


Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 Essen Motor Show 2006
| 
- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
|
08.06.2009, 19:39
|
#1
|
SA 944
Registriert seit: 12.03.2005
Ort:
Fahrzeug: Diverse
|
Mit roter Nummer abgemeldetes Fzg + Anhänger ziehen?
Mein E32 ist ja abgemeldet und steht zum Verkauf. Allerdings würd ich gern noch eine Fahrt mit einem Anhänger machen. Darf ich den Wagen mit roten Nummern fahren und gleichzeitig einen beladenen Anhänger ziehen? Auch am Sonn+Feiertag?
Mag eine blöde Frage sein, aber ich möcht auf Nummer sicher gehen.
__________________
BMW Individual
|
|
|
08.06.2009, 19:45
|
#2
|
† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
|
Hallo,
wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann gibt es ein ganz klares NEIN!!!
Sicher bist Du wenn Du den Wagen auf ein Kurzzeitkennzeichen zulässt. Dazu Benötigst Du nur einen Versicherungsnachweis und bekommst auf der Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen, damit darfst Du den Wagen 5 Tage lang ganz normal benutzen.
Schöne Grüße
Horst
__________________
|
|
|
08.06.2009, 20:01
|
#3
|
LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
|
Nein, weder mit der roten Nummer, noch mit dem Kurzzeitkennzeichen.
Gruß
|
|
|
08.06.2009, 20:16
|
#4
|
† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
|
Hallo,
wie kommst Du denn da drauf?    
Das darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen machen:
Mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie lediglich folgende Fahrten unternehmen:
1.) Überführung vom Kaufort zum Wohnort
2.) Überprüfungsfahrten z.B. TÜV oder Dekra
3.) Probefahrt
Wer will mir beweisen, dass ich nicht gerade eine Überprüfungsfahrt mit dem Hänger mache? Soll ja alles an dem Ding funktionieren bevor ich zum TÜV fahre.
Schöne Grüße
Horst
|
|
|
08.06.2009, 20:37
|
#5
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
|
das steht auf der rückseite von dem "fahrzeugschein" den man mit dem kurzzeitkennzeichen verwenden muss.. das rote ding was man von hand ausfüllen muss...
damit darf kein anhänger gezogen werden...
gruß,
Kai
|
|
|
08.06.2009, 21:06
|
#6
|
LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
|
Zitat:
Zitat von mystica
Hallo,
wie kommst Du denn da drauf?    
Das darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen machen:
Mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie lediglich folgende Fahrten unternehmen:
1.) Überführung vom Kaufort zum Wohnort
2.) Überprüfungsfahrten z.B. TÜV oder Dekra
3.) Probefahrt
Wer will mir beweisen, dass ich nicht gerade eine Überprüfungsfahrt mit dem Hänger mache? Soll ja alles an dem Ding funktionieren bevor ich zum TÜV fahre.
Schöne Grüße
Horst
|
Naja...es ist mit Sicherheit eine Grauzone! Offiziel ist es aber nicht erlaubt ein Fahrzeug zu ziehen. Man könnte sich drüber streiten, einen Hänger ohne Fahrzeug, quasi als "Probeziehen" bei der Probefahrt.
Ich denke bei einer Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch, musst Du dann den Richter vom Gegenteil überzeugen, und das dürfte etwas schwierig sein
Vielleicht kann ja den "Motzcop" dazu was sagen, der muss es 100% wissen.
Gruß
|
|
|
08.06.2009, 21:16
|
#7
|
SA 944
Registriert seit: 12.03.2005
Ort:
Fahrzeug: Diverse
|
Vielen Dank für die Aussagen. Dann hat sich das erledigt mit den roten Nummern.
Muss dann mal gucken was ich mache. Meinen Schein möcht ich ungern aufs Spiel setzen. Daher wollt ich mal nachfragen. 
|
|
|
08.06.2009, 21:20
|
#8
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
|
... Deinen Schein setzt Du damit nicht aufs Spiel ... aber der Versicherungsschutz dürfte fraglich sein ... daher ggf. lassen - wobei mich das wundert, das Händler mit roten Nummern keinen Hänger ziehen dürfen???
Was soll das ???
Gruß
Frank
|
|
|
08.06.2009, 21:27
|
#9
|
LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
|
Hallo Frank, ein Händler erst recht nicht, das wäre dann noch gewerblich......das dürfte ein viel größeres Problem werden.
Ich frage mich aber hier, wer so naiv ist und sein 06er Händlerkennzeichen aufs Spiel setzt?
Gruß
|
|
|
08.06.2009, 23:49
|
#10
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.03.2009
Ort:
Fahrzeug: E32,Erstzulassung : April 1987,730i,188Ps, R6 , Vin: 2180037
|
Naja die roten Kennzeich werden von manchen Händlern wirklich leichtsinnig vergeben .. wenn du denen 30 euro gibts kannste es mit roten nummern überführen meist.. Obwohl ja seit 2009 beschlossen wurde das der Hädnler nebendran sitzen muss bei der Probefahrt um genau solche Sachen zu verhindern .. Schilder ausliehen usw..
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|