Hallo Leute,
ich habe ein kleines Problem bezüglich der Autoversicherung.
Ich will jetzt das erste Auto auch mich zulassen. Bin bis jetzt überall nur als Mitfahrer eingetragen (HUK).
Führerschein 5 Jahre, unfall-/punktefrei, begleitendes Fahren,
22 Jahre bei Versicherungsbeginn 23.
ca. 15.000 km p.a. (Aug09 - Aug10 ca 25.000 km)
abschließbare Garage,
Branche: Bankkaufmann/Versiecherungkauffmann etc.
Aus Zolltechnischen Gründen muss das Auto auf mich zugelassen werden (Übersiedlungsgut)
Was ist die beste Möglichkeit, wenn überhaupt, um SF 1/2 herumzukommen? Nach der normalen SF-Tabelle wäre man jetzt schon bei SF5 sein
Ist es möglich, dass Auto auf sich zuzulassen und einen anderen Versicherungnehmer(wäre drittes Auto) einzutragen und sich selbst wieder nur als Mitfahrer? Würde eine solche Vorgehensweise, die u.g. Regelung verletzten?
Justitia wird das sicherlich als verleihen auslegen.
Übersiedlungsgut:
Um sicher zu gehen, dass die abgabenfreien Güter nicht als Handelsgüter eingesetzt werden, steht das Übersiedlungsgut nach Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zwölf Monate unter Beobachtung des Zollamtes. Damit dies möglich ist, darf der Begünstigte das eingeführte Gut weder:
- verleihen, noch
- vermieten,
- verpfänden,
- verschenken,
- oder verkaufen.
Bei Verstoß gegen diese Vorschriften entfällt die Zollbefreiung und es kommt zu Straf- oder Bußgeldverfahren.
Von der VGH habe ich einen ersten Kostenvoranschlag bekommen über 3980 EUR p.a. HF SF1/2 und VK SB500 / TK SB500 SB1/2.
Typklasse HF 16 Regionalklasse R2
Typklasse VK 27 Regionalklasse R1
Dabei wurden die jährliche Fahrleistung falsch angegeben, aber das ist nur Haarspalterei(36tsd statt 10tsd)
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Vielen Dank im Voraus!
Guido