Juristisches Problem mit Käufer
Hallo Leute,
ich habe da grade ein Riesen Problem. ich habe mein Becker-Navi bei Ebay verkauft. Ich habe es auch als Gebrauchtgerät deklariert und die Garantie ausgeschlossen.
Die Tante, die es ersteigert hatte, meldete sich kurz darauf und wollte vom Kauf zurücktreten, weil Sie sich geirrt hätte. Ich habe ein Angebot an den zweitbietenden gemacht, der das Gerät jedoch nicht mehr wollte.
Ich habe dann auf der Bezahlung der Ware bestanden. Nach mehrmaliger Aufforderung hat diese Dame dann auch bezahlt und ich habe Ihr das Gerät zugeschickt.
Darauf hat sie mir wieder eine Mail geschickt, daß sie die Code-Karte möchte.
Ich war jedoch nicht der erste Besitzer des Gerätes und irgendeiner meiner Vorgänger hat diese Karte verloren. Der Code war mir jedoch bekannt und ich hatte ihn auf einen Aufkleber auf dem gerät geschrieben. Dies habe ich ihr auch mitgeteilt. Wie gesagt, Bedienungsanleitung und Software waren dabei, nur nicht diese blöde Codekarte.
Nun besteht Sie darauf, daß der Kauf ohne die Code-Karte ungültig wäre, da sie ja ohne die Karte keinen Eigentumsnachweis hätte. Es könnte ja gestohlen sein. Damit hat sie ja sicherlich recht. Es könnte wirklich gestohlen sein. Ich für meinen Teil kann meine Bezugsquelle nachweisen. Ist seriös und das Gerät definitiv nicht gestohlen.
Ich habe ihr daraufhin geantwortet, daß die Ebay-Auktion an sich ein gültiger Kaufvertrag sei und damit nachgewiesen sei, woher sie das Gerät bezogen hatte. Sie also somit aus dem Schneider sei.
Nun droht sie damit, mich anzuzeigen und sich einen Anwalt zu nehmen. Weswegen weiß ich nun auch nicht. Hehlerei ist Humbug. Außerdem ist das Gerät schon gut alt und wird schon geraume Zeit nicht mehr hergestellt.
Was meint Ihr dazu. Daß sie ihr Geld zurück möchte ist ja klar.
Gibts hier jemanden, der sich damit auskennt??? Ich brauch dringend Rat, damit ich mich mit meiner nächsten Antwort nicht in die Nesseln setze.
Vielen dank schonmal.
Greetz
der Homer
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