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Alt 14.08.2006, 12:50   #1
Scheckheft
Schwede
 
Benutzerbild von Scheckheft
 
Registriert seit: 18.11.2005
Ort: Luleå
Fahrzeug: 540/6 M-Sportpacket

Standard Verkauf nur an deutsche Kunden

Hallo
Ich bin erstaunt "Verkauf nur an deutsche Kunden"
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.mobile.de/SIDfLSRfEclYSSO...1111217082866&
Darf ich da als Schwede auf den Hof fahren und muss man den Ausweis vorher zeigen?
__________________
Gruss
Scheckheft

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Meine Homepage
Scheckheft ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2006, 13:11   #2
Christian
Administrator
 
Benutzerbild von Christian
 
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)

eBay-Name: twin_chriss
Standard

Da es sich wohl um einen Mercedes-Händler handelt, geht es wohl um eine steuerliche Sache, die man sicher auch als Ausländer gelöst bekommen sollte. Wenn Du also ernsthaftes Interesse an dem Wagen hast, würde ich mal freundlich nachfragen, was es denn mit dem Passus auf sich hat.

Gruß,
Chriss
Christian ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2006, 13:47   #3
jom
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von jom
 
Registriert seit: 06.07.2006
Ort:
Fahrzeug: E65 730D (11/04)

Standard

der händler wird bei der letzten steuerprüfung probleme mit der umsatzsteuer bei ins ausland verkauften fahrzeugen bekommen haben und den satz als standartsatz aufgenommen haben, auch wenn hier kein ust-ausweis möglich ist.

kenne händer, denen haben auslandsgeschäfte den ruin gebracht...
__________________
Grüße

Stephan
jom ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2006, 22:52   #4
illuminatu
Mitglied
 
Registriert seit: 28.07.2004
Ort:
Fahrzeug: 740i

Standard

hallo, klärt mich bitte mal auf.
was hat es für einen händler steuerlich für nachteile, wenn er ins ausland verkauft? klar, der käufer zahlt keine Mwst, aber die darf der Verkäufer doch auch nicht rechnen.
illuminatu ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2006, 23:03   #5
jom
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von jom
 
Registriert seit: 06.07.2006
Ort:
Fahrzeug: E65 730D (11/04)

Standard

bsp: jahreswagen verkauf an ausländische firma (EU), mehrwertsteur ausweisbar.

der händler fakturiert netto, sog. innergemeinschaftliche lieferung. händler also von der verpflichtung zur entrichtung der USt befreit. ausländer hat USt in seinem land abzuführen.

führt der ausländer keine USt ab bzw. macht der händler fehler bei der rechnungsstellung, hat der händler 16% nachträglich an FA abzuführen.

korrigiert mich, wenn ich das falsch sehe....
jom ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2006, 07:22   #6
Scheckheft
Schwede
 
Benutzerbild von Scheckheft
 
Registriert seit: 18.11.2005
Ort: Luleå
Fahrzeug: 540/6 M-Sportpacket

Standard

Hallo
Des Rätsels lösung: Auto als Neuwagen in Frankreich gestohlen, hat dann eine neue Fahrgestellnummer + neu Papiere bekommen. Für die neue Fahrgestellnummer gibt es keine EU-Herstellerbescheinigung. Sehr schwer das Auto ausserhalb Deutschlands anzumelden.
Die Formolierung in de Anzeige halte ich trotzdem nicht gerade für Gelungen.
Zum Import:
Als Privatperson in der EU (z.B. Schwede) bezahle ich immer die Mehrwertsteuer in dem Land wo ich die Wahre kaufe. Als Firma bezahle ich die Steuer in dem eigenen Land (z.B. Schweden). Die Regeln sind da klar. Probleme dürfte es da keine geben.
Scheckheft ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2006, 09:11   #7
Tom735
Dabei seit 2003
 
Benutzerbild von Tom735
 
Registriert seit: 30.03.2003
Ort: München
Fahrzeug: X4 40i

Standard

Zitat:
Zitat von Scheckheft
Die Formolierung in de Anzeige halte ich trotzdem nicht gerade für Gelungen.
Was hätte er sonst schreiben sollen ?
Tom735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2006, 10:12   #8
bommelmann
Energieeffizienzklasse A
 
Benutzerbild von bommelmann
 
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW M850i, Volvo V70

Standard

Es gibt dann noch den Fall der außergemeinschaftlichen Geschäfte:

Wir haben zum Beispiel in Russland Software entwickeln lassen. Die haben uns dann eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer gesendet, wo aber der Vermerk drauf stand, dass die Steuerschuldnerschaft auf den Auftraggeber (also uns) übergeht. In der Vorsteueranmeldung wird dann der in Deutschland übliche Mehrwertsteuerbetrag für diese Rechnung als Einnahme eingetragen und kann dann wieder bei den Kosten rausgerechnet werden. Damit anulliert sich die Sache.

Was das Rausrechnen als Kosten betrifft, habe ich jedenfalls so meinen Steuerberater verstanden.
bommelmann ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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