich halten.
Garantie? Siehe oben.

Dumm gelaufen, würd' ich sagen.

Greets
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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