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 Essen Motor Show 2006
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21.02.2011, 19:49
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#1
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erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: Postbauer-Heng
Fahrzeug: BMW 750xD
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Werkstatt bricht Scheibenwischergestänge. Wer haftet?
Habe meinen XJR wegen unruhigem Motorlauf in einer freien Werkstatt. Katzenvertragswerkswerkstatt gibts im Umkreis nicht.
Getauscht wird das Abgasrückführungsventil. Heute bekomme ich einen Anruf, das Wischergestänge ist beim Ausbau gebrochen, kostet 100€, das müssten sie dann auch noch bestellen.
Ich stimmte zu, da ich das Auto schnellstmöglich wieder fahren will, aber prinzipiell sollte ja für von der Werkstatt verursachte Schäden die selbige oder eine Versicherung haften, nicht der Kunde...
Wer kennt sich da aus?
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21.02.2011, 20:15
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Bessenbach
Fahrzeug: E38 740il PD 4/96 - E39 528iT PD 9/98
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Als bei mir (ja, ok, bei meinem Karren) bei der Inspektion der Lehrling nen Schraubenschlüsel in den Kühler "gelegt" hat gabs auf Kosten der Wirkstatt nen neuen.
Ohne Diskusion oder sonstiges.
Wurde mir auch erst bei Abholung gesagt --- No Problem.
Wird bei dir wohl nichts anderes sein.
Gruß, Ulli
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21.02.2011, 20:28
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#3
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Blondinenbändiger
Registriert seit: 17.05.2005
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: F40 M120i (01/2021), E46 Cabrio M330i FL (12/2004), E30 325i Cabrio vFL G-Kat (07/1987)
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Hmmm, klar eigentl. muss der Schädiger den Schaden ersetzen.
Aber, wie issn dass bei so einem Exoten? Ist das Gestänge da sowieso eine Schwachstelle und bröselt nach den Jahren oder doch nur echte Schusseligkeit?
Immerhin gäbs alt gegen neu und falls Du evtl. gern wieder damit dorthin willst, kannst ja auch überlegen, fünfe grad sein zu lassen bzw. mal über fifty/fifty oder so nachdenken, damit die auch nicht umsonst arbeiten müssen?!
Gruss
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21.02.2011, 20:36
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#4
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www.radio-piraten.com
Registriert seit: 27.06.2007
Ort: Lauf
Fahrzeug: Personenkraftwagen
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Ein Arbeitskollege hatte einen 3 Jahre alten Seat Cupra R in der Werkstatt und es sollten die Bremsbeläge und Scheiben gewechselt werden. Auto 3 Jahre und 60.000km alt. Beim ausbauen der Bremssättel, sind die Schrauben abgerissen an beiden Sättelnm, somit für die Tonne. Bekanntes Problem bei dem Auto^^ Geld von der Werkstatt hat er dafür bis heute keines gesehen obwohl Seat Vertragswerkstatt... Auch unzählige Schreiben an Seat halfen da nicht viel. Kostenvoranschlag waren 600 Euro für die Bremsen und zum Schluss kamen halt noch die 2 Brembo Sättel dazu... Also du bekommst NICHT IMMER den Schaden ersetzt. Ich hab da noch div. andere Beispiele gehört... Auch hier im Forum
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MFG
Hannes
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22.02.2011, 11:04
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.05.2007
Ort: Zabakuck
Fahrzeug: 735i E38 010/96 + 525d E61
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Ja, dass mit Folgeschäden bei bekannten Mankos MUSS dem Kunden vorher gesagt werden, tut man dass nicht, ist man haftbar. So z.B. hätte dass mit einem evtl. bereits bekannten Problem beim Ausbau des Scheibenwischer, vorher mit Dir geklärt werden müssen. Wenn Du dann Dein ok. gibst, ... dann ist das halt so, muss man mit leben. Wie Laafer schon sagte, manchmal gehts halt einfach nicht anders - da müssen Werkstätten Konstruktionsmängel bekämpfen - zum Leid des Kunden.
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22.02.2011, 11:37
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#6
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Wie soll eine freie Werkstatt das vorher wissen  ?
Wenn man das Gestänge dafür ausbauen muss und das Teil vom Alter sichtlich zerbröselt, dann haftest Du, ansonsten halt die Werkstatt.
Sollen Dir halt das Altteil mal zeigen und ob man das Teil dafür überhaupt berühren musste.
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Viele Grüße
Sebastian
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22.02.2011, 15:01
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#7
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endlich peugeotlos
Registriert seit: 11.08.2007
Ort: Amberg
Fahrzeug: VW Phaeton V6TDi, BMW 735i E32, Dacia Duster 1,6 Prestige, Alfa 159SW
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Zitat:
Zitat von the_bob
Katzenvertragswerkswerkstatt gibts im Umkreis nicht.
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Dünnes in Regensburg?
Zur Frage... ich finde, wenn die Werkstatt etwas kaputtmacht, was definitiv nicht zum Arbeitsumfang gehört (Wischergestänge vs Abgasrückführsystem), dann muss die den Schaden auch ersetzen, also sprich ein neues Gestänge einbauen, evtl mit geringem Abzug Neu für Alt, oder eben ein gebrauchtes... weil, @ M3-Cabrio, so ein Exot ist der XJR (bzw, die X308-Serie... the_bob hat glaub ich so einen, oder ist es schon ein X350?... die Baujahrangabe ist ja direkt am Modellwechsel) nun auch wieder nicht... selbst wenn man sich nicht mit dem Auto auskennt, gibts da Anleitungen im Internet.
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24.02.2011, 20:32
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.02.2007
Ort:
Fahrzeug: 992 GT3, 718 Spyder, Ioniq6 AWD, Jaguar XJR 100
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Das ist ein XJR X350 und ganz sicher kein Exot.
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