Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

Automessen
 
Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 
IAA 2007
IAA 2007
 
BMW Neuheiten
Der Anfang einer Ära. Der neue BMW iX3.
BMW iX3 (Neue Klasse, ab 2025)

 
BMW Motorrad präsentiert den neuen BMW CE 04 (Facelift 2025)
BMW CE 04 (Facelift 2025)

 
Der neue BMW M2 CS.
BMW M2 CS

 
Das BMW Concept Speedtop
BMW Concept Speedtop

 
BMW Motorrad präsentiert das „BMW Motorrad Concept RR“ auf dem Concorso d'Eleganza Villa d'Este.
BMW Motorrad Concept RR

 
BMW Neuheiten
Der Anfang einer Ära. Der neue BMW iX3.
BMW iX3 (Neue Klasse, ab 2025)

 
BMW Motorrad präsentiert den neuen BMW CE 04 (Facelift 2025)
BMW CE 04 (Facelift 2025)

 
Der neue BMW M2 CS.
BMW M2 CS

 
Das BMW Concept Speedtop
BMW Concept Speedtop

 
BMW Motorrad präsentiert das „BMW Motorrad Concept RR“ auf dem Concorso d'Eleganza Villa d'Este.
BMW Motorrad Concept RR

 
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > Rubriken... > Autos allgemein



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 25.07.2006, 18:53   #1
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard Blaulicht

Ich habe bei meinem letzten Aufenthalt in Frankfurt a.M. eine Mercedes S-Klasse (W220) mit einem hinter dem Kühlergrill versteckten Blaulicht gesehen, welches ohne ersichtlichen Grund eingeschaltet war.
Desweiteren sah das Fahrzeug gepanzert aus (Ich schätze B6/B7).
Da das Kannzeichen die normale Form besaß (F-XY 1234) ging ich davon aus, dass die S-Klasse einem Privatmann gehört und suchte im Internet nach einer solchen Blaulichtanlage.

Mehrere Firmen bauen diese bei gepanzerten Fahrzeugen hinter den Frontgrill oder in die vorderen Stoßfänger. (U.A. auch BMW beim 530i und 550i SL, wie ich an Hand einer Abbildung im aktuellen Werbeprospekt erkennen kann)

Weiß jemand etwas näheres zu den gesetzlichen Bestimmungen zum Einbau und der Benutzung solcher Blaulichter? In welchen Situationen darf ein Privatmann diese benutzen und wann dürfen sie eingebaut werden?

MfG

Fabian
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2006, 19:13   #2
altbert
Moderator
 
Benutzerbild von altbert
 
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: KVG Kassel
Standard

Meines Wissens nach darf eine Privatperson Blaulicht in öffentlichem Verkehrsraum gar nicht benutzen.
Was sagt denn die Polizei im Board dazu...?
__________________
Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
altbert ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2006, 19:34   #3
Treckerfahrer
e38-Killer
 
Benutzerbild von Treckerfahrer
 
Registriert seit: 07.11.2004
Ort: Schmelz
Fahrzeug: 330xi Touring (e46) - 325i Cabrio (e30) - X3 3,0d (e83) früher 730d (e38)
Standard

Es gibt z.b. Bundesländer, in denen der Notarztdienst im ländlichen Bereich durch Ärzte von Zuhause aus mit ihren privaten PKWs erfolgt... dort muss dann auch eine Sonderrechtsanlage verbaut sein. Für diese "Behördenfahrzeuge" gibs wohl auch ordentliche Rabatte, so wurde es mir mal von einem Arbeitskollegen berichtet. Ist aber auf jeden Fall vom Bundesland abhängig, im Saarland z.b. hat man da keine Chance.
__________________
Gruß, Dirk
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Club Saarland e.V.
Treckerfahrer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2006, 19:51   #4
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Zitat:
Zitat von E66-Fan
In welchen Situationen darf ein Privatmann diese benutzen und wann dürfen sie eingebaut werden?

MfG

Fabian
Wie?
Du hast nicht sowas?

Da lässt Dich ja auf der Bahn kaum einer vorbei!
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2006, 19:58   #5
peterpaul
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von peterpaul
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
Standard

Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Wie?
Du hast nicht sowas?

Da lässt Dich ja auf der Bahn kaum einer vorbei!
.

Vor allem nicht, wenn er zufällig mit dem ML 400 CDI unterwegs ist !



sorry - konnte ich mir mal nicht verkneifen - soll aber auf KEINEN Fall den Tonfall hier verschärfen .........

mfg
peter
peterpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2006, 20:08   #6
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Zitat:
Zitat von peterpaul
Vor allem nicht, wenn er zufällig mit dem ML 400 CDI unterwegs ist !
Wie darf ich das denn verstehen?
Und was sollten die letzten beiden Kommentare überhaupt?
Hatte ich gesagt, ich will auch Blaulicht? Neh,neh...

Gruß,

Fabian
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2006, 00:20   #7
Hasi999
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Hasi999
 
Registriert seit: 22.09.2003
Ort: Round MUC!
Fahrzeug: Alpina B3s Cabrio; VW Buggy Maplex 1; KaWa ER6-N
Standard

Folgender Link dürfte Deine Fragen bezüglich Frontstroboskop beantworten:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.polizeibedarf.de/
__________________
Cogito ergo sum. Ich denk ich bin Ergo


"Idealismus ist die Fähigkeit Menschen zu sehen, wie sie sein könnten, wenn sie nicht wären, wie sie sind."

"Niveau wirkt von unten wie Arroganz. Denn wir leben zwar alle über unsere Verhältnisse, aber noch lange nicht auf unserem Niveau"
Hasi999 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2006, 00:48   #8
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Danke Hasi999,
Nur welche Fragen soll mir dieser Link beantworten?

Das ich diese Blinklichter auch im Freienhandel bekommen kann?
Das wusste ich auch schon vorher!

Oder wegen des Satzes "ABER zu beiden Beispielen, natürlich darfst du das NUR auf der Rennstrecke verwenden und nicht im öffentlichen Straßenverkehr..."
Nun, dann will ich wissen warum BMW in den 5er SL die LED-Stroboskope einbaut, wenn es doch sowieso verboten ist diese zu verwenden...

MfG,

Fabian
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2006, 00:52   #9
peterpaul
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von peterpaul
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
Standard

Zitat:
Zitat von Hasi999
Folgender Link dürfte Deine Fragen bezüglich Frontstroboskop beantworten:

http://www.7-forum.com/images/link_rot.gif Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.polizeibedarf.de/
..

Na das ist ja ne tolle Adresse!
Und was die alles verkaufen! tz tz tz

Schaut mal hier:

Magnetschild -reflektierend- POZILEI
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.)  Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Magnetschild -reflektierend- POZILEI 30 x 8 cm
Schrift auf reflektierender grüner beschichteter,
flexibler Permanentmagnetfolie (Stärke ca. 1mm)
FÜR JEDERMANN ZUGELASSEN !!!!
geschützt durch Marke DE 30394231, exklusiver Vertrieb durch uns

24.00 EUR
Das ist doch mal was, was jedermann dringend an seinem Auto haben muss - am besten sieht das bestimmt auf dem dunkelblau metallic-Lack aus!

ne, ne , ne - Sachen gibt es .....

mfg
peter
peterpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2006, 08:40   #10
pille
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Ja, da ist schon lustich....
Zumindest solange Du mit diesem Schild nur unbeteiligt unterwegs bist...
Stiftest Du allerdings (auch wenn zufällig) im Zusammenhang mit gehäuft auftretenden Polizeifahrzeugen im Einsatz, Verwirrung mit diesem Schild, dann kann es schon passieren, daß man Dir freundlich, aber bestimmt, des Teil mal eben wegnimmt....harmlose Situation....
wenn man Dir allerdings Behinderung von Polizeiarbeit unterstellen kann, (weil Du mal eben in der Kolonne der Einsatzfahrzeuge mitfährst , hast Du evtl. ein nachhaltiges Problem...weniger harmlos...

Immerhin, die genehmigte blaue Doppelblitzleuchte hat dann ja auch ihren Preis 145,--
Wobei sich die Genehmigung auf die Leuchte an sich bezieht, nicht auf die folgende Montage...die ist nämlich ganz sicher nicht genehmigt.

Vor einiger Zeit hat TomS mal die Frage nach der Zulässigkeit von Warneinrichtungen gestellt, da hab' ich ja schon was zu geschrieben.

Das ist, wie so vieles, ganz eindeutig geregelt in der STVO /STVZO.
Als Warnleuchte vor Unfallstellen ist die Leuchte (allerdings mit oranger Kappe) durchaus für Privatpersonen zulässig.

Für Dirk:
Der Arzt im Einsatz bekommt zunächst nur die Genehmigung nach §52Abs.6StVZO:

"An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift "Arzt Notfalleinsatz" auf dem Dach angebracht sein, das gelbes Blinklicht ausstrahlt; dies gilt nur, wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist. Die Berechtigung zum Führen des Schildes erteilt auf Antrag die Zulassungsstelle.[...]Der Berechtigte erhält hierüber eine Bescheinigung, die während der Einsatzfahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist."

Die Einbindung von Ärzten in Privat-Kfz mit Sondersignalanlagen im Rahmen des Rettungsdienstes ist rechtlich sehr heikel und wird auch nur im Rahmen von Sondergenehmigungen erteilt.
Wir haben ja hier nebenan das passende Beispiel:
Der leitende Notarzt des Landkreises arbeitet hier im Krankenhaus & hat einen "normalen Golf" aber mit montierbaren Blaulicht.
Daß der Golf danach eigentlich ein (umgewidmetes) Feuerwehr-Einsatzfahrzeug ist, um diese Ausnahmegenehmigung zu bekommen, ist ne längere Geschichte, die den Rahmen hier sprengen würde, liefert sie doch ein gutes Beispiel für die Selbsthemmung einer überregulierenden praxisfernen Vorschrift. Wobei die zulässige Farbe des KFZ noch das kleinste Problem war....

Und es bleibt dabei: ein sichtbar in Betrieb genommenes Blaulicht ist für Privatleute definitiv verboten. Auch nicht als Warnung vor einer Unfallstelle.
Denn eine Unfallstelle wird mit einem Blaulicht zur Einsatzstelle, setzt also die Gegenwart von Angehörigen der BOS-Org's voraus.

Wobei sicherlich auch hier in Abhängigkeit vom Ereignis Augenmaß angebracht ist:
Kleines Beispiel aus meiner Jugend: Ich war im Rahmen einer Überführungsfahrt eines RTW unterwegs in Köln: Unfall vor uns, auch mit Personenschaden, wir haben den RTW zur Absicherung der Unfallstelle mit Blaulicht genutzt.
obwohl wir da rein rechtlich natürlich nix zu suchen hatten (Hamburger RTW in Köln...). Strenggenommen hätten wir da nur mit Warnblinker stehen dürfen.
  Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:05 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group