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04.01.2010, 13:21
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#1
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erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: Postbauer-Heng
Fahrzeug: BMW 750xD
eBay-Name: der_ingo1
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BMW e65 750i in mobile und Frage zur Garantie
Hier der Link:
Pkw-Inserat: Detailansicht
Hab dem Händler geschrieben, dass mein sehr gut ausgestatteter 730d zum drangeben wäre, und wie sich das mit der Garantie bei Umrüstung auf LPG verhält. Hier die Antwort und mein Schreiben darauf:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem BMW 750 i. Dieses Modell ist noch im Bestand und vom Zustand top gepflegt.
Wir können Ihren BMW 730 D in Zahlung nehmen, jedoch brauche ich genauere Angaben. Gern sind wir telefonisch für Sie da oder Sie senden mir die Fahrzeugidentnummer anhand dessen, kann das Fahrzeug bewertet werden außer tech. Funktion.
Bei einer Umrüstung auf Gas verlieren Sie die Garantie.
Für Fragen erreichen Sie uns von 9.00 -18.30 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen aus Vaihingen / Enz
Ilona XXXXXX
Autohaus Kupfer GmbH
Tel.: 0049/ 7042 15363
Fax: 0049/ 7042/ 93262
E- mail:AutohausKupfer@t-online.de
Internet: Startseite Autohaus Kupfer GmbH in Vaihingen / Enz
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Zitat:
Sehr geehrte Frau XXXXXX,
die Fahrzeugidentnummer des zu bewertenden 730d lautet wie folgt: (...)
Fahrzeug ist 8-fach bereift. Sommer wie Winter original BMW-Felge Sternspeiche 95 in 19" bzw Exclusivstyling in 16" jeweils DOT 08.
193000km, Fahrzeug ist durchrepariert, keine Mängel.
Bezüglich der Garantie des von Ihnen angebotenen 750ers möchte ich betonen, dass eine Umrüstung auf Autogas in Deutschland und mit Rechnung erfolgen würde.
Hierzu wäre es für mich nun interessant zu wissen, inwiefern dies die von Ihnen angebotene Garantieleistung beeinflusst.
Ein Verlust der kompletten Garantie (Achsteile usw) wie von Ihnen erwähnt ist für mich nur schwer vorstellbar, oder irre ich?
Ist es im Rahmen der Garantie möglich, eine Werkstatt in meiner Nachbarschaft aufzusuchen oder ist eine Garantieabwicklung ausschließlich über Ihre Werkstatt möglich?
Viele freundliche Grüße,
XXXXXXXXX
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Kann die Garantie wirklich komplett entfallen? Muss ich für eine Garantiereperatur jedes mal die 300km fahren oder sieht der Gesetzgeber da etwas anderes vor?
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