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23.05.2008, 19:28
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#1
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Im siebten Himmel
Registriert seit: 30.09.2005
Ort: Flensburg
Fahrzeug: Hyundai Grandeur 3,3 Liter V6 . Prins Gasanlage
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Rat zu einer Auktion gesucht !
Moin moin ,
bräuchte mal fachkundige Hilfe . Hatte ne Auktion laufen und der Artikel wurde auch verkauft . Nun meldet sich der Höchstbietende mit folgender Email :
Meine Frau hat unter XXXXXX einen 7" LCD Fernseher ersteigert. Ich gehe davon aus, dass in dem Fernseher kein DVB-T-Receiver integriert ist, sonst hätten sie dies in ihrer Beschreibung aufgeführt. Somit ist das Gerät nicht einmal für eine analoge Übertragung geeignet, da in unserer Region die analoge Technik komplett durch DVB-T abgelöst wurde. Sie schreiben, dass der Fernseher einwandfrei funktioniert. Sie hätten allerdings unbedingt auf mögliche Probleme beim Sendegebiet hinweisen müssen. Meine Frau musste auf Grund ihrer Beschreibung bzw. ihres fehlenden Hinweises davon ausgehen, dass sie den Fernseher problemlos nutzen kann. Meine Frau besitzt kein großes technisches Wissen. Sie musste auf Grund ihrer Beschreibung bzw. ihres fehlenden Hinweises davon ausgehen, dass sie den Fernseher problemlos nutzen kann. Da meine Frau sich über eine wesentliche Eigenschaft des Fernsehers geirrt hat, fechte ich hiermit gem. §§ 119 ff. BGB den Kauf wegen Irrtums an. Ich bitte um Verständnis. mfg
Was kann ich nun unternehmen ? Gut , der Preis von 37,32 Euro lohnt wahrscheinlich den Aufwand nicht und ich will auch nichts Großes davon machen . Mich würde nur interessieren , ob das so rechtens ist und derjenige damit durchkommen würde .
Gruß Donnerer
__________________
Wer einen Zwölfzylinder kauft , schätzt mehr als die messbaren Fahrleistungen (die ohnehin über alle Zweifel erhaben sind) die besondere Art der Kraftentfaltung . Der Zwölfzylinder verbindet Sanftmut und Ungestüm wie ein verliebter Bär , er ist in jedem Gang gehorsam , Schütteln und Rütteln kennt er nicht , seine Kraft ist abrufbar wie der Degen eines Musketiers : Allzeit bereit.
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23.05.2008, 19:40
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: CLK 230 Compressor LPG powered by Erich M.
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
1. Ablehnen der Rückabwicklung. Würde ich nicht machen.
2. Zurückschicken lassen (auf Kosten des Käufers) und nochmal verkaufen.
3. Ich würde dem Käufer anbieten, das er das Gerät in Ebay weiter verkauft und Du eventuell ihm die Differenz erstattest.
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23.05.2008, 19:41
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#3
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Im siebten Himmel
Registriert seit: 30.09.2005
Ort: Flensburg
Fahrzeug: Hyundai Grandeur 3,3 Liter V6 . Prins Gasanlage
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Ist noch nicht verschickt , da noch keine Kohle da .
Gruß Donnerer
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23.05.2008, 19:46
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: CLK 230 Compressor LPG powered by Erich M.
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Wenn er noch kein Geld geschickt hat und Dir diese Mail schreibt, wird auch kein Geld kommen.
Wegen der Lappalie einen Streit anzufangen, lohnt sich das? Ich würde das Gerät noch einmal einstellen. Heb Dir aber die Mail auf, wo er vom Kauf zurückgetreten ist.
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23.05.2008, 19:50
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#5
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
eBay-Name: Lexmaul
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Würde mir noch ne Gutschrift bzgl. der Verkaufsprovision holen. Seine Begrüdung ist mehr als armselig und nicht haltbar - aber wegen dem Betrag würde ich keinen Stress machen.
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Viele Grüße
Sebastian
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23.05.2008, 20:54
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#6
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von Donnerer
Mich würde nur interessieren, ob das so rechtens ist und derjenige damit durchkommen würde.
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Wenn du bespielsweise eine Motorhaube für einen E38 verkaufst, musst du in der Artikelbeschreibung aufführen:
"Diese Motorhaube passt NICHT für folgende Modelle: E30,E31E32,E34,E36,
E39,E46,E52,E53,E59,E60,E61,E63,E64,E65,E66,E67,E6 8,E70,E71,E72,E81,
E82,E83,E84,E85,E86,E87,E88,E89,E90,E91,E92,E93."
Am besten stellst du auch gleich noch klar, dass es sich um eine
"Motorhaube, nicht ein Aussenspiegel, Frontscheibe, Scheinwerfer, Scheibenwischer,..." oder Ähnliches handelt.
Weshalb steht wohl auf den Kaffeebechern bei McDoof: "Hot content/Heißes Getränk!"!?
Lange Rede, kurzer Sinn:
Zitat:
Zitat von Lexmaul
Seine Begrüdung ist mehr als armselig und nicht haltbar - aber wegen dem Betrag würde ich keinen Stress machen.
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Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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23.05.2008, 22:15
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#7
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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.............
__________________
Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
Geändert von Adi (24.05.2008 um 11:01 Uhr).
Grund: Doppelposting
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23.05.2008, 22:16
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#8
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von Donnerer
Moin moin ,
bräuchte mal fachkundige Hilfe . Hatte ne Auktion laufen und der Artikel wurde auch verkauft . Nun meldet sich der Höchstbietende mit folgender Email :
Meine Frau hat unter XXXXXX einen 7" LCD Fernseher ersteigert. ...........
Was kann ich nun unternehmen ? Gut , der Preis von 37,32 Euro lohnt wahrscheinlich den Aufwand nicht und ich will auch nichts Großes davon machen . Mich würde nur interessieren , ob das so rechtens ist und derjenige damit durchkommen würde .
Gruß Donnerer
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Laß sein Udo, mit solchen Idioten anlegen lohnt nicht. Ich habe meinen Alpinasatz für 2800€ versteigert, ne Woche später die Email: "Mein Auto ist kaputt, brauche die Räder nicht mehr, bitte haben Sie Verständnis".
Am Ende gibts ne dämliche Negative. Wäre vielleicht sinnvoll dem Käufer zu schreiben: "Schade das es von Trotteln wie Ihnen nicht mehr auf der Welt gibt, die nach der Auktion bzw. gar keine Fragen stellen".
Normaler Weise hätte dir die Alte ne Email schreiben müßen, ob der LCD nen Receiver hat bzw. gleich die Finger von der Auktion laßen müssen.
Gruß Rajko
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23.05.2008, 22:24
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#9
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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@Udo
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1) Aufgrund des ungeraden Endbetrags gehe ich von einer regulären Auktion aus. Richtig? Dann biete den Artikel dem zweithöchsten Bieter an (siehe ebay-Optionen).
2) Beantrage die Erstattung der Verkaufsprovision. Dazu muss der Käufer dann die Bestätigung schicken und Du bekommst zumindest diese Provision erstattet. Diesen Schritt 2 würde ich vor Schritt 1 machen.
Alles andere lohnt bei dem niedrigen Betrag nicht. Das Auftreten des Verkäufers gleich mit Hinweis auf einen BGB-Paragraphen deutet entweder auf einen Juristen oder einen Neunmalklugen hin, der Dich damit einschüchtern will. Gibt schon komische Zeitgenossen, wobei Adi ja auch schon entsprechende Erfahrungen gemacht hat - und da war der Betrag fast 100 mal höher.
Gruß, Claus
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23.05.2008, 22:36
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#10
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von Claus
Dann biete den Artikel dem zweithöchsten Bieter an (siehe ebay-Optionen).
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Die geilste Antwort darauf ist: "Das bin doch ich selber!" 
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