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Alt 13.10.2010, 12:56   #1
Fahim S
Mitglied
 
Registriert seit: 23.01.2010
Ort:
Fahrzeug: S350, A8, i8
Standard F01 in der Werkstatt - Anspruch auf vergleichbares Ersatzfahrzeug?

Hallo,
Morgen geht mein F01 in die Werkstatt zum Ölwechsel.
Jetzt würde ich gerne wissen was für einen Ersatzwagen ich verlangen kann? Kann ich einen wenigstens annähernd vergleichbares fahrzeug verlangen oder muss ich mich auch mit einem MINI Cooper zufrieden geben?

Danke im Voraus
Gruß
Fahim
__________________
Die schönste Freude ist die Fahrfreude!
Fahim S ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2010, 13:24   #2
E38-Fan
...
 
Benutzerbild von E38-Fan
 
Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Frankfurt am Main
Fahrzeug: BMW
Standard

Hi,

über das Thema habe ich vor ca. 2 Stunden mit der Hotline vom BMW Mobility Service gesprochen, da mein E60 seit heut Vormittag 8 Uhr aufgrund einer recht umfangreichen Reparatur (Garantie) die nächsten 7 Tage in der Werkstatt verbringt.

Die Frage ist wie du vergleichbar definierst - lt. BMW steht dir ein Wagen eine Klasse unter deinem jetzigen zu, d.h. ein 5er. Ich hab' heut Vormittag einen recht nackten 320d bekommen - da ich sowieso meinen Firmen-F01 habe mit welchem ich die meiste Zeit unterwegs bin, steht der 320d sich eh die Reifen platt, von daher hätt's auch ein 1er sein können, oder ein Mini.

Etwas verblüfft war ich über die Aussage des Serviceberaters dass BMW bei Garantiefällen pauschal die Gebühren für 2 Tage Ersatzwagen übernimmt - alles was darüber hinaus geht muss nachträglich angefragt werden ... da warte ich jetzt auf 'nen Rückruf seitens BMW, da ich es nicht einsehe für einen Ersatzwagen zu zahlen, da es ja ein BMW-Fehler ist dass der Wagen in der Werkstatt steht, und kein eigenes Verschulden meinerseits.
E38-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2010, 18:12   #3
haasep
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von haasep
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: CLK 230 Compressor LPG powered by Erich M.
Standard

Oh Mann. Wenn nur ein Ölwechsel gemacht werden soll, dann mache ich einen Termin, bringe dann den Wagen zum Ölwechsel und warte eine Halbe Stunde und fahr dann mit dem eigenen Wagen nach Hause!

Einen Ersatzwagen für Ölwechsel verlangen, einfach lächerlich.

Im übrigen ist der Mini gar nicht Mal so schlecht
__________________
Es ist eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid.
Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs.

Geändert von knuffel (14.10.2010 um 22:55 Uhr). Grund: Überflüssiges VOLL-Zitat entfernt
haasep ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2010, 22:51   #4
Fahim S
Mitglied
 
Registriert seit: 23.01.2010
Ort:
Fahrzeug: S350, A8, i8
Standard

Mein freundlicher braucht dafür leider mehr als eine halbe Stunde und abgesehen davon gibt es Leute die nicht soviel Zeit haben.... Die Leute nennt man Berufstätig^^
Sicher, ein Mini ist kein schlechtes Auto, aber es ist kein angemessenes Ersatzfahrzeug für einen F01... Meiner Meinung nach zumindest^^

Gruß

Geändert von knuffel (14.10.2010 um 22:56 Uhr). Grund: Überflüssiges VOLL-Zitat entfernt
Fahim S ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2010, 22:00   #5
samuel
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 16.10.2010
Ort:
Fahrzeug: R56
Standard


Du hast gar keinen "Anspruch" auf einen Ersatzwagen,
auch egal ob es sich hierbei um eine Reparatur innerhalb der Gewährleistung handelt. Und für ne Wartung eh nicht.
Macht euch von dem Gedanken frei.
Zum Thema Mobilität innerhalb der 24 monatigen Gewährleistung:
Ein Händler hat die Zusage der BMW AG bei einer Reparatur deren reine
Arbeitszeit mehr als 2 Stunden dauert, bzw. 24 AW, und dazu gehört keine Fehlerdiagnose oder ähnliches, dem Kunden einen kostenlosen Ersatzwagen zu stellen. Und das maximal für 2 Tage.
Sollte die Reparatur mehr als 2 Tage dauern oder die Beseitigung des Mangels
weniger als 2 Std. ( auch wenn die Fehlersuche schon 2 Stunden gedauert hat ) muss sich euer Händler, also der Serviceberater vor Ort, eine Freigabe bei der BMW AG holen. Und eine solche Freigabe ist nicht immer selbstverständlich.
In der Regel hat der Händler meist Minis, 1er, 3er oder auch mal 5er als Ersatzfahrzeuge in seinem Fuhrpark. Und da seitens der BMW AG nur eine gewisse Summe (abhängig von der Modelreihe) für ein Ersatzfahrzeug erstattet wird, ist es fast unmöglich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu stellen.

Gruß samuel
samuel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2010, 00:04   #6
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Also bei einem Ölwechsel einen kostenlosen Ersatzwagen zu verlangen find ich schon fast dreist.

Hier in Berlin gibts generell keine Ersatz-Fahrzeuge, jede NL hat aber eine Sixt Station mit drin

Man darf anscheinend verlangen das ein F01 Besitzer noch mindestens einen anderen Wagen hat
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2010, 08:35   #7
alander
† 19.09.2011
 
Benutzerbild von alander
 
Registriert seit: 28.07.2009
Ort: Kaarst
Fahrzeug: E32-750i (11/93) Individual
Standard

Bei Garantiearbeiten musste ich bis jetzt immer kämpfen um einen F01 oder X5 zu bekommen. Die versuchten mich immer mit einem 1er/3er abzuspeisen in der Hauseigenen Sixt-Station. Habe dann auf einen 7er/X5 bestanden. Laut Sixt zahlt BMW nur einen gewissen Betrag bei Garantiearbeiten die nur für max. einen Dreier reichen. Den Differenzbetrag müsse ich aus eigener Tasche bezahlen. Bis jetzt schon ca. 5x gutgegangen - es kam nie eine Rechnung für das "Upgrade".

Fazit: Wer nicht das Maul aufreisst, wird gnadenlos besch**** vom Händler. Der steckt sich den Differenzbetrag bestimmt in die eigene Tasche. (Denke ich mir so)

Für Servicearbeiten bekommen wir doch vom Leasing jährlich zwei Gutscheine für Leihwagen. Hast Du die nicht bekommen?
__________________
Gruß Alander
alander ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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