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Alt 22.11.2004, 16:59   #1
Dr. Kohl
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 01.03.2003
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E39 V8 19.3 l/100 km & AUDI
Ausrufezeichen Was wir schon immer wussten

Was "wir" schon immer wussten, ist jetzt offiziell:



AUTOMOBILE

Blamage für die Blaukittel

Von Christian Wüst

Stichproben zeigen: Bei den Autochecks entgehen den TÜV-Prüfern häufig schwere Mängel. Wie lassen sich die Gutachter besser kontrollieren?

Der rote Mitsubishi Lancer, Baujahr 1989, war arg im Eimer. Fünf gravierende Schäden, in der Fachsprache des TÜV "erhebliche Mängel" genannt, hafteten ihm an - von einer mit Steinschlagspuren übersäten Windschutzscheibe bis hin zu einer defekten Bremskraftregelung an der Hinterachse.

Derart mackenbeladen fuhr der japanische Pkw im vergangenen Oktober mehrere Prüfstellen im nordhessischen Kassel an: die des TÜV, der Dekra und auch der freien Gutachter. Am Steuer saß eine sich arglos gerierende Frau.

Doch nicht sie hatte den TÜV zu fürchten, sondern umgekehrt: Es handelte sich um ein Behördenfahrzeug, unterwegs im Auftrag der hessischen Landesregierung. Die Mission hieß: Prüfung der Prüfer.

Das Resultat blamiert die Blaukittelzunft schwer. Reihenweise wurden die erheblichen Mängel übersehen. Mehrmals erhielt der Schrottwagen die begehrte TÜV-Plakette. Keiner der Gutachter entdeckte alle Schäden.

Das jüngste Testergebnis fügt sich in eine Reihe weiterer behördlicher Stichproben, bei denen die Überwachungsorganisationen ein klägliches Bild abgeben. So war im vergangenen Jahr ein präparierter VW-Golf als Testobjekt in Niedersachsen und Bremen unterwegs. Dort entdeckten die Prüfer im Durchschnitt nicht einmal die Hälfte der Mängel. Davor war ein mackengespicktes Straßenreinigungsfahrzeug im selben Auftrag durch Baden-Württemberg getourt - mit ähnlich enttäuschender Bilanz.

Das wohletablierte System prüftechnischer Zwangsbeglückung, eine der zuverlässigsten Geldmaschinen seit der Erfindung des Automobils, ist offenbar dringend revisionsbedürftig. Die gesetzlich verordnete Hauptuntersuchung an Kraftfahrzeugen spült jährlich rund eine Milliarde Euro in die Kassen der Überwachungsorganisationen.

An der Ausbildung der Prüfer hapert es nicht. 11.000 diplomierte Ingenieure sind in Deutschland mit Hauptuntersuchungen an Kraftfahrzeugen befasst - ein beispielloses Aufgebot an Kompetenz. Nirgendwo sonst auf der Welt waltet ein vergleichbarer Überwachungsapparat.

Manche europäische Staaten, etwa Großbritannien oder die Niederlande, schreiben zwar auch regelmäßige Kfz-Prüfungen vor, überlassen diese aber allein den Werkstätten. Bis heute gibt es keinen Hinweis, dass in diesen Ländern mehr Unfälle wegen technischer Defekte passierten. So steht die Sinnhaftigkeit der teuren TÜV-Pflicht selbst auf dem Prüfstand.

Immerhin erkannte das Bundesverkehrsministerium inzwischen Handlungsbedarf zur besseren Disziplinierung der Prüfer. Seit über einem Jahr tagt dort regelmäßig eine Arbeitsgruppe zur "Neuordnung des Qualitätswesens der Überwachungsorganisationen". Ziel ist eine Erweiterung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), in der verbindliche Maßnahmen zur Selbstkontrolle der Prüfvereine festgeschrieben werden sollen.

Die Aufsicht über TÜV und Co. ist Sache der Bundesländer. Wie oft und wie intensiv diese stattfinden soll, ist jedoch nirgends festgelegt. Einige Landesregierungen beschäftigen in diesem Bereich nicht einmal ausgebildete Techniker und führen deshalb auch keine unabhängigen Kontrollen durch.

Als strenger und kundiger Aufpasser gefürchtet ist in Hessen der dort zuständige Dezernent Andreas Fleischhauer, selbst Diplomingenieur und früher als Gutachter tätig. Als er vor fünf Jahren seinen ersten verdeckten Test unternahm, flog in Frankfurt prompt ein Netz korrupter Prüfer auf, die von Werkstätten Schmiergelder kassierten. Einige wurden zu Haftstrafen verurteilt.

Solch kriminelle Auswüchse kamen bei weiteren Stichproben nicht mehr ans Licht. Generell beobachtet Fleischhauer jedoch ein "Spannungsfeld wirtschaftlicher Interessen" und "erhebliche Qualitätsdefizite" vor allem bei der Prüfung in Werkstätten, wo mittlerweile über die Hälfte der Hauptuntersuchungen gemacht werden. Hier stehen die Überwachungsorganisationen in härtester Konkurrenz. Prüft ein Gutachter nicht im Sinne der Werkstattleitung, kann diese einfach einen anderen bestellen.

Dass durch die anstehende Änderung der StVZO wenigstens für die interne Revision der Prüforganisationen verdeckte Kontrollen vorgeschrieben werden, ist eher unwahrscheinlich. Die beiden größten Überwachungsverbände, vertreten durch die TÜV/Dekra-Arbeitsgemeinschaft, sind längst dabei, Einfluss auf das geplante Regelwerk zu nehmen.

Ihr Geschäftsführer Jürgen Bönninger agiert im Verkehrsministerium als Lobbyist und hält Tests mit manipulierten Autos für "untauglich und unredlich". Oft würden völlig unrealistische Mängel eingebaut.

Statt die verdeckte Ermittlung auszubauen, meint Bönninger, sollten die Behörden lieber zeitgemäße Prüftechniken vorschreiben. Als Beispiel nennt er die längst überfällige Stoßdämpferprüfung oder genauere Kontrollen der Bordelektronik.

Doch bei der Elektronik, sagt Fleischhauer, könnten die Gutachter heute schon wenigstens die simplen Kontrollmöglichkeiten nutzen, die die Hersteller serienmäßig einbauen. In einem seiner TÜV-Testwagen brannte etwa die Warnlampe für ein defektes Antiblockiersystem. Kaum einem Prüfer fiel das auf.

Quelle:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.spiegel.de/spiegel/inhalt...328901,00.html
Dr. Kohl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2004, 11:12   #2
os-hamster
† 13.12.2006
 
Benutzerbild von os-hamster
 
Registriert seit: 27.04.2003
Ort: Osnabrück
Fahrzeug: Ich: BMW 745i (E65) + Weibchen: 325 Ci (E46)
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OS-Hamster
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os-hamster ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2004, 11:37   #3
Hooch
oben ohne
 
Registriert seit: 17.12.2003
Ort: Oberfranken
Fahrzeug: 991 Cabrio, A6 (4G) Avant
Standard

Jaja, geh mir fort mit dem Verein ... war auch kürzlich mit meinem E39 dort; Ergebnis: "Erhebliche Mängel. Keine Plakette". Und wieso? Weil die Reifenunbedenklichkeitsbescheinigung (oder wie der Mist heisst) nicht mit an Bord war. Größe ist zwar eingetragen, aber Marke nicht. Und in dieser Konstellation brauchts dann so einen Zettel. (Hat in dem Fall nichts mit der Reifenbindung zu tun, da im Brief die erlaubten Marken eingetragen sind; wären dort keine Marken gelistet, wär's wieder egal.)
Hooch ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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