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20.05.2011, 11:16
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#31
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Das stimmt und ist vielen nicht klar. Jedoch musst du ausdrücklich erwähnen, dass Verschleißteile durchaus unter die Gewährleistung fallen können.
Ich hatte da kürzlich einen Text zu geschrieben; ich hoffe die Ausführungen passen so!? Oder findest du Fehler?
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Das mit den "Verschleißteilen" hatte ich "auf der Zunge"  , wollte aber das Thema nicht ausweiten.
In Deinem Text solltest Du eher die Begriffe Verbraucher und Unternehmer (statt Händler und Privatperson) verwenden, das ist schärfer und weist auf die Abgrenzungsfragen hin, die sich in dem Bereich stellen (z.B. ob der sein Betriebsfahrzeug veräußernde Zahnarzt als Unternehmer idS anzusehen ist).
Und die Gewährleistung ist NICHT generell 1 Jahr bei gebrauchten Sachen, sondern KANN durch Vertrag auf 1 Jahr verkürzt werden, vgl. § 475 II BGB.
Ergänzen könntest Du noch, daß Verkäuferangaben eine Haftung aus Beschaffenheitsgarantie auslösen können, die neben Gewährleistungsansprüche tritt.
__________________
Sapienti sat.
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20.05.2011, 11:30
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#32
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von RS744
Begriffe Verbraucher und Unternehmer (statt Händler und Privatperson) verwenden
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 Check.
Zitat:
Zitat von RS744
Und die Gewährleistung ist NICHT generell 1 Jahr bei gebrauchten Sachen, sondern KANN durch Vertrag auf 1 Jahr verkürzt werden, vgl. § 475 II BGB.
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Habe ich übersehen, bzw. vergessen, da die Verkürzung doch der Regelfall sein dürfte. Ich nehme das der Vollständigkeit halber mit auf.
Zitat:
Zitat von RS744
Verkäuferangaben eine Haftung aus Beschaffenheitsgarantie auslösen können
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Beschaffenheitsgarantie kann doch auf jegliche individuell zugesicherte Beschaffen- und/oder Begebenheiten zutreffen, oder? (§276 BGB)
Sprich: Alles was der Händler mir zusichert, ist Vertragsbestandteil.
Was das Inseratstext und die Fotos betrifft, bin ich mir allerdings nicht ganz sicher.
Seit neustem werden Fotos, soweit ich weiß, ausdrücklich als Grundlage für eine Beschaffenheitsgarantie herangezogen. Die Fotos müssten ausdrücklich als "Beispielbilder mit Abweichungen" o.Ä. bezeichnet sein.
Wenn der Händler "Xenonscheinwerfer" im Inserat anpreist, und ich das Fahrzeug ohne jene kaufe, habe ich einen Nachbesserungsanspruch?
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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20.05.2011, 11:31
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#33
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
eBay-Name: djofly
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Als ich den "Kundenauftrag" erwähnte, wollte ich damit eigentlich eine ganz andere Baustelle ansprechen: Nämlich den Preis.
Wie geschildert, muss ein Händler seine Gewinnmarge und Rückstellungen für den Gewährleistungsfall einkalkulieren. Nur aus diesem Grund sind Fahrzeuge beim Händer deutlich teurer als von Privat.
Will nun ein Händler die Gewährleistung ausschließen, soll er auch gefälligst den Privat-VK-Preis ansetzen. Der aufgerufene Preis ist sogar bei einem magelfreien Fahrzeug mit Gewährleistung eine Ansage..
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Ja, der Preis wäre mit Gewährleistung vielleicht noch in Ordnung, aber ohne und von privat...viel zu hoch.
Übrigens hatte ich dem Händler ein paar Fragen geschickt. Eine Antwort kam zügig, aber die Aussage ware, ich sollte genau lesen, das Fahrzeug sei im Kundenauftrag und es wird auch noch gefahren. Meine Sachen könnte er damit nicht beantworten (Anzahl Vorbesitzer, aktuelle Mängel, Fahrzeughistorie).
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20.05.2011, 11:32
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#34
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SA 944
Registriert seit: 12.03.2005
Ort:
Fahrzeug: Diverse
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Wenn der Händler "Xenonscheinwerfer" im Inserat anpreist, und ich das Fahrzeug ohne jene kaufe, habe ich einen Nachbesserungsanspruch?
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Das wäre ja cool. Ich würde alle Vollausstattung BMW kaufen und mir die Vollausstattung dann vom Händler nachrüsten lassen. 
__________________
BMW Individual
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20.05.2011, 11:43
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#35
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
eBay-Name: djofly
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Zitat:
Zitat von BMW0026
Das wäre ja cool. Ich würde alle Vollausstattung BMW kaufen und mir die Vollausstattung dann vom Händler nachrüsten lassen. 
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Tja, würde mich auch mal interessieren, in wie weit Angebotstexte bindend sind.
Beispiel aus der Praxis was mich sehr erstaunt hat:
Bekannter hat einen Smart verkauft. Hat im Angebot geschrieben "top gepflegt". Nun waren an dem Wagen aber die Reifen abgefahren (nicht mehr tüv-fähig). Er hat es weder im Angebot noch beim Verkauf erwähnt, der Käufer hat es auch nicht bemängelt.
Dem Käufer fiel das ein paar Wochen später auf. Hin und her.
Am Ende landete die Nummer vor Gericht. Der Richter urteilte:
Auf den Angebotstext darf sich der Käufer verlassen, wenn dort top gepflegt steht, darf man sich auf ein gutes bis sehr gutes Profil bei den Reifen verlassen und muss das auch nicht kontrollieren beim Kauf. Insofern lag ein schwerer Mangel vor!
Kauf wurde rückabgewickelt!
Wegen dem Begriff "Scheckheft gepflegt" gab es ja auch schon Urteile. Da müssen wirklich alle Stempel und Kreuzchen richtig gesetzt sein! Einfach nur Inspektion 1 oder 2 anzukreuzen reicht nicht. Was gemacht wurde (Öl Filter usw.) muss genauso angegeben sein wie evtl. weiter hinten vorhandene Stempelfelder zur Rostkontrolle, Bremsflüssigkeit usw.
Vollaustattung ist natürlich wiederum auch sehr schwammig.
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20.05.2011, 11:57
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#36
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Beschaffenheitsgarantie kann doch auf jegliche individuell zugesicherte Beschaffen- und/oder Begebenheiten zutreffen, oder? (§276 BGB)
Sprich: Alles was der Händler mir zusichert, ist Vertragsbestandteil.
Was das Inseratstext und die Fotos betrifft, bin ich mir allerdings nicht ganz sicher.
Seit neustem werden Fotos, soweit ich weiß, ausdrücklich als Grundlage für eine Beschaffenheitsgarantie herangezogen.
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Für die Annahme einer Beschaffenheits garantie (§ 443 BGB) müßten zumindest Worte wie "sichert zu" nachgewiesen sein.
Was Du mit "Text und Fotos" meinst, deutet eher auf eine Beschaffenheits vereinbarung iSv § 434 BGB hin, für die ein evtl. Gewährleistungsausschluß nicht greifen würde.
z.B. ist die Angabe der Laufleistung des Fahrzeugs eine Beschaffenheitsvereinbarung, aber dann nicht, wenn dahinter steht "abgelesen" oder "lt. Vorbesitzer".
Der Teufel steckt im Detail bzw. jedem Wort.
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20.05.2011, 12:39
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#37
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von BMW0026
Das wäre ja cool. Ich würde alle Vollausstattung BMW kaufen und mir die Vollausstattung dann vom Händler nachrüsten lassen. 
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Dazu folgendes Urteil lesen. Seite 9f. sollte reichen.
Bundesgerichtshof - Urteil des VIII. Zivilsenats vom 12.1.2011 - VIII ZR 346/09 -
Zitat:
Zitat von RS744
Für die Annahme einer Beschaffenheitsgarantie (§ 443 BGB) müßten zumindest Worte wie "sichert zu" nachgewiesen sein.
Was Du mit "Text und Fotos" meinst, deutet eher auf eine Beschaffenheitsvereinbarung iSv § 434 BGB hin, für die ein evtl. Gewährleistungsausschluß nicht greifen würde.
z.B. ist die Angabe der Laufleistung des Fahrzeugs eine Beschaffenheitsvereinbarung, aber dann nicht, wenn dahinter steht "abgelesen" oder "lt. Vorbesitzer".
Der Teufel steckt im Detail bzw. jedem Wort.
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Ich habe das mal aufgebröselt.
Zitat:
Speziell bei einem Verkauf unter Haftungsausschluss kann eine BeschaffenheitsGARANTIE (§443 BGB) über bestimmte Merkmale (beispielsweise die Gesamtlaufleistung), welche ausdrücklich geäußert werden muss, die Haftung eingeschränkt aufrecht erhalten. Äußert der Verkäufer (beispielsweise) auf ausdrückliche Nachfrage, dass der Tachostand mit der Gesamtlaufleistung des angebotenen Fahrzeuges übereinstimmt, ist dies eine Feststellung eines wertbildenden Merkmals des Fahrzeugs. Trotz vereinbartem Haftungsausschluss und einer im Vertrag angegebenen, von beiden Parteien während der Kaufverhandlungen als Gesamtlaufleistung angenommenen, Laufleistung, welche sich im Nachhinein als falsch herausstellt, schränkt die abgegebene Beschaffenheitsgarantie (Verkäufer bejaht Frage des Käufers: „Stimmt die Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges mit dem Tachostand überein?“) den Haftungsausschluss bezüglich dieses Merkmals ein.
Eine BeschaffenheitsVEREINBARUNG hingegen, bezogen auf §434 BGB, schließt nach Auffassung des BGH sowohl den Inseratstext als auch die dem Inserat zuzurechnenden Fotos ein. Ist auf den Fotos eine Standheizung zu erkennen, und besteht kein offensichtlicher Zweifel oder ausdrücklicher Ausschluss, dass es sich bei dem auf dem Foto dargestellten Fahrzeug um das zu erwerbende Fahrzeug handelt, sind die Fotos als Beschaffenheitsvereinbarung zu werten. Die Standheizung ist demnach Bestandteil des Kaufvertrages.
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25.05.2011, 06:35
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#38
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
eBay-Name: djofly
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Und weg ist er, war wohl doch ein gutes Auto
Edit: Bei Mobile ist er noch drin.
Geändert von 7erfly (25.05.2011 um 10:44 Uhr).
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