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Alt 23.01.2010, 09:32   #1
bommelmann
Energieeffizienzklasse A
 
Benutzerbild von bommelmann
 
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW M850i, Volvo V70
Standard Mahnverfahren - WEB.DE zockt Jugendliche

Gestern zeigte mir ein Bekannter ein Mahnschreiben von WEB.DE, dass sein 18-Jähriger endlich die 15 Euro plus 5 Euro Mahngebühren zahlen solle, da es sonst ans Inkasso gehe.

Hintergrund war wohl der, dass sein Sohn eine Mailadresse bei WEB.DE hat und zum 18. Geburtstag eine Glückwunschmail bekam. Darin wurde er aufgefordert, sich bei WEB.DE einzuloggen und eine Überraschung abzuholen.

Laut Aussage des Vaters gab es da nur das Häkchen für die AGBs und nix offensichtliche Info zu irgendwelchen Kosten. Damit sei sein Sohn voll in die Falle getappt.

Wie es aussieht, war die Überraschung irgendein Prämiumdienst, der drei Monate kostenlos zu nutzen war und dann kostenpflichtig wurde, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Diese linke Masche kennt man ja auch von Zeitungsabos.

Weil sie es so unverschämt finden, wollen sie es jetzt aussitzen.

Gibt es ähnliche Erfahrungen mit WEB.DE?
bommelmann ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 10:14   #2
NeXus
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von NeXus
 
Registriert seit: 24.12.2008
Ort: Bonn/ Bayreuth
Fahrzeug: Audi A7 4K // Mercedes E220dT W213 // Golf GTI Clubsport
Standard

Es ist häufiger so, auch bei anderen Anbietern wie bspw gmx. Meistebs sind diese dann fü ein Monat Kostenlos und man muss sie danach kündigen
NeXus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 10:23   #3
Norminator
WILD FOREVER
 
Benutzerbild von Norminator
 
Registriert seit: 13.08.2008
Ort: Rendsburg
Fahrzeug: 730i E38 Schalter 12/94
Standard

Meine Holde war auch mal so schlau und hat genau das getan , was du beschreibst
Nach einigem bösen Schriftwechsel, wurde sie dann von Web.de verbannt ,
sprich ihre Emailadresse gelöscht. Macht nichts, jetzt hat sie ne neue - Bezahlt haben wir das nie - ist ca 1,5 Jahre her. Also: Wiederstand ist nicht zwecklos

mfg
__________________
DU HAST KEINE CHANCE - NUTZE SIE !
Kürzlich war mein 7er krank, jetzt fährt er wieder - Gott sei Dank
Norminator ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 12:23   #4
M@d
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.09.2004
Ort:
Fahrzeug: .
Standard

Eben weil sie alle nach ein und demselben Strickmuster konzipiert sind
hier mal die 12 Gebote der Nutzlosbranche:

1. Briefkasten aufhängen und Anmeldeformular ins Internet stellen (mit irgendeinem Quatsch außenrum)
2. Adressen sammeln über Gewinnspiele für nachfolgende "automatische"
Anmeldeprozeduren beim Öffnen von Spammails
3. Rechnung verschicken an alle, die dort ihre Daten rausgepustet haben
4. Mahnung(en) verschicken
5. Sämtliche Einsprüche kompromisslos ignorieren
6. Teure "Service"-Telefonnummer mit Endlos-Warteschleife einrichten und/oder beschwerderesistentes Personal einstellen
7. Drohkulisse weiter aufbauen und Druck unter Anwendung des Kalletaler Dreiecks mit jedem Schreiben erhöhen
8. "Inkassobüro" oder Anwalt Droh-Mails verschicken lassen
9. Hoffen, dass zehn Prozent der Rechnungsempfänger zahlen
10. Seite zumachen und die Millionen verschleudern.
11. Firma umbenennen, (Strohmann-) auswechseln, geändertes Anmeldeformular ins Internet einstellen, neuen Briefkasten aufhängen
12. Die Gebote 1 und 2 kombinieren und mit 3 fortfahren (Trittbrettfahrer und Nachahmer beginnen gefälligst mit dem 1. Gebot!)


Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 
Irreführende Geschenkwerbung für web.de Club-Mitgliedschaft


Man kann das ganze nun ignorieren oder vorbeugend ein Schreiben aufsetzen.....
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Hier z.Bsp gibt es einiges zum Thema Abzocke zu lesen und auch diverse Musterbriefe...

Mit absoluter Sicherheit kann man nicht sagen was weiter passiert.
Sicher ist nur, die wollen Kohle machen und das möglichst viel und ohne große Anstrengungen...
..kann also sein das ihr mit ignorieren durchkommt..... wenn genug andere zahlen..
...es kann aber auch sein das die mit Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Inkasso Moskau und Lohnpfändungen drohen....
..also eine Drohkulisse aufbauen...
..oder eine letzte Frist setzen und dann wieder Freundschaftsangebote machen...
...DIE können gar keine letzte Frist setzen....
..usw...usw...usw...
...also eine nicht gewünschte Brieffreundschaft....


Wirklich reagieren MUSS man nur bei einem Gerichtlichen Mahnbescheid...
und selbst dem kann man widersprechen....
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Widerspruch gegen Mahnbescheid
M@d ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 12:27   #5
bommelmann
Energieeffizienzklasse A
 
Benutzerbild von bommelmann
 
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW M850i, Volvo V70
Standard

Jo, genau auf die Masche war er reingefallen.
Nur gut, dass das schon geregelt ist.

Zitat:
Irreführende Geschenkwerbung für web.de Club-Mitgliedschaft
18.03.2009 - vzbv

OLG Koblenz vom 18.03.2009 (4 U 1173/08)


Das Oberlandesgericht Koblenz hat dem Internetdienstleister web.de eine Werbeaktion untersagt, mit der Kunden eine nach drei Monaten kostenpflichtige Club-Mitgliedschaft als Geschenk angeboten wurde. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.

Nach dem Einloggen in den E-Mail-Service öffnete sich ein Fenster, in dem sich das Unternehmen für die Treue der Kunden bedankte. Als "Dankeschön" konnte der Nutzer durch einen Klick auf das Textfeld "Geschenk auspacken" für drei Monate kostenlos Premium-Funktionen aktivieren, etwa besondere Funktionen bei der E-Mail-Nutzung und einen unbegrenzten Speicherplatz im Internet.

Lediglich aus einem kleinen Sternchenhinweis ging hervor, dass es sich bei dem "Geschenk" um einen Vertrag über eine Club-Mitgliedschaft handelt, der sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten kündigt. Nach Ablauf der Freimonate kostete die Mitgliedschaft 5 Euro im Monat.

Die Richter sahen darin eine irreführende Blickfangwerbung. Der angebliche Geschenkcharakter sei in der Werbung mehrfach hervorgehoben. Tatsächlich werde dem Kunden gar keine Vergünstigung gewährt. Es handele sich lediglich um eine Art Probeabonnement, dem sich nahtlos ein kostenpflichtiges Abonnement anschließe, sofern der Kunde nicht rechtzeitig kündige. Der kleine und unauffällig platzierte Sternchenhinweis könne dagegen leicht überlesen werden und reiche daher nicht aus, um eine Irreführung zu vermeiden.

Keinen Erfolg hatte der vzbv dagegen mit der Forderung, dass web.de anstelle des Monatsbeitrags einen Jahresbeitrag für die Club-Mitgliedschaft nennen müsse. Das OLG Koblenz sah darin keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Bei Telekommunikationsdienstleistungen sei die Angabe von Monatspreisen üblich. Wegen der unbestimmten Laufzeit der Mitgliedschaft sei die zuverlässige Angabe eines Endpreises zudem nicht möglich.
bommelmann ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 12:31   #6
M@d
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.09.2004
Ort:
Fahrzeug: .
Standard

...und das dreiste an der Sache ist ....
..die machen einfach mit ner anderen Verpackung weiter...
M@d ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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