


Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 Essen Motor Show 2006
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25.07.2006, 18:53
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#1
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Blaulicht
Ich habe bei meinem letzten Aufenthalt in Frankfurt a.M. eine Mercedes S-Klasse (W220) mit einem hinter dem Kühlergrill versteckten Blaulicht gesehen, welches ohne ersichtlichen Grund eingeschaltet war.
Desweiteren sah das Fahrzeug gepanzert aus (Ich schätze B6/B7).
Da das Kannzeichen die normale Form besaß (F-XY 1234) ging ich davon aus, dass die S-Klasse einem Privatmann gehört und suchte im Internet nach einer solchen Blaulichtanlage.
Mehrere Firmen bauen diese bei gepanzerten Fahrzeugen hinter den Frontgrill oder in die vorderen Stoßfänger. (U.A. auch BMW beim 530i und 550i SL, wie ich an Hand einer Abbildung im aktuellen Werbeprospekt erkennen kann)
Weiß jemand etwas näheres zu den gesetzlichen Bestimmungen zum Einbau und der Benutzung solcher Blaulichter? In welchen Situationen darf ein Privatmann diese benutzen und wann dürfen sie eingebaut werden?
MfG
Fabian
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Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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25.07.2006, 19:13
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#2
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Moderator
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: KVG Kassel
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Meines Wissens nach darf eine Privatperson Blaulicht in öffentlichem Verkehrsraum gar nicht benutzen.
Was sagt denn die Polizei im Board dazu...?
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Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
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25.07.2006, 19:34
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#3
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e38-Killer
Registriert seit: 07.11.2004
Ort: Schmelz
Fahrzeug: 330xi Touring (e46) - 325i Cabrio (e30) - X3 3,0d (e83) früher 730d (e38)
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Es gibt z.b. Bundesländer, in denen der Notarztdienst im ländlichen Bereich durch Ärzte von Zuhause aus mit ihren privaten PKWs erfolgt... dort muss dann auch eine Sonderrechtsanlage verbaut sein. Für diese "Behördenfahrzeuge" gibs wohl auch ordentliche Rabatte, so wurde es mir mal von einem Arbeitskollegen berichtet. Ist aber auf jeden Fall vom Bundesland abhängig, im Saarland z.b. hat man da keine Chance.
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25.07.2006, 19:51
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#4
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
In welchen Situationen darf ein Privatmann diese benutzen und wann dürfen sie eingebaut werden?
MfG
Fabian
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Wie?
Du hast nicht sowas?
Da lässt Dich ja auf der Bahn kaum einer vorbei! 
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25.07.2006, 19:58
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Wie?
Du hast nicht sowas?
Da lässt Dich ja auf der Bahn kaum einer vorbei! 
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.
Vor allem nicht, wenn er zufällig mit dem ML 400 CDI unterwegs ist !
sorry - konnte ich mir mal nicht verkneifen - soll aber auf KEINEN Fall den Tonfall hier verschärfen .........
mfg
peter
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25.07.2006, 20:08
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#6
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von peterpaul
Vor allem nicht, wenn er zufällig mit dem ML 400 CDI unterwegs ist !
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Wie darf ich das denn verstehen?
Und was sollten die letzten beiden Kommentare überhaupt?
Hatte ich gesagt, ich will auch Blaulicht? Neh,neh...
Gruß,
Fabian
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29.07.2006, 00:20
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.09.2003
Ort: Round MUC!
Fahrzeug: Alpina B3s Cabrio; VW Buggy Maplex 1; KaWa ER6-N
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Folgender Link dürfte Deine Fragen bezüglich Frontstroboskop beantworten:
http://www.polizeibedarf.de/
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Cogito ergo sum. Ich denk ich bin Ergo
"Idealismus ist die Fähigkeit Menschen zu sehen, wie sie sein könnten, wenn sie nicht wären, wie sie sind."
"Niveau wirkt von unten wie Arroganz. Denn wir leben zwar alle über unsere Verhältnisse, aber noch lange nicht auf unserem Niveau"
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29.07.2006, 00:48
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#8
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Danke Hasi999,
Nur welche Fragen soll mir dieser Link beantworten?
Das ich diese Blinklichter auch im Freienhandel bekommen kann?
Das wusste ich auch schon vorher!
Oder wegen des Satzes "ABER zu beiden Beispielen, natürlich darfst du das NUR auf der Rennstrecke verwenden und nicht im öffentlichen Straßenverkehr..."
Nun, dann will ich wissen warum BMW in den 5er SL die LED-Stroboskope einbaut, wenn es doch sowieso verboten ist diese zu verwenden...
MfG,
Fabian
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29.07.2006, 00:52
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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..
Na das ist ja ne tolle Adresse!
Und was die alles verkaufen! tz tz tz
Schaut mal hier:
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Das ist doch mal was, was jedermann dringend an seinem Auto haben muss - am besten sieht das bestimmt auf dem dunkelblau metallic-Lack aus!
ne, ne , ne - Sachen gibt es .....
mfg
peter
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05.08.2006, 14:07
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#10
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Gast
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Ich habe bei meinem letzten Aufenthalt in Frankfurt a.M. eine Mercedes S-Klasse (W220) mit einem hinter dem Kühlergrill versteckten Blaulicht gesehen, welches ohne ersichtlichen Grund eingeschaltet war.
Desweiteren sah das Fahrzeug gepanzert aus (Ich schätze B6/B7).
Da das Kannzeichen die normale Form besaß (F-XY 1234) ging ich davon aus, dass die S-Klasse einem Privatmann gehört und suchte im Internet nach einer solchen Blaulichtanlage.
Mehrere Firmen bauen diese bei gepanzerten Fahrzeugen hinter den Frontgrill oder in die vorderen Stoßfänger. (U.A. auch BMW beim 530i und 550i SL, wie ich an Hand einer Abbildung im aktuellen Werbeprospekt erkennen kann)
Weiß jemand etwas näheres zu den gesetzlichen Bestimmungen zum Einbau und der Benutzung solcher Blaulichter? In welchen Situationen darf ein Privatmann diese benutzen und wann dürfen sie eingebaut werden?
MfG
Fabian
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Ohne ersichtlichen Grund? Aha. Haste nachgefragt, ja?!
Herrgottnoch, warum muß immer alles sofort in Frage gestellt werden?! Kann das vielleicht ein ziviles Fahrzeug einer Behörde gewesen sein??
Um Deine Frage aber zu beantworten, ein Blick in den Gesetzestext erleichtert oft die Rechtsfindung:
§ 52 (3) StVZO:
Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).
Im Umkehrschluß: Ein Privatmann darf die überhaupt nicht benutzen.
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