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Alt 11.10.2010, 10:59   #1
baylinerberlin
Mitglied
 
Registriert seit: 29.07.2010
Ort:
Fahrzeug: E38-728i (12.98)

Standard Frage bzgl. Kfz.-Verkauf nach Polen

Hallöchen ,

vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen !

Ich würde gern mein Auto an einen polnischen Staatsangehörigen verkaufen wollen !

sprich :da auto geht von deutschland nach polen !

was muß man bei solch einem Verkauf ins Ausland beachten ?

muß der käufer das auto in polen ummelden ?

oder muß ich in deutschland der zulassungsstelle den verkauf mitteilen ?

danke für eure hilfe !!!


mfg
baylinerberlin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2010, 11:37   #2
LT750
BMW süchtig
 
Benutzerbild von LT750
 
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL

eBay-Name: denisltv
Standard

Zu allererst sollte man jeden Verkauf eines zugelassenen Fahrzeuges der Zulassungsstelle und der Versicherung melden
Dazu reicht eine einfache, schriftliche Veräußerungsanzeige und eine Kopie des Kaufvertrages

Sollte das Auto ins Ausland gehen würde ich es unter keinen Umständen angemeldet übergeben Dafür gibts die Ausfuhrkennzeichen (die mit dem roten Balken rechts)
LT750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2010, 11:37   #3
Zorni
V8 forever
 
Benutzerbild von Zorni
 
Registriert seit: 09.05.2005
Ort: Stendal
Fahrzeug: EX E38 740iA LPG EZ 12/99

Standard

Es ist doch unwichtig wo das auto nach dem verkauf hin geht.

Einfach das auto abgemeldet übergeben, der rest ist seine sache. er muss bei der zulassungstelle sogenannte ausfuhrkennzeichen (die, mit rotem streifen) besorgen. danach kann er über die "grenze". was er dort mit dem wagen macht ist ebenfalls seine sache.

wichtig ist nur, dass du den kaufvertrag unterschrieben in der hand hast.

gruß zorni
Zorni ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2010, 11:45   #4
baylinerberlin
Mitglied
 
Registriert seit: 29.07.2010
Ort:
Fahrzeug: E38-728i (12.98)

Standard

danke erstmal für eure antworten !

würde es auch gehen den wagen angemeldet zu übergeben ?

sprich ich baue meine deutschen kennzeichen ab , denn der käufer sagte er bringt sich seine eigenen polnischen kennzeichen mit !


dann kommt die uhrzeit und datum in den kaufvertrag rein und alles ist gut !


oder wäre das keine gute idee ?
baylinerberlin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2010, 11:53   #5
Zorni
V8 forever
 
Benutzerbild von Zorni
 
Registriert seit: 09.05.2005
Ort: Stendal
Fahrzeug: EX E38 740iA LPG EZ 12/99

Standard

solange das auto auf deinen namen angemeldet ist müssen auch deine kennzeichen dran bleiben, sonst ist es urkundenfälschung und evtl betrug.

seine kennzeichen sind an dem auto sowieso ungültig, solange das auto nicht auf ihn in polen angemeldet ist.

melde es ab und wenn er mit den "gefälschten" kennzeichen fahren will ist es sein problem.

wenn er angehalten wird, hat er so oder so ar***karte. und wenn es in D passiert bist du vielleicht auch mit dran.

gruß zorni
Zorni ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2010, 11:58   #6
tf750
SONNTAGSFAHRER
 
Benutzerbild von tf750
 
Registriert seit: 26.10.2007
Ort:
Fahrzeug: E32-735i (1990), E60-M5 (2005), E63-650i (2008), F21-116i (2014)

Standard

ich würde auch das auto nur abgemeldet übergeben,wer weiss,was der typ vorhat,
lass dich lieber auf nix ein,dann bist du auf der sicheren seite und musst nicht angst haben,
das du post aus polen bekommst
tf750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2010, 11:58   #7
LT750
BMW süchtig
 
Benutzerbild von LT750
 
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL

eBay-Name: denisltv
Standard

Zitat:
Zitat von baylinerberlin Beitrag anzeigen
danke erstmal für eure antworten !

würde es auch gehen den wagen angemeldet zu übergeben ?

sprich ich baue meine deutschen kennzeichen ab , denn der käufer sagte er bringt sich seine eigenen polnischen kennzeichen mit !
In diesem Fall musst Du das Auto vorher abmelden und ihm die Papiere nach Polen schicken, man kann kein Auto zwei mal gleichzeitig zulassen Er wäre im Zweifel dran wegen Kennzeichenmissbrauch, Du würdest für Schäden etc. haften und man könnte Dir die Begünstigung einer Straftat unterstellen.


Also: KEINE GUTE IDEE
LT750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2010, 12:01   #8
Jagblack
Altes Mitglied
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: -
Fahrzeug: -

Standard

Am besten abmelden, einen Kaufvertrag verfassen, für beide ein Exemplar. Kurzkennzeichen kann man auf dieser Seite bestellen:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Transit Plate - Kurzzeitkennzeichen für Überführungen in Europa
Ist super hab sie schon einmal bestellt gehabt. Der Käufer muss dann das Auto in Polen umregistrieren. Zur Amtstelle gehen mit allen Autopapieren, einige Gebühren bezahlen, ersten technischen Test in einer Werkstatt machen und dann kann er normal mit polnischen Kennzeichen losfahren.
Aja und eine Versicherung muss er in Polen auch noch abschließen, bevor er mit den polnischen Kennzeichen losfahren kann.
Außerdem muss er auch noch einige Fahrzeugpapiere professionell übersetzen lassen.

Geändert von Jagblack (11.10.2010 um 12:11 Uhr).
Jagblack ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2010, 12:20   #9
baylinerberlin
Mitglied
 
Registriert seit: 29.07.2010
Ort:
Fahrzeug: E38-728i (12.98)

Standard

okay, danke für die vielen antworten und tipps !

dann werd ich den wagen vorher abmelden und dann bin ich ausm schneider !!!


danke euch !!!
baylinerberlin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2010, 12:24   #10
Jagblack
Altes Mitglied
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: -
Fahrzeug: -

Standard

Brauchst nur abmelden, Kaufvertrag verfassen und unterschreiben, alle Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel übergeben und Geld abkassieren . Mehr brauchst du nicht machen. Um den Rest muss sich der Käufer sorgen.
Jagblack ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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