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21.11.2014, 17:42
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#1
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E65 VFL Narr
Registriert seit: 18.03.2011
Ort: Böblingen
Fahrzeug: e65 745i (02.02) Bj.2001
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Vollkaskoschaden auszahlen lassen / Mögliche Kündigung, dadurch?
Hallo @all,
Möchte wissen, ob meine Versicherung, mir kündigen darf, wenn ich mir einen Schaden ausbezahlen lasse
Ein Mitarbeiter, der Schadensregulierung meines Versicherers, hatte mir erklärt, das wenn ich mir einen Schaden ausbezahlen lassen möchte, ich einen Grund dafür nennen müsste.
Es sei nicht im Interesse der Versicherung, wenn ich ein "Reperatur-würdiges" Auto habe, es nicht richten zu lassen, sondern nur das Geld kassiere.
Würde ich nur das Geld kassieren, würden sie mich kündigen.
Meine Frage lautet:
Kann mir eine Versicherung kündigen deswegen?
Oder werden sie mir nur die Vollkasko, kündigen dürfen/können.
Danke im voraus und ein angenehmes Wochenende 
__________________
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21.11.2014, 18:30
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#2
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Im Normalfall kann jeder Schadensfall dazu dienen, ohne weitere Begründung zu kündigen -übrigens für beide Vertragsparteien. Die Kündigung gilt immer für den gesamten Vertrag; allerdings wäre der Versicherer verpflichtet, zumindest die gesetzliche Haftpflichtversicherung anzubieten.
Meine persönliche Meinung dazu: wenn mich mein Vertragspartner damit unter Druck setzen will, würde ich selbst dies zum Anlass für eine Kündigung nehmen. Möglichst zuerst.
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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21.11.2014, 21:03
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#3
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E65 VFL Narr
Registriert seit: 18.03.2011
Ort: Böblingen
Fahrzeug: e65 745i (02.02) Bj.2001
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Vielen Dank. Werde die Versicherung sowieso wechseln!
Die wollen einen Grund, warum das Geld ausbezahlt werden soll und einen Nachweis der Bank, das der Wagen nicht finanziert wird.
Das heißt für mich, sie vertrauen meinen Aussagen nicht.
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21.11.2014, 21:10
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#4
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Beides geht die auch nix an - was ist das denn für ein. Wurstladen?
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Viele Grüße
Sebastian
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21.11.2014, 21:47
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#5
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E65 VFL Narr
Registriert seit: 18.03.2011
Ort: Böblingen
Fahrzeug: e65 745i (02.02) Bj.2001
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Wenn ich es richtig verstehe, kann ich also die von mir gewünschte Lösung selbst entscheiden.
Ich habe sowas noch nie erlebt. Die sollten doch froh sein, wenn man das Geld ohne die MwSt nimmt.
@Lexmaul
Das ist wirklich ein Wurstladen. Als ich meinen Wagen, der zum Zeitpunkt des Kaufes 9 Jahre alt war, Vollkasko versichern wollte, hatten sie es fast nicht machen wollen. Der nächste Hacken war, eine 750€ Selbstbeteiligung. Bin dort schon ewig versichert.
Zum Glück ist's November. Da wechselt man am einfachsten die Versicherung.
Gruß
Geändert von SDS745i (22.11.2014 um 09:39 Uhr).
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21.11.2014, 21:55
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#6
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Zitat:
Zitat von SDS745i
und einen Nachweis der Bank, das der Wagen nicht finanziert wird.
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Das geht die sehr wohl was an da bei Finanzierungen/Leasing die Bank zuerst Zugriff auf das Geld haben möchte, steht auch so in den Bedingungen.
Ist schon oft genug passiert das der Darlehensnehmer sich auszahlen läßt und das Sicherungsgut wertlos ist.
Woher aber weiß der Versicherer überhaupt das der Wagen fremdfinanziert ist? Beim Abschluß so angekreuzt?
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21.11.2014, 22:08
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#7
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Welche Versicherung ist das?
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21.11.2014, 23:51
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#8
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E65 VFL Narr
Registriert seit: 18.03.2011
Ort: Böblingen
Fahrzeug: e65 745i (02.02) Bj.2001
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@TomS
Kann man so sagen, denn;
Die Versicherung wollte den Wagen, anfangs nicht Vollkasko-versichern, bis ich ihnen den Nachweis, einer Finanzierung der Bank vorwies.
Habe ihnen gesagt, das keine Finanzierung mehr läuft.
Kann ich ihnen ja auch beweisen, indem ich den Fzg. Brief vorlege.
Also warum die schriftlich was von der Bank haben wollen, ist mir unklar.
@Stig
Bitte um verständnis, wenn ich den Namen nicht nenne.
Es ist auf jeden Fall keine bekannte. Vielleicht hab ich deswegen den jetzigen Ärger.
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22.11.2014, 00:05
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#9
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Zitat:
Zitat von SDS745i
Also warum die schriftlich was von der Bank haben wollen, ist mir unklar.
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Hast Du denn nicht gefragt? Für eine Leistungsverweigerung muss schon ein wichtiger Grund vorliegen. Einfach so werden die es vermutlich nicht tun.
Zitat:
Bitte um verständnis, wenn ich den Namen nicht nenne.
Es ist auf jeden Fall keine bekannte. Vielleicht hab ich deswegen den jetzigen Ärger.
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Es könnte Andere vor Ärger bewahren. Spätestens nach der Klärung des Falles wäre es ein willkommener Zug.
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22.11.2014, 00:40
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#10
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E65 VFL Narr
Registriert seit: 18.03.2011
Ort: Böblingen
Fahrzeug: e65 745i (02.02) Bj.2001
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Gefragt habe ich nicht. Habe angeboten den Fzg. Brief vorzulegen. Die gehen wahrscheinlich davon aus, da das Fzg. um die 48 Monate, finanziert werden sollte.
Edit;
Direkt weigern sie sich ja nicht.
Mir geht's um die gewollte Begründung und Nachweise die sie verlangen. Wie im Titel beschrieben, werden sie mir kündigen bei einer Auszahlung.
Den Namen der Versicherung, werde ich nach der Regulierung nennen.
Geändert von SDS745i (22.11.2014 um 09:46 Uhr).
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